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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 18. Oktober 2024

Erfasst von: Redaktion, Azubi | 22.10.2024

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Gemeinderat unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

Bekanntgaben

Gemeinde unterstützt das Integrationsprojekt Wurzeln schlagen der Evangelischen Kirchengemeinde

Auf eine Anfrage aus dem Gemeinderat wurde mitgeteilt, dass entsprechend einem Gemeinderatsbeschluss aus 2023 für die Räume im Bahnhofsplatz 6 weder Miete noch Nebenkosten erhoben werden.

Schließung von Kindergartengruppe aufgrund von Krankheitsfällen

In der vergangenen Woche mussten zwei Krippengruppen in der Südstraße aufgrund von mehreren erkrankten Erzieherinnen vorübergehend geschlossen werden. Eine Notbetreuung für maximal die Hälfte der Kinder konnte jedoch angeboten werden. Die Kindergartenleitung versucht jeweils, soweit als möglich durch Springkräfte und weitere Verlegungen, Schließungen zu verhindern. Leider gelingt dies nicht immer.

Städtebauliche Erneuerung „Ortskern IV“;
Gemeinderat billigt Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept für Antrag auf Aufnahme in Sanierungsprogramm
Ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK) ist Voraussetzung zur Stellung eines Förderantrags für das neue Sanierungsgebiet „Ortskern IV“. In Zusammenarbeit mit der Kommunalentwicklung (KE) wurde mittlerweile das ISEK erstellt und dessen Inhalte dem Gemeinderat in der vergangenen Sitzung vorgestellt. Dabei wurde näher eingegangen auf die Abgrenzung des geplanten Untersuchungsgebiets, die Bestandsaufnahme der vorhandenen Gebäude im Untersuchungsgebiet, das Neuordnungskonzept mit seinen Gestaltungsvorschlägen sowie die Finanzierungsübersicht. Beschlossen wurde, die Vorbereitenden Untersuchungen im weiteren Verlauf des Sanierungsverfahrens auf Grundlage der bisherigen Ergebnisse und des Neuordnungskonzeptes durchzuführen.

Grünes Licht für Sanierungsplanung der Schillerstraße
Aufgrund vermehrt auftretender Probleme mit Abwasserhausanschlüssen und altersbedingt schlechtem Zustand der Wasserversorgungsleitung in der Schillerstraße hatte die Gemeinde eine Kostenschätzung zur umfassenden Sanierung eingeholt. Die einzelnen Kostenpositionen wurden in der Sitzung näher erläutert. Beschlossen wurde, die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung der Maßnahme bis zum späteren Baubeschluss zu beauftragen.


Bebauungsplan "Weihen II, 1. Änderung (Textteiländerung)" Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB und § 13 BauGB b) Billigung des Änderungsentwurfs c) Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB

Die Gemeinde beabsichtigt, den bestehenden Bebauungsplan „Weihen II“ zu ändern. Hintergrund dieser Änderung ist, dass getroffene Festsetzungen teilweise nicht mehr zeitgemäß sind. Es wurde daher eine Änderung des Textteils angeregt. Der erste Schritt im Verfahren ist der sogenannte Aufstellungsbeschluss. Ein Entwurf für die Änderung des Textteils wurde in der Sitzung vorgestellt und vom Gremium gebilligt. Als nächster Schritt im Verfahren werden die Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange für den Zeitraum von mindestens 30 Tagen Gelegenheit haben, sich über die beabsichtigte Planänderung zu informieren und sich hierzu zu äußern. Die Planänderung kann im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, so dass lediglich eine einmalige Beteiligung der genannten Stellen notwendig ist. Der genaue Zeitraum dieser sogenannten öffentlichen Auslegung wird zu gegebener Zeit auf der Homepage der Gemeinde Nordheim und Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

Gas- und Strombedarf der Gemeinde für 2026 – 2028 wird ausgeschrieben

Die Gt-Service GmbH bietet für Gas- und Stromlieferungen für die gemeindlichen Liegenschaften und Anlagen für 2026 bis 2028 eine sogenannte Bündelausschreibung an. Die aktuellen Strom- und Gaslieferungsverträge laufen zum Ende des Jahres aus. Die Verwaltung hat deshalb vorgeschlagen sich an dieser Bündelausschreibung zu beteiligen. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gt-Service GmbH mit der Ausschreibung des günstigsten Strom- und Gaslieferanten für die Gemeinde Nordheim zu beauftragen. Wie in den vergangenen Lieferzeiträumen soll der Strombedarf aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote bezogen werden und der Gasbedarf aus 100% Erdgas für alle Abnahmestellen.

Die Gemeinde stimmt der Errichtung einer Flutlichtanlage durch den Tennisclub zu
Der Gemeinderat wurde über die Planung des Tennisclubs informiert, auf dessen Trainingsgelände eine Flutlichtanlage zu errichten. Durch insgesamt 6 Flutlichtmasten mit jeweils 8,7 m Lichtpunkthöhe um die Trainingsplätze 1 und 2 sollen den Vereinsmitgliedern erweiterte Trainingszeiten bis maximal 22.00 Uhr angeboten werden können. Die Gemeinde hatte als Grundstückseigentümer zunächst darüber zu entscheiden, ob der Errichtung der Flutlichtanlage grundsätzlich zugestimmt wird, bevor im Anschluss die bau-, natur- und immissionsschutzrechtliche Prüfung erfolgt. Der Errichtung der Flutlichtanlage wurde unter der Voraussetzung zugestimmt, dass das Vorhaben aus baurechtlicher Sicht genehmigungsfähig ist.

Neuer qualifizierter Mietspiegel auch für Nordheim

Ein „qualifizierter Mietspiegel“ ist eine aussagekräftige Informationsquelle für Jedermann. Insbesondere können Mieter und Vermieter gleichermaßen auf den Mietspiegel zugreifen, was zu mehr Transparenz führt. Der aktuelle Mietspiegel verliert im September 2025 seine Gültigkeit und soll deshalb neu erstellt werden.

Vom Gutachterausschuss im südwestlichen Landkreis Heilbronn wurden Angebote für diese zu vergebende Leistung eingeholt und die Mitgliedsgemeinden, darunter Nordheim, wegen Beteiligung abgefragt. Auf uns würde eine Kostenbeteiligung von rund 3.000 EUR entfallen. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass Nordheim sich an der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels beteiligt.

Annahme von Spenden

Die Gemeinde bedankt sich herzlich für folgende Spenden:

Walter Veyhl: 50 EUR für den Bürgerbus

Sonstiges und Anfragen

Es gab keine Anfragen

Bürgerfragestunde

Einer Bürgerin fragte an, für welchen Zeitraum die Gemeinde die Räume im Gebäude Bahnhofplatz 6 miet- und nebenkostenfrei dem Asylkreis für das Projekt Wurzeln schlagen überlässt.

Der Bürgermeister erläuterte, dass der Bahnhofplatz 6 jeweils von Jahr zu Jahr für das Projekt Wurzeln schlagen zur Verfügung gestellt wird. Derzeit ist keine anderweitige Verwendung des Areals vorgesehen.

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