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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Das Landratsamt informiert:

Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 23.07.2024 – 13.08.2024

Jetzt Fichtenbestände auf Borkenkäferbefall kontrollieren

Unseren Wäldern droht auch diesen Sommer Gefahr durch die Borkenkäfer. Das trockene und heiße Wetter der letzten Tage haben die Entwicklung der ohnehin hohen Borkenkäfer-Population zusätzlich beschleunigt und zudem das Schwärmen der Käfer begünstigt. Daran haben leider auch die teils ergiebigen und regelmäßigen Niederschläge der letzten Monate wenig geändert.

Um weit verbreitete Schäden zu verhindern, ist wieder die Mitwirkung aller Waldbesitzenden gefragt. Das beste Hilfsmittel ist die sorgfältige Kontrolle auf Frischbefall (Stehend-Befall). Privatwaldbesitzende mit Fichtenflächen sollten von nun an regelmäßig, möglichst einmal pro Woche, ihre Fichten auf ein frisches Einbohren der Borkenkäfer kontrollieren. Zu erkennen ist dies bei trockenem und windstillem Wetter meist an braunem, feinem Bohrmehl am Stammfuß und auf der Begleitvegetation am Boden. Außerdem können Harzfluss, Spechtabschläge auf der Rinde, grüner Nadelabfall und eine bereits fahl wirkende Krone den Käferbefall verraten.

Unterstützend dazu hat die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg das Faltblatt zum Borkenkäfermonitoring an der Fichte neu aufgelegt. Dieses beinhaltet unter anderem nützliche Hinweise zur Käferkontrolle und kann von Privatwaldbewirtschaftenden im Landkreis Heilbronn beim Kreisforstamt angefordert werden. Das Faltblatt und weiteres Infomaterial steht unter www.fva-bw.de/top-meta-navigation/fachabteilungen/waldschutz/fachgebiete/borkenkaefer-waldschutz-und-klima-modellierung zur Verfügung.

Die Försterinnen und Förster unterstützen mit Beratung (kostenlos) und Betreuung (kostenpflichtig). Zur Betreuung gehören das Holzauszeichnen, die Organisation des Holzeinschlags und die Holzaufnahme, hierzu bedarf es dem vorherigen Abschluss einer Privatwald-Vereinbarung. Eine aktuelle Privatwald-Vereinbarung kann auch im Wald direkt abgeschlossen werden. Der Holzverkauf kann ebenfalls nur auf Vertragsgrundlage vom Forstamt übernommen werden. Hinweise, auch zu verkaufsfähigen Sortimenten, sind beim örtlich zuständigen Forstrevierleitenden und im Internet in unserem „Newsletter“ unter www.landkreis-heilbronn.de/newsletter.43629.htm abrufbar.

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