Mitteilungsblatt Nordheim
Sonstige Bekanntmachungen
Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Erfasst von: Rössle, Anja | 04.11.2024
Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Nordheim, Bürgerbüro, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
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- Das Bürgerbüro bittet um Beachtung:
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft
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- Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
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