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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 15. November 2024

Erfasst von: Redaktion, Schweiker, Beate | 21.11.2024

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Gemeinderat unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

Bekanntgaben

Der Gemeinderat wurde über Wesentliches aus der Verkehrsschau vom 14.11.2024 informiert, die von der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung durchgeführt wurde.

Zum einen wurden entsprechend einer früheren Anfrage aus dem Gemeinderat die unterschiedlichen Vorfahrtsregelungen angesprochen, die sich für Rechtsabbieger von der Querspange Nordheim in Richtung Leingarten bzw. in die Heilbronner Straße ergeben. Die Fachbehörden teilten mit, dass Abbiegeregelungen an verschiedenen Kreuzungen durchaus unterschiedlich sein können. Jede Kreuzung wird individuell begutachtet; auf die vorhandenen Gegebenheiten (z.B. Größe der Kreuzung, Sichtverhältnisse, Zahl der Verkehrsteilnehmer aus verschiedenen Richtungen, etc.) wird eingegangen und dementsprechend geregelt. Eine Änderung der Vorfahrtsregelungen an den genannten Kreuzungen wird aus Sicht der Verkehrsschaukommission nicht befürwortet; die Verhältnisse werden als klar bewertet.

Demnächst kommt Tempo 30 für die Ortsdurchfahrten

Zum anderen wurde die Beschilderung für Tempo 30 im Zuge der durch Nordheim führenden Landesstraßen vorbereitet. Wie bekannt, wurde die Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Grundlage des aktuellen Lärmaktionsplanes und nach entsprechendem Gemeinderatsbeschluss durchgehend beantragt. Nun ging es um die Feinjustierung und die Festlegung der zahlreichen Schilderstandorte.

Für die Landesstraße L 1105 wird die Tempo-30-Begrenzung ab dem Gebäude Heilbronner Straße 58 durchgehend bis zum Ortsschild am Ortsausgang Richtung Lauffen gelten. Für die Landesstraße L 1106 wird die Geschwindigkeit vom Kreisverkehr Zimmerer Höhe bis zum Einmündungsbereich der Lerchenstraße in die Großgartacher Straße auf 30 km/h begrenzt.

Die Beschilderung wird vom Landratsamt veranlasst und von der Straßenmeisterei Brackenheim ausgeführt, allerdings voraussichtlich erst im Januar 2025. Die Gemeindeverwaltung wird die Umstellung zu gg. Zeit mit entsprechenden Informationen begleiten.

Gemeinderat nimmt Stellung zu den geplanten Vorrangflächen für Windkraft

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat die gesetzliche Aufgabe, mindestens 1,8 % der Regionsfläche für den Ausbau von Windenergie als sogenannte Vorranggebiete festzulegen. Der Entwurf dieser planerischen Aufgabe steht und wurde schon vor einiger Zeit öffentlich vorgestellt. Für unsere Gemeinde sind insbesondere zwei dieser vorgesehenen Vorrangflächen von Interesse. Zum einen ein Bereich auf dem Heuchelberg, zum anderen ein Bereich auf Markung Lauffen, nahe der Markungsgrenze zu Nordheim und direkt an der Markungsgrenze zu Brackenheim-Hausen.

Regionalverbandsdirektor Dr. Andreas Schumm hat den Sachverhalt vorgestellt und stand dem Gemeinderat für Fragen zur Verfügung.

Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Fläche auf Lauffener Markung, die sich direkt südlich von Nordheimer Wohngebieten befindet und nach bisherigem Eindruck gerade so den notwendigen Mindestabstand einhält. Diese Situation wird nicht nur von Bürgern kritisch betrachtet, sondern auch vom Gemeinderat. Herr Schumm erläuterte die Aufgabe des Regionalverbandes und den Ablauf, der zum aktuellen Vorschlag geführt hat. Insbesondere ging er auf den zu beachtenden umfangreichen Kriterienkatalog ein

und mit Blick auf die angestrebte Rechtssicherheit auf den Grundsatz der Gleichbehandlung. Zahlreiche Fragen aus dem Gemeinderat bezogen sich auf die Vorrangfläche auf Markung Lauffen, die insbesondere wegen der Nähe zu den Nordheimer Wohngebieten sehr kritisch gesehen wird. Die von Herrn Schumm in der Sitzung verwendete Präsentation kann in den Sitzungsunterlagen des Ratsinformationssystems auf www.nordheim.de eingesehen werden.

Der Gemeinderat hat die Informationen und den Stand der Planung zur Kenntnis genommen. Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, zum Standort auf Markung Lauffen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Stellung zu nehmen, die Nordheimer Bedenken vortragen und sowohl für eine kritische Überprüfung der grundsätzlichen Geeignetheit als auch für eine Vergrößerung des Abstands zu plädieren.

Der Gemeinderat hat die Informationen und den Stand der Planung zur Kenntnis genommen. Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, zum Standort auf Markung Lauffen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Stellung zu nehmen, die Nordheimer Bedenken vortragen und sowohl für eine kritische Überprüfung der grundsätzlichen Geeignetheit als auch für eine Vergrößerung des Abstands zu plädieren.

Auslobungstext für das Projekt „Sonnengarten“ wurde angepasst

Nach einer Pause wegen offener Umsetzungsfragen wird das Projekt „Sonnengarten“ wieder fortgesetzt. Da sich in der Zwischenzeit die Rahmenbedingungen etwas verändert haben, musste der Auslobungstext mit der Aufgabenstellung für die Teilnehmer am Planungswettbewerb angepasst werden. Die größte Änderung hat sich dadurch ergeben, dass die Diakoniestation inzwischen an anderer Stelle in der Gemeinde geeignete Räume gefunden hat. Dafür plant die LebensWerkstatt nun für vier anstelle von drei 8er-Wohngruppen für Menschen mit Behinderung. Der Gemeinderat hat dem angepassten Auslobungstext für das Projekt „Sonnengarten“ zugestimmt. Im nächsten Schritt werden die Teilnehmer des Planungswettbewerbes bis zum Abgabetermin Mitte Februar 2025 ihre Entwurfspläne erstellen.

Grundsteuerreform – Neuer Hebesatz für Grundsteuer A und Grundsteuer B

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt. Daher mussten neue Berechnungen eingeführt werden. Für Nordheim liegen der Verwaltung mittlerweile rund 96 % der aktualisierten Grundsteuermessbeträge für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) und Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) vor.

Der Gesamtbetrag dieser neuen Messwerte beträgt etwa 532.000 Euro, während er zuvor bei etwa 298.000 Euro lag. Um sicherzustellen, dass die Gemeinde durch die Grundsteuerreform nicht mehr Einnahmen erzielt als zuvor, wurde der Hebesatz neu berechnet. Das bedeutet: Der Hebesatz wurde so angepasst, dass das Gesamtaufkommen im Vergleich zu 2024 unverändert bleibt. Dennoch kann sich die individuelle Steuerlast für einzelne Bürger ändern.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die folgenden Hebesätze festzusetzen:

- Grundsteuer A: 420 v.H.

- Grundsteuer B: 240 v.H.

- Gewerbesteuer: unverändert bei 375 v.H.

Diese neuen Hebesätze sind in der sogenannten Hebesatzsatzung festgehalten, die auf der Website der Gemeinde unter www.nordheim.de eingesehen werden kann.

Neue Benutzungsgebühren für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte in Nordheim

Die Gemeinde Nordheim ist gesetzlich verpflichtet, Unterkünfte für geflüchtete und obdachlose Menschen bereitzustellen. Für die Nutzung dieser Unterkünfte erhebt die Gemeinde Benutzungsgebühren.

Die aktuelle betriebswirtschaftliche Berechnung dieser Gebühren wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Auf dieser Basis hat der Gemeinderat einen einheitlichen Gebührensatz von 376 Euro pro Person und Monat beschlossen.

Diese Änderung wird in der Satzung über die Nutzung von Unterkünften für obdachlose und geflüchtete Menschen festgehalten. Die aktuelle Satzung ist auf der Website der Gemeinde unter www.nordheim.de einsehbar.

Annahme von Spenden

Der Gemeinderat bedankt sich herzlich für folgende Spende:

Christine Widenmeyer: 50 EUR für den Bürgerbus

Sonstiges und Anfragen

Trollinger Marathon

Am 11. Mai 2025 soll der nächste Trollinger-Marathon stattfinden. Insbesondere die Marathonstrecke, die durch Lauffen, Brackenheim und Nordheim führt stand zuletzt in der Diskussion. Zurückgegangene Teilnehmerzahlen, schwindendes Besucherinteresses und Beeinträchtigungen durch notwendige Verkehrsregelungen haben die Frage aufgeworfen, ob die Veranstaltung noch vertretbar ist. Um der Kritik zu entsprechen wurde der Streckenverlauf überprüft und soll geändert werden. Von Nordhausen aus wird über den Verbindungsweg zwischen beiden Ortsteilen, in Nordheim durch das Sportgelände und dann über die Mühl- und Schillerstraße zur Heilbronner Straße und zum Ortsausgang Richtung Klingenberg gelaufen. Diese Laufstrecke ist damit wieder jene, mit welcher der Trollinger-Marathon begonnen wurde.

Wesentliche Änderung beim Trollinger-Marathon: die Laufstrecke führt in Nordheim wieder durchs Sportgelände
Wesentliche Änderung beim Trollinger-Marathon: die Laufstrecke führt in Nordheim wieder durchs Sportgelände

Feldwegunterhaltung im Gewann Hag

Der Feldweg im Gewann Hag wurde durch den Bau der Süddeutschen Erdgasleitung (SEL) in Mitleidenschaft gezogen. Der Bereich, der durch die Bauarbeiten beschädigt wurde, wird in Kürze im Auftrag der terranets neu asphaltiert. Allerdings weist auch der östlich angrenzende Bereich bis zum Schluchterner Weg große Schäden auf. Vor diesem Hintergrund wurde vom von der terranets beauftragten Bauunternehmen ein Angebot für zusätzliche Asphaltarbeiten eingeholt. Nach Prüfung hat sich dies als so günstig erwiesen, dass der Gemeinderat beschlossen hat, den nicht der SEL anzulastenden Abschnitt des Hag-Feldweges für 28.880,94 Euro von der Firma Morof aus Althengstett asphaltieren zu lassen.

Bürgerfragestunde

Von der Möglichkeit der Bürgerfragestunde wurde kein Gebrauch gemacht.

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