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Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen

Umtauschpflicht für unbefristete Führerscheine

Erfasst von: Rössle, Anja | 07.10.2024

Bürger, die noch im Besitz des grauen oder rosafarbenen Führerscheins sind, haben je nach Geburtsjahr, die Pflicht den alten Führerschein in einen Kartenführerschein zu tauschen.

Ausschlaggebend für die Frist, bis zu der der Führerschein getauscht sein muss, ist das Geburtsjahr.

Anhand der folgender Tabelle können Sie entnehmen, ob und wann Sie umtauschpflichtig sind:

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