Mitteilungsblatt Nordheim
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Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Heilbronn informiert:
Erfasst von: Redaktion, WZ | 28.02.2019 – 23.03.2019
Schadstoffsammlung am Samstag, den 23. März 2019
Am 23.03.2019 ist das Schadstoffmobil für Sie an folgenden Stellen:
Zeit: Ort: Sammelplatz
09:00 - 10:30 |
Nordheim |
Parkplatz beim Sportplatz, Lauffener Straße |
11:00 - 11:30 |
Hausen |
Parkplatz Weingärtner- genossenschaft Hausen, |
12:30 - 13:00 |
Meimsheim |
Parkplatz beim Sportplatz, Alter Lauffener Weg |
13:30 - 15:30 |
Brackenheim |
Parkplatz der BayWa, beim Getreidesilo in der Gaswerkstr. |
16:00 - 16:30 |
Stockheim |
Hofwiesenstraße (Gewerbegebiet) |
Privathaushalte können dort schadstoffhaltige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgeben.
Angenommen werden beispielsweise
· Pflanzen- und Holzschutzmittel
· Gifte, Säuren und Laugen
· Farb- und Lackreste, Verdünner
· Chemikalien, quecksilberhaltige Stoffe
· Leuchtstoffröhren.
Nicht angenommen werden zum Beispiel
· Abfälle aus Gewerbebetrieben
· Gebinde größer als 50 Liter.
Eine Übersicht aller Sammeltermine im Landkreis Heilbronn gibt es im Internet unter www.landkreis-heilbronn.de.
Für handelsübliche Wandfarben (Dispersionsfarben) gelten Besonderheiten. Dispersionsfarben (keine Ölfarben und anderes!) können von Privatanlieferern, außer beim Schadstoffmobil, immer zu den Öffnungszeiten in den Entsorgungszentren/ Müllannahmestellen Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie auf dem Recyclinghof in Neckarsulm-Stadt, Rötelstraße 3, kostenlos abgegeben werden.
Öffnungszeiten Entsorgungszentrum Eberstadt
Mo. – Fr. 7:45 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr,
Sa. 9:00 bis 11:30 Uhr.
Öffnungszeiten Entsorgungszentrum Stetten
Mo. geschlossen
Di. – Fr. 7:45 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr,
Sa. 8:00 bis 12:30 Uhr.
Öffnungszeiten Recyclinghof Neckarsulm
Di. 16:30 bis 19:00 Uhr,
Fr. 14:00 bis 17:00 Uhr,
Sa. 09:00 bis 13:00 Uhr.
Vollständig ausgehärtete Dispersionsfarbreste dürfen bedenkenlos in die graue Restmülltonne.
Nutzen Sie die offiziellen Schadstoffsammlungen!
Ihre Abfälle werden auf diese Weise garantiert verwertet beziehungsweise ordnungsgemäß beseitigt. Schadstoffhaltige Abfälle im Restmüll oder in der Toilette schaden letztlich auch Ihnen.
Zum Schluss noch eine Bitte:
Mischen Sie keine Chemikalien zusammen und bringen Sie, wenn möglich, die Originalverpackung zum Schadstoffmobil mit. Übergeben Sie ihre Schadstoffe persönlich den Mitarbeitern der Schadstoffsammlung; einfach abgestellte Abfälle können zur Gefahr für Mensch und Umwelt werden (Stichwort: spielende Kinder).
Annahme von Rasenschnitt und Laub – ab 16. März bis 31. Dezember auf den Häckselplätzen
Ab Samstag 16. März können Privatanlieferer wieder Rasenschnitt und Laub aus Hausgärten kostenfrei auf den Häckselplätzen des Landkreises Heilbronn abgeben. Das Material wird bis einschließlich Dezember in Containern oder Anhängern angenommen. Eine Anlieferung ist auf 0,5 m³ begrenzt.
Andere Gartenabfälle werden mit der Biotonne ab Haus eingesammelt. Selbstverständlich dürfen auch Gras und Laub in die Biotonne gegeben werden. Eine 60 l-Biotonne kostet im Landkreis Heilbronn nur 18 € im Jahr!
Außerdem sind 60 l-Säcke für Gartenabfälle bei den Verkaufsstellen für Müllmarken erhältlich. Die Säcke kosten 1,50 € und können bei der Abfuhr der Biotonne bereitgestellt werden.
Ansonsten ist die fachgerechte Kompostierung im eigenen Garten eine gute Möglichkeit, Gartenabfälle zu verwerten.
Für Fragen steht Ihnen die Abfallberatung des Landkreises unter der Rufnummer 07131 / 994-560 zur Verfügung.