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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Kleines Schild mit großer Wirkung

Erfasst von: Redaktion, Schweiker, Beate | 11.07.2024 – 29.07.2024

Die Erhaltung von Natur und Landschaft hat in den letzten Jahrzehnten
immer mehr an Bedeutung gewonnen. Daher bittet der Landkreis Heilbronn
nun die Bevölkerung um Mithilfe: Von 18. Juli 2024 bis 15. Januar 2025
können Einwohnerinnen und Einwohner eigene Vorschläge für mögliche,
neue Naturdenkmale im Landkreis Heilbronn bei der Naturschutzbehörde
einreichen.

Ein Naturdenkmal ist eines der wichtigsten Instrumente zur Sicherung der
biologischen Vielfalt. Die geschützen Biotope oder Einzelobjekte werden
unter Schutz gestellt und durch ein dreieckiges Schild mit grünem Rahmen
und dem Schriftzug „Naturdenkmal“ und einem fliegenden Seeadler
gekennzeichnet. Als Kriterien, die zur Ausweisung eines Naturdenkmales
führen können, gelten Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des Objektes,
aber auch wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landesgeschichtliche
Gründe. Neben Bäumen können beispielsweise auch Feuchtgebiete,
imposante Felsenformationen oder Biotopkomplexe in Frage kommen.

Vorschläge für mögliche Naturdenkmale können über das Formular unter
www.landkreis-heilbronn.de/VorschlagNaturdenkmal eingereicht werden.
Neben der Beschreibung des eingereichten Vorschlags sowie Angaben
zum Standort können auch Fotos hochgeladen werden.

Zu beachten ist, dass Eppingen, Bad Rappenau, Bad Friedrichshall und
Neckarsulm die Naturdenkmale in eigener Zuständigkeit erfassen und
daher nicht über das Formular vorgeschlagen werden können. Vorschläge
aus diesen Gebieten sind direkt an die jeweiligen Städte und Gemeinden
zu übersenden.

Eppingen mit Gemmingen und Ittlingen
Kontakt: Herr Edlinger (F.Edlinger@Eppingen.de; 07262 920-1220)
Herr Scheeder (C.Scheeder@eppingen.de; 07262 920-1167)

Bad Rappenau mit Kirchardt und Siegelsbach
Kontakt: baurechtsamt@badrappenau.de

Neckarsulm mit Erlenbach und Untereisesheim
Kontakt: Frau Lorenz (Ulrike.Lorenz@Neckarsulm.de; 07132 35-2213)

Bad Friedrichshall mit Oedheim und Offenau
Kontakt: klima@friedrichshall.de

Die erste Naturdenkmalverordnung zum Schutz von Naturdenkmalen im
Landkreis Heilbronn wurde 1986 erlassen. Sie verbietet jede Beschädigung
oder Zerstörung der geschützten Objekte. Umso wichtiger ist eine
wiederkehrende Überarbeitung und Prüfung des Schutzstatus.

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