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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 24. Juni 2024

Erfasst von: Redaktion, Schweiker, Beate | 27.06.2024

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

Bausache: Flurstück 10052, Hölderlinstraße 21
Nutzungsänderung: Einrichtung einer Heilpädagogischen Praxis in bestehende Einliegerwohnung

In der Hölderlinstraße 21 soll in der abgetrennten Einliegerwohnung eine Heilpädagogische Praxis eingerichtet werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Weihen II“ und entspricht dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. Der Technische Ausschuss nahm vom Vorhaben Kenntnis.

Bausache: Flurstück 987/3, Kreuzstraße 43

Anbau Wintergarten, Dachgaube und überdachte Loggia
Für das Grundstück Kreuzstraße 43 ist der Anbau eines Wintergartens sowie die Errichtung einer Dachgaube und einer überdachten Loggia geplant. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Steinfurt, 1. Änderung“ und entspricht dessen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. Der Technische Ausschuss nahm vom Vorhaben Kenntnis.

Bausache: Flurstück 4727/1, Birkenweg 14
Errichtung einer Dachgaube, Erweiterung des Balkons und Erstellung von zwei Stellplätzen

Für das Grundstück Birkenweg 14 wurde ein Antrag auf Errichtung einer Dachgaube, Erweiterung des Balkons sowie Erstellung von zwei Stellplätzen gestellt. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Klimmerdingen“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Verstoßen wird gegen die Lage der Stellplätze in der Vorgartenfläche und den Abstand zwischen Straße und Stellplätzen. Außerdem entsteht durch den Einbau der Dachgaube ein weiteres Vollgeschoss und die Wendeltreppe des Balkons verläuft geringfügig in der Bauverbotsfläche. Der technische Ausschuss erteilte das Einvernehmen hierzu.

Bausache: Flurstück 10230, Märzenäcker 14
Errichtung einer Gartenhütte
Bei der geplanten Errichtung einer Gartenhütte auf dem Grundstück Märzenäcker 14 handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben. Dieses befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Märzenäcker“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Die Hütte liegt komplett außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Der technische Ausschuss erteilte das Einvernehmen hierzu.

Bausache: Flurstück 10551, Muskatellerweg 14
Veränderung von der Ausführung der Garage und Versetzung des Pflanzzwanges
Für das Grundstück Muskatellerweg 14 wurde eine veränderte Ausführung der Garage sowie eine Abweichung vom Pflanzgebot beantragt. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Nordheim Süd-West III“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Durch die Versetzung der Garagenrückwand bis an die westliche Grundstücksgrenze wird die zulässige Grundfläche für Garagen überschritten. Die zusätzlich geplante Versetzung des vorgeschriebenen Baumes aus der südwestlichen in die südöstliche Grundstücksecke verstößt gegen das festgesetzte Pflanzgebot. Der Technische Ausschuss hat das notwendige Einvernehmen für die erforderlichen Befreiungen erteilt.

Sonstiges und Anfragen
Baustelle in der Lauffener Straße
Aus der Mitte des Gremiums wurde vorgebracht, dass die Baustelle in der Lauffener Straße recht lange dauere. Der Vorsitzende erläuterte, dass hier sowohl eine Wasserleitung als auch eine Gasleitung neu gebaut und eingebunden werden müssen. Hierbei ist auch mit zahlreichen Leitungsquerungen umzugehen. Der Zeitrahmen ist deshalb angemessen.

Straßenschaden in Nordhausen

Aus der Mitte des Gremiums wird auf eine Senke im Asphaltbelag der Waldenserstraße in der Höhe der Kirche hingewiesen. Der Vorsitzende sagte eine Prüfung zu.

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatssitzung an.

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