Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)
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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 23. Januar 2023
Erfasst von: Redaktion, JJ | 25.01.2023 – 13.02.2023
In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:
Flurstück 5492/11, Schafhohle 8;
Anbau an bestehende Fabrikhalle zwecks Lagererweiterung
Der Antragssteller beabsichtigt zur Lagererweiterung einen Anbau an eine bestehende Fabrikhalle. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Schafhohle“ und entspricht dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. Der Technische Ausschuss nahm vom Vorhaben Kenntnis.
Bausache: Flurstück 1381/13, Stettiner Straße 9;
Umbau eines Doppelhauses
In der Stettiner Straße 9 soll für eine geplante Wohnraumerweiterung die Gebäudekubatur zum Gartenbereich abgeändert werden. Das Vorhaben befindet sich innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es war darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.
Flurstück 10241, Elbinger Straße 30
Errichtung einer Gartensauna
Der Antragssteller beabsichtigt den Neubau einer Gartensauna. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Geroldsgrund II, 3. Änderung“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.
Flurstück 2482, Gewann „Hinterer Wannenberg“
Antrag auf Erdauffüllung/Erdaufschüttung
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem genannten Flurstück im Gewann „Hinterer Wannenberg“ zu Zwecken der Bewirtschaftungserleichterung eine Erdauffüllung vorzunehmen. Insgesamt sollen 10 Ar mit 100 m³ aufgefüllt werden. Die maximale Auffüllhöhe beträgt 15 cm. Das Gremium erteilte das notwendige Einvernehmen.
Flurstück 13, Heuchelbergstraße 1
Nutzungsänderung von Garage und Abstellraum zu Parterrewohnung und Schaffung von 7 Stellplätzen
Der Antragssteller beabsichtigt eine Nutzungsänderung von vorhandenen Garagen und Abstellraum zu Wohnraumzwecken. Gleichzeitig werden sieben neue Stellplätze und eine Überdachung für zwei Fahrradplätze geschaffen. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Ortskern Nordhausen, 1. Änderung“ und entspricht dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. Der Technische Ausschuss nahm vom Vorhaben Kenntnis. Die Untere Baurechtsbehörde wird um Überprüfung der Stellplätze und Nutzung des Wohngebäudes gebeten.
Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.