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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 20. September 2024

Erfasst von: Redaktion, Schweiker, Beate | 26.09.2024 – 15.10.2024

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 20. September 2024

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Gemeinderat unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

Unter Bekanntgaben wurde über den aktuellen Stand der Überlegungen zum Bau eines Speichersees informiert. Einen solchen beabsichtigen die örtlichen Landwirte zur Bewässerung und Frostschutzberegnung von Wein- und Obstbau zu bauen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen bzw. geschaffen werden können. Ob dies möglich ist, soll im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht werden. Diese konzeptionelle Vorarbeit kann vom Land Baden-Württemberg mit einem Fördersatz von 70% bezuschusst werden. Dem Gemeinderat wurde mitgeteilt, dass ein entsprechender Förderantrag gestellt wurde.

Weiter wurde zur Auswirkung der Grundsteuerreform auf unsere Gemeinde informiert. Auf Grundlage der inzwischen vorliegenden Daten ist für die Grundsteuer B nach aktuellem Stand mit einem Hebesatz von etwa 235 v.H. (bisher 420 v.H.) zu rechnen. In einer der weiteren Gemeinderatssitzungen in diesem Jahr soll der künftige Hebesatz in einer entsprechenden Satzung festgelegt werden.

Neue Gebühren für Wasserbezug und Abwasser

Für die beiden kommenden Jahre 2025 und 2026 wurden auf Grundlage aktueller Kalkulationen die Gebühren für Wasser und Abwasser festgelegt. Der Gemeinderat stimmte einer Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr auf 2,19 EUR/m³ (1,97 EUR/m³) und einer Schmutzwassergebühr auf 1,89 EUR/m³ (vorher 1,65 EUR/m³) zu. Die Niederschlagsgebühr bleibt konstant bei0,37 EUR/m².

Abschluss Sanierungsgebiet „Ortskern III“ und Neuantrag Sanierungsgebiet „Ortskern IV“

Das Sanierungsgebiet „Ortskern III“, das bereits im Juni 2008 vom Gemeinderat beschlossen wurde, soll bis Ende Oktober 2024 abgerechnet werden. Dies ist Voraussetzung, um anschließend fristgerecht bis zum 04.11.2024 den Antrag für das neu geplante Sanierungsgebiet „Ortskern IV“ stellen zu können. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung die Verwaltung damit beauftragt, die Abrechnung für das derzeit noch laufende Sanierungsgebiet „Ortskern III“ zu veranlassen und einen Neuantrag für das Gebiet „Ortskern IV“ zu stellen.

Sanierungsgebiet „Nordhausen II“ wird erweitert

In Nordhausen wurde im Jahr 2019 das Sanierungsgebiet „Nordhausen II“ förmlich festgelegt. Wegen städtebaulicher Mängel sollten nun zwei weitere Flächen in das Sanierungsprogramm mit aufgenommen werden. Hierbei handelt es sich zum einen um das Grundstück Heuchelbergstraße 22 (Kindergarten) und zum anderen um den östlichen Teil der Oststraße, welche seit dem Bau der Umgehungsstraße wieder zur Gemeindestraße geworden ist.

Das Kindergartengebäude muss grundlegend saniert werden. Bei der Oststraße soll aufgrund der Ergebnisse des Lärmaktionsplanes die Geschwindigkeit auf 30 km/h gesenkt werden. Dafür ist es notwendig, die Straße grundlegend umzugestalten.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung die zur Aufnahme der Flächen notwendige Änderung der Sanierungssatzung beschlossen. Diese ist an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt und auf der Homepage der Gemeinde unter den Amtlichen Bekanntmachungen eingestellt.

Die Eröffnungsbilanz zum 1.1.2027 wurde korrigiert

In die bereits festgestellte Eröffnungsbilanz wurden die Anstände der Gemeindeprüfungsanstalt eingearbeitet. Hierdurch kam es zur einer Verringerung der Bilanzsumme auf 65.124.748,07 EUR. Die Eigenkapitalquote hat sich von 70 auf 69 Prozent verringert. Der Gemeinderat stellte die korrigierte Eröffnungsbilanz fest. Die in öffentlicher Sitzung festgestellte Eröffnungsbilanz wird im Internet unter wwww.nordheim.de öffentlich bekanntgeben. In der Zeit von Freitag, 27. September 2024 bis einschließlich Freitag, 11. Oktober 2024 liegt im Rathaus Neubau Zimmer 2.02 die korrigierte Eröffnungsbilanz zur Einsichtnahme aus.

Einsetzung eines Stadtjägers

Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Hinweise bzw. Anfragen bezüglich Wildtieren innerhalb des befriedeten Bezirks ein. In befriedeten Bezirken haben weder die Gemeinde noch die Jagdpächterin die Berechtigung, jagdlich tätig zu werden. Um hier eingreifen zu können, besteht von Seiten der Gemeindeverwaltung die Möglichkeit einen sogenannten Stadtjäger einzusetzen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung der Einsetzung zum von Herrn Marco Rottmann-Scheffel als Stadtjäger der Gemeinde Nordheim zum 1. Oktober 2024 zugestimmt.

Bestellung einer Eheschließungsstandesbeamtin

Zur Verbesserung der Vertretungssituation im Fachbereich Standesamt wurde Ellen Sommerfeld als weitere Eheschließungsstandesbeamtin der Gemeinde Nordheim bestellt.

Annahme von Spenden

Bei der Gemeinde sind keine Spenden seit der letzten Gemeinderatssitzung eingegangen.

Sonstiges und Anfragen

Gemeindezuschuss für den DRK Ortsverein

Der DRK Ortsverein ergänzt seine Ausstattung um einen Geräteanhänger, der bei Einsätzen dafür ausgerüstet ist, Einsatzkräfte über eine längere Zeit autark zu versorgen. Weil diese Anschaffung, immerhin rund 75.000 EUR teuer, im Bedarfsfalle auch für Einsätze vor Ort eine wertvolle Unterstützung und ein Baustein kommunaler Krisenplanung sein kann, wurde ein Zuschuss der Gemeinde von 1.500 EUR beschlossen.

Freibad – nach der Badesaison ist vor der Badesaison

Nach Abschluss der Badesaison 2024 wurde von der Gemeindeverwaltung ein insgesamt positives Fazit gezogen. Dabei stand weniger die etwas unterdurchschnittliche Besucherzahl von insgesamt 35.000 Gästen im Vordergrund, sondern vor allem der gute Ablauf des Badebetriebes. An diesem haben die im Freibad beschäftigten Mitarbeiter der Gemeinde den größten Anteil, aber auch Hauptamtsleiter Jochen Schmidt als Betriebsleiter. Lobend erwähnt wurde auch die gute und angenehme Führung des Kioskes und der Eintrittskasse durch die Familie Pizzuto. Auch die Unterstützung durch die DLRG und den Förderverein Freibad sind positive Beiträge für einen reibungslosen und für die Besucher attraktiven Badebetrieb. Da die Zusagen von neuen Mitarbeitern für die nächste Saison vorliegen, ist die Perspektive für ein dann wieder an allen Tagen geöffnetes Freibad derzeit gut.

Bürgerfragestunde

Es gab keine Anfragen von Seiten der Bürgerschaft.

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