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Mitteilungsblatt Nordheim

Amtliche Bekanntmachungen

Gemeinderatssitzung 20. September 2024 - um was geht’s?

Erfasst von: Redaktion, Schweiker, Beate | 19.09.2024

Änderung der Abwassersatzung

Die Abwassergebühren für die Jahre 2025 und 2026 wurden neu kalkuliert. Gleichzeitig erfolgte eine Nachkalkulation für das Jahr 2022. Für die Schmutzwasser- sowie Niederschlagswasserbeseitigung war eine Unterdeckung von 127.930 EUR zu verrechnen. Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen die Schmutzwassergebühr auf 1,89 EUR / m³ (bisher 1,65 EUR / m³) festzusetzen. Die Niederschlagswassergebühr soll nicht erhöht werden.

Änderung der Wasserversorgungssatzung

Auch die Wasserverbrauchsgebühr wurde für die Jahre 2025 und 2026 neu kalkuliert. Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, die seit 2021 geltende Wasserverbrauchsgebühr auf 2,79 EUR / m³ zu erhöhen. Die Zählergrundgebühren sollen unverändert bleiben.

Abschluss Sanierungsgebiet „Ortskern III“ und Neuantrag Sanierungsgebiet „Ortskern IV“

Für das Sanierungsgebiet „Ortskern III“, das bereits im Juni 2008 vom Gemeinderat beschlossen wurde, soll bis Ende Oktober 2024 die Schlussabrechnung erfolgen. Dies ist Voraussetzung, um anschließend fristgerecht bis zum 04.11.2024 den Antrag für das neu geplante Sanierungsgebiet „Ortskern IV“ stellen zu können. Der Gemeinderat wird in der Sitzung darüber entscheiden, ob die Verwaltung damit beauftragt wird, die Abrechnung für das derzeit noch laufende Sanierungsgebiet „Ortskern III“ zu veranlassen und einen Neuantrag für das Gebiet „Ortskern IV“ zu stellen.

Erweiterung des Sanierungsgebiets „Nordhausen II“

Das bestehende Sanierungsgebiet „Nordhausen II“ wurde im Jahr 2019 durch den Gemeinderat förmlich festgelegt. Um vorhandene Mängel und Missstände zu beheben, möchte die Gemeinde nun folgende weitere Flächen in das Sanierungsgebiet einbeziehen: Heuchelbergstraße 22 (Kindergarten) und Oststraße (Gemeindestraße). Hierfür ist eine Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets notwendig. Der Gemeinderat wird in der Sitzung über die Erweiterung beraten und entscheiden.

Feststellung der korrigierten Eröffnungsbilanz vom 01.01.2017 der Gemeinde Nordheim

Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Nordheim wurde am 20.11.2020 vom Gemeinderat festgestellt. Anschließend wurde die Eröffnungsbilanz durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg geprüft. Die Kämmerei hat nun die Anstände der Gemeindeprüfungsanstalt in die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2017 eingearbeitet. Dem Gemeinderat wird die geänderte Eröffnungsbilanz zur Feststellung vorgelegt.

Einsetzung eines Stadtjägers

Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Hinweise bzw. Anfragen bezüglich Wildtieren innerhalb des befriedeten Bezirks ein. In befriedeten Bezirken haben weder die Gemeinde noch die Jagdpächterin die Berechtigung, jagdlich tätig zu werden. Um hier eingreifen zu können, besteht von Seiten der Gemeindeverwaltung die Möglichkeit einen sogenannten Stadtjäger einzusetzen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung über die Einsetzung zu entscheiden.

Bestellung von einer Eheschließungsstandesbeamtin

Eheschließungsstandesbeamten müssen nicht die Voraussetzungen für Standesbeamte und Verhinderungsvertreter erfüllen, sondern lediglich geeignete Bedienstete der Gemeinde sein. Zur Verbesserung der Vertretungssituation im Fachbereich Standesamt beabsichtigt die Gemeindeverwaltung, eine weitere Eheschließungsstandesbeamtin zu bestellen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung über die Bestellung zu entscheiden.

Die förmliche Bekanntmachung zur Gemeinderatssitzung ist auf unserer Internetseite www.nordheim.de/website/de/bekanntmachungen veröffentlicht. Die Tagesordnung sowie die Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzung sind auch im Ratsinformationssystem unter www.nordheim.de/ris einsehbar.

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