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Mitteilungsblatt Nordheim

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Gemeinderatssitzung 18. Oktober 2024 - um was geht’s?

Erfasst von: Redaktion, Azubi | 15.10.2024 – 22.10.2024

Bekanntgaben
Je nach Sachlage wird zu den verschiedensten Themen informiert; ggf. werden in vorausgegangener nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse bekannt gegeben.

Städtebauliche Erneuerung „Ortskern IV“;
Städtebauliches Entwicklungskonzept für Antrag auf Aufnahme in Sanierungsprogramm wird vorgestellt
In seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, einen Antrag für ein neues Sanierungsgebiet „Ortskern IV“ vorzubereiten. Mittlerweile wurde in Zusammenarbeit mit der Kommunalentwicklung (KE) das sogenannte „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) erstellt. Das ISEK ist Voraussetzung für ein neues Sanierungsgebiet und beinhaltet u.a. die Abgrenzung des geplanten Untersuchungsgebiets, eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Gebäude im Untersuchungsgebiet, das Neuordnungskonzept mit Gestaltungsvorschlägen sowie die Finanzierungsübersicht. Inhalte des ISEK werden dem Gemeinderat nun vorgestellt. Das Gremium wird darüber entscheiden, ob auf Grundlage der bisherigen Ergebnisse die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchung im weiteren Verlauf des Sanierungsverfahrens erfolgt.

Sanierung Schillerstraße; Vorstellung der Kostenschätzung
In der Schillerstraße kam es in letzter Zeit vermehrt zu Problemen mit undichten Abwasserhausanschlüssen. Zusätzlich trat dieses Jahr an der Wasserversorgungsleitung ein Rohrbruch mit Lochfraß auf. Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin eine Kostenschätzung für eine umfassende Sanierung der Schillerstraße eingeholt. Dem Gemeinderat ist vorgeschlagen, die weitere Vorbereitung der Maßnahme bis zum späteren Baubeschluss zu beauftragen.

Aufstellung des Bebauungsplans "Weihen II, 1. Änderung"
Die Gemeinde beabsichtigt, den bestehenden Bebauungsplan „Weihen II“ in Nordheim zu ändern. Hintergrund dieser Änderung ist, dass getroffene Festsetzungen teilweise nicht mehr zeitgemäß sind. Es wird daher eine Änderung des Textteils angeregt. Der erste Schritt im Verfahren ist der sogenannte Aufstellungsbeschluss. Ein Entwurf für die Änderung des Textteils wird in der Sitzung vorgestellt. Im Falle des Beschlusses werden die Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach der Sitzung für den Zeitraum von mindestens 30 Tagen Gelegenheit haben, sich über die beabsichtigte Planänderung zu informieren und sich hierzu zu äußern. Der genaue Zeitraum dieser sogenannten öffentlichen Auslegung wird noch auf der Homepage der Gemeinde Nordheim und im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

Bündelausschreibung des Strombedarfs der Gemeinde 2026 – 2028

Die Gemeinde Nordheim hat für all ihre Verbrauchsstellen, vom Kindergarten bis zur Straßenbeleuchtung, einen bis Ende 2025 befristeten Stromlieferungsvertrag abgeschlossen. Um anschließend erneut möglichst günstige Konditionen zu bekommen, beteiligt sich die Gemeinde an einer gemeinsamen landesweiten Ausschreibung, einer sog. Bündelausschreibung. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat vorschlagen, für den Zeitraum 2026-2028 an der gemeinsamen Ausschreibung des Gemeindetags teilzunehmen.

Bündelausschreibung des Gasbedarfs der Gemeinde 2026-2028

Die Gemeinde Nordheim hat für alle Verbrauchsstellen einen bis Ende 2025 befristeten Gaslieferungsvertrag abgeschlossen. Um anschließend erneut möglichst günstige Konditionen zu bekommen, beteiligt sich die Gemeinde an einer gemeinsamen landesweiten Ausschreibung, einer sog. Bündelausschreibung. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat vorschlagen, für den Zeitraum 2026-2028 an der gemeinsamen Ausschreibung des Gemeindetags teilzunehmen.

Errichtung einer Flutlichtanlage durch den Tennisclub; Zustimmung der Gemeinde als Grundstückseigentümerin
Der Tennisclub Nordheim plant die Errichtung einer Flutlichtanlage, um seinen Vereinsmitgliedern erweiterte Trainingszeiten ermöglichen zu können. Dabei sollen um zwei Trainingsplätze insgesamt 6 Lichtmasten aufgestellt werden. Die Gemeinde Nordheim ist Grundstückseigentümerin des Vereinsgeländes und hat dieses an den Tennisclub erbverpachtet. Der Gemeinderat hat daher zunächst darüber zu entscheiden, ob der Flutlichtanlage grundsätzlich zugestimmt wird. Anschließend erfolgt eine bau-, natur- und immissionsschutzrechtliche Prüfung durch das Landratsamt Heilbronn.

Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels; Mitwirkung am Kooperationsprojekt im südwestlichen Landkreis Heilbronn

Im Zuge der Gründung des gemeinsamen Gutachterausschusses im südwestlichen Landkreis wurde erstmalig ein qualifizierter Mietspiegel für 11 Landkreisgemeinden erstellt, auch für Nordheim. Dieser Mietspiegel verliert im September 2025 seine Gültigkeit und soll deshalb neu erstellt werden.

Ein „qualifizierter Mietspiegel“ ist eine aussagekräftige Informationsquelle für Jedermann. Für die Gemeinde, aber auch für den Gutachterausschuss, ist er ein wichtiges Informations- und Arbeitsinstrument. Er bildet nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen die ortsübliche Vergleichsmiete ab, welche von Gerichten als Beweisgrundlage verwendet wird. Zudem können Mieter und Vermieter gleichermaßen auf den Mietspiegel zugreifen, was zu mehr Transparenz führt.

Insgesamt schafft der qualifizierte Mietspiegel eine solide und rechtssichere Grundlage, für ein nachvollziehbares Handeln bei Mietangelegenheiten.

Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Eppingen hat nun bei den beteiligten Gemeinden abgefragt, wer sich an der Mietspiegelerstellung beteiligen möchte. Als Kostenanteil würde auf die Gemeinde Nordheim rund 3.000 EUR entfallen.

Dem Gemeinderat ist vorgeschlagen, dass Nordheim sich an der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels beteiligt.

Annahme von Spenden
Der Gemeinderat wird ggf. über eingegangene Spenden informiert und entscheidet über deren Annahme.

Sonstiges und Anfragen
Unter „Sonstiges“ können nur einfache, wenig bedeutsame Angelegenheiten besprochen werden. „Anfragen“ ermöglichen den Mitgliedern des Gemeinderates, zu Angelegenheiten der Gemeinde Fragen an den Bürgermeister zu richten.

Bürgerfragestunde
Einwohner können Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten.

Die förmliche Bekanntmachung zur Gemeinderatssitzung ist auf unserer Internetseite www.nordheim.de/website/de/bekanntmachungen veröffentlicht. Die Tagesordnung sowie die Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzung sind auch im Ratsinformationssystem unter www.nordheim.de/ris einsehbar

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