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Mitteilungsblatt Nordheim

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Gewässerschau in Nordheim am 20. März 2024

Erfasst von: Redaktion, JJ | 06.02.2024 – 20.02.2024

Das Wassergesetz Baden-Württemberg (§ 32 Abs. 6) verpflichtet die Gemeinde, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässer durchzuführen. Die nächste Gewässerschau soll am 20. März 2024 gemeinsam mit dem Landratsamt Heilbronn entlang dem „Katzentalbach“ stattfinden.

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u.a. Ablagerung wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner des „Katzentalbach“ geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

Am 20. März 2024 wird der gesamte Abschnitt des „Katzentalbach“ besichtigt. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist die Gemeinde laut § 101 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Gemeinde Nordheim bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis. Für Rückfragen steht Ihnen unser Ordnungsamt (Herr Wildenhayn, Tel.: 07133/1821230, E-Mail: nico.wildenhayn@nordheim.de) gerne zur Verfügung.

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