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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Das Landratsamt informiert:

Erfasst von: Redaktion, Azubi | 06.09.2024 – 27.09.2024

Verkehrssicherheit an Fußgängerampeln

Oft sind Fußgänger verunsichert, wenn sie an Fußgängerampeln die Straße überqueren und die Ampel auf Rot schaltet, bevor die andere Straßenseite erreicht ist. In solchen Situationen soll der Weg zügig fortgesetzt werden, denn zur Sicherheit sind an allen Ampeln ausreichende Zeitspannen eingerechnet. Selbst Fußgänger, die gerade die Straße betreten haben, können nach dem Umschalten auf Rot mit normaler Gehgeschwindigkeit ohne Gefahr die andere Straßenseite erreichen.

Eine Bitte besonders an die Eltern, deren Kinder demnächst eingeschult werden: Weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, beim Überqueren von Straßen vorhandene Ampeln, Zebrastreifen oder sonstige Querungshilfen zu nutzen. Und Kindern sollte ebenfalls eingeschärft werden, auch an Zebrasteifen auf Fahrzeuge zu achten und am besten erst nach Blickkontakt mit den Autofahrern die Straße zu betreten oder aber mit der Hand ein deutliches Zeichen zu geben, dass sie die Straße überqueren wollen.

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