Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Aus dem Bauhof

Erfasst von: Redaktion, Azubi | 05.11.2024

Zu den Daueraufgaben des Bauhofes gehört die Unterhaltung der 14 öffentlichen Kinderspielplätze in Nordheim und Nordhausen. Diese ganzjährig und gern genutzten Einrichtungen für Kinder werden regelmäßig gepflegt und gewartet, aber auch engmaschig auf ihre Verkehrssicherheit kontrolliert. Die Eigenprüfungen werden dokumentiert und einmal jährlich durch eine Kontrolle des TÜV ergänzt. Naturgemäß ergeben sich bei diesen Prüfungen immer wieder Anstände, um die sich in der Regel der Bauhof selbst kümmert. Bei der Prüfung im Juni diesen Jahres wurde u.a. die Umrandung des Klettergerüstes auf dem Waldspielplatz in Nordhausen bemängelt, weil sie beschädigt war. Wegen Verletzungsgefahr der Kinder wurde das Klettergerüst vorsichtshalber gesperrt.

Im Rahmen ihrer Möglichkeiten kümmern sich die Mitarbeiter des Bauhofes um die Erledigung solcher Anstände. Allerdings kann es durchaus sein, dass sich so ein Auftrag auch einmal länger hinzieht. Das war hier der Fall; erst in der letzten Oktoberwoche konnte die Einfassung des Spielgerätes erneuert werden.

Die marode bisherige Holzeinfassung rund um das mit Fallschutz versehene Klettergerüst wurde durch eine dauerhafte Einfassung aus Sandsteinen ersetzt.
Die marode bisherige Holzeinfassung rund um das mit Fallschutz versehene Klettergerüst wurde durch eine dauerhafte Einfassung aus Sandsteinen ersetzt.

Grund für die Verzögerung waren vorrangig zu erledigende Aufgaben, wie z.B. die laufende Grünpflege oder termingebundene Arbeiten wie z.B. die rund ums Parkfest. Bedauerlicher Weise gab es in diesem Jahr einige längere Ausfälle durch Krankheit oder Unfall, zudem wurde ein Mitarbeiter ins Freibad abgeordnet, um dort den Betrieb zu unterstützen.

Bei allem Verständnis für manche Erwartungen wünscht sich doch auch die Gemeindeverwaltung Verständnis dafür, dass Aufgaben entsprechend ihrer Priorität und mit dem Personal und der Ausstattung erledigt werden, wie es zur Verfügung steht.

Alljährlich ein Kraftakt – die Beseitigung des Herbstlaubs

Wie für die Eigentümer und Bewohner von Grundstücken die Beseitigung des im Herbst fallenden Laubs eine Pflicht ist, so gilt dies auch für die Gemeinde. Im Bereich öffentlicher Grundstücke und vor allem dort, wo es der Verkehrssicherungspflicht erfordert, kommen jedes Jahr einige Tonnen Laub zusammen. Die anfallende Menge und die großen Flächen sind nicht zu bewältigen ohne maschinellen Einsatz und ohne die Laubbläser und den Laubsammler, die vom Bauhof eingesetzten Geräte. Obwohl inzwischen zunehmend auch leisere Akkugeräte eingesetzt werden, sind die motorbetriebenen Laubbläser bisher noch nicht verzichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Wo möglich oder sinnvoll, wird das Laub von Hand und leise aufgesammelt; manchmal ist der Bläser aber unverzichtbar.
Wo möglich oder sinnvoll, wird das Laub von Hand und leise aufgesammelt; manchmal ist der Bläser aber unverzichtbar.
Wo möglich oder sinnvoll, wird das Laub von Hand und leise aufgesammelt; manchmal ist der Bläser aber unverzichtbar.
Wo möglich oder sinnvoll, wird das Laub von Hand und leise aufgesammelt; manchmal ist der Bläser aber unverzichtbar.
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