Startseite> Amtliche Bekanntmachungen> Öffentliche Bekanntmachung - Änderung des Bebauungsplans „Weihen II“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Mitteilungsblatt Nordheim

Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung - Änderung des Bebauungsplans „Weihen II“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Erfasst von: Redaktion, Azubi | 05.11.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Nordheim hat am 18.10.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Weihen II“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.

Die Änderung des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Maßgebend ist der Lageplan der Bebauungsplan-Änderung in der Fassung vom 07.10.2024/18.10.2024.

Ziele und Zwecke der Planänderung

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine flexiblere Bebauung im gesamten Baugebiet, insbesondere auf den verbliebenen Baugrundstücken, geschaffen werden.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung vom 07.10.2024/18.10.2024 wird mit der Begründung vom 07.10.2024/18.10.2024 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Nordheim unter der Internetseite https://www.nordheim.de/website/de/bekanntmachungen sowie auf der Homepage des Büros Käser-Ingenieure unter der Internetseite https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html während der Dauer der nachfolgenden Frist von 18.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024

veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Nordheim, Bauamt, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim während der üblichen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag und Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag: 7.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag: 14.00 bis 18.30 Uhr) öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse Bauamt@nordheim.de

übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse https://www.nordheim.de/website/de/bekanntmachungen eingestellt.

Nordheim, den 07.11.2024

gez. Schiek
Bürgermeister

instagram