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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden

Das Landratsamt informiert:

Erfasst von: Redaktion, Azubi | 05.11.2024

Gebühren für 2025 sowie 2026 und 2027 beschlossen

Der Landkreis Heilbronn geht neue Wege in der Abfallwirtschaft. Die Vorbereitungen für die Umstellung des Gebühren- und Sammelsystems ab 2026 sind in vollem Gang. Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg dorthin ist jetzt der Beschluss des Kreistags über die Ausgestaltung der Abfallgebühren in den kommenden Jahren.

Bereits am 8. Mai 2023 hat der Kreistag die Weichen für ein neues Sammel- und Gebührensystem ab 1. Januar 2026 gestellt. Mit der Einführung einer Behälterverwaltung mit Ident-System und leerungsabhängigen Gebühren soll die Restmüllmenge reduziert werden. Zugleich wird durch die Einführung der Gelben Tonne für Leichtstoffverpackungen das Serviceangebot ausgeweitet, so dass die erfasste Wertstoffmenge gesteigert werden kann. Perspektivisch soll damit eine sinkende Restmüllmenge auch den stark angestiegenen Preisen für die Restmüllbehandlung entgegenwirken und so für eine deutliche Reduzierung der zusätzlichen Kosten – und damit für stabilere Gebühren – sorgen.

Gebühren für das Jahr 2025

Im Jahr 2025, in dem sich noch nichts an dem bisherigen Entsorgungssystem ändert, ist eine moderate Gebührenerhöhung unausweichlich. Gründe sind allgemeine Preissteigerungen und höhere Kosten für die Restmüllbehandlung wegen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Zudem führen sinkende Papiermengen zu geringeren Erlösen.
Die neuen Gebührensätze für 2025 sind auf der Internetseite der Abfallwirtschaft ersichtlich (www.aw-heilbronn.de/gebuehren-2025).

Gebühren für die Jahre 2026 und 2027

Aufgrund der Neuverträge ab 2026 zur Sammlung und Behandlung von Restmüll entstehen trotz niedrigerer Menge deutlich höhere Kosten. Insbesondere bei der Restmüllbehandlung war der bisherige Preis, der bereits vor zehn Jahren vereinbart wurde, weit unter dem Marktpreis. Der Gebührenbedarf ist daher künftig höher.

Da sich die Gebührensystematik verändert, sind Vergleiche mit dem bisherigen System nur eingeschränkt möglich: So setzt sich die Gebühr ab 2026 zum Beispiel beim Restmüll aus einer Jahresgebühr und einer degressiven Leistungsgebühr zusammen. Im Regelfall werden Tonnen nur noch bereitgestellt, wenn sie tatsächlich voll sind. Während des Urlaubs werden Leerungen gegebenenfalls nicht in Anspruch genommen. Erfahrungen anderer Landkreise zeigen, dass sich die Leerungen aufgrund des besseren Trennverhaltens und alternativer Rücknahmesysteme wie Gelbe Tonne, Blaue Tonne, Biotonne oder das Recyclinghofsystem reduzieren werden.

„Jeder Einzelne kann seine Gebührenhöhe selbst beeinflussen“

Mit der Einführung des neuen Gebührensystems können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises durch abfallwirtschaftliches Verhalten aktiv Einfluss auf ihre Abfallgebühren nehmen. Dazu wird die Abfallwirtschaft auf der Homepage einen Gebührenrechner zur Verfügung stellen, mit dem die individuellen Gebühren berechnet werden können. Auf der Internetseite der Abfallwirtschaft sind die neuen Gebührensätze 2026 zu finden (www.aw-heilbronn.de/gebuehren-2026).

„Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Erhöhung des Gebührenbedarfs 2026 nicht auf die Umstellung des Sammel- und Gebührensystems zurückzuführen ist, sondern aus den Kostensteigerungen bei der Neuvergabe der Sammlungs- und Entsorgungsleistungen resultiert“, betont Beate Fischer, Leiterin des Abfallwirtschaftsbetriebes. „Bei einer Fortführung des bestehenden Sammel- und Gebührensystems wäre die Kostensteigerung im Jahr 2026 nochmals um 1,67 Millionen Euro höher gewesen“, so Fischer weiter.

Sobald sich das neue System etabliert hat, sei davon auszugehen, dass die Restmüllmenge und somit auch die Kosten für die Sammlung und Entsorgung zurückgehen. Dadurch könnten zu erwartende Preissteigerungen abgefedert werden.

„Jeder Einzelne kann durch Vermeidung und korrekte Wertstofftrennung durch das neue System seine Gebührenhöhe selbst beeinflussen“, sagt Fischer.

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