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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Weinberghutumlage 2024 – Änderungen bitte rechtzeitig mitteilen!

Erfasst von: Redaktion, JJ | 11.06.2024

Wie in den Vorjahren, wird für die Nordheimer Hutbezirke auch in diesem Jahr die Weinberghut von der Gemeinde organisiert und durchgeführt.

Um eine gerechte Verteilung der Belastungen zu erreichen, ist es erforderlich, dass die im Ertrag stehenden Flächen möglichst komplett und korrekt den Bewirtschaftenden zugeordnet werden. Neuanlagen sind ab dem 3. Jahr umlagepflichtig und deshalb ebenfalls zu melden. Selbes gilt für Weinbergflächen, die innerhalb des Nordheimer Hutbezirkes liegen, seither aber noch nicht zu der Weinberghutumlage herangezogen wurden.

Bitte teilen Sie Veränderungen in der Bewirtschaftung (Verkäufe, Verpachtung, Rodung, Neuanlage) bis zum 19. September der Kämmerei schriftlich oder mündlich unter Tel. 07133 182-1315, Fax 07133 182-1199, oder E-Mail: Finanzen@nordheim.de mit.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Änderungen nach der Erstellung der Bescheide erst im Folgejahr berücksichtigt werden.

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