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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden

Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg Finanzielle Unterstützung für den Erhalt von Mähwiesen

Erfasst von: Redaktion, Schweiker, Beate | 11.07.2024

Um Mähwiesen als artenreiches Kulturgut zu bewahren, erhalten deren
Eigentümer und Bewirtschafter finanzielle Unterstützung durch das
Förderprogram für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl BadenWürttemberg (FAKT) sowie die Landschaftspflegerichtlinie.

Mähwiesen sind das Produkt jahrzehnte- bis jahrhundertelanger extensiver
Nutzung. Das Land Baden-Württemberg weist in Deutschland und
vermutlich sogar EU-weit eines der bedeutendsten Vorkommen
artenreicher Mähwiesen auf. Auch im Landkreis Heilbronn gibt es eine
große Anzahl an Mähwiesen. Seit dem Jahr 2021 gelten sie als Biotope
und stehen unter Schutz, da sie einen wichtigen Beitrag zur Artenvielfalt
leisten.

Dies bedeutet, dass sich der Zustand der Wiese nicht verschlechtern darf.
Das Land Baden-Württemberg hat hierfür in jedem Landkreis Stellen
geschaffen, die die Aufgaben haben, Mähwiesen zu erhalten, zu
verbessern oder verschwundene Mähwiesen wiederherzustellen.

Im Landkreis Heilbronn können sich interessierte Eigentürmer und
Bewirtschaftert bei Stefanie Kielhorn, E-Mail:
stefanie.kielhorn@landratsamt-heilbronn.de, Telefon 07131 994-289 oder
Sophia Stoffel, E-Mail: sophia.stoffel@landratsamt-heilbronn.de, Telefon
07131 994-7506 über die Erkennung, Bewirtschaftung und Förderung von
Mähwiesen informieren.

Woher weiß ich, dass ich eine Mähwiese besitze?

Oft ist Eigentümern nicht bekannt, ob es sich bei ihrem Grundstück um
eine Mähwiese handelt. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
(LUBW) bietet daher auf ihrer Homepage unter https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/q/55GEuNLhFIOsUOwsYuFqhg oder über den
nachfolgenden QR-Code eine Landkarte mit den erfassten Mähwiesen an.

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