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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Feuersicherheit bei Silvesterveranstaltungen

Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 10.12.2024

Die bei Silvesterveranstaltungen übliche Ausschmückung von Räumen bringt erfahrungsgemäß eine erhöhte Brandgefahr mit sich. Es wird daher auf nachstehende Vorsorgemaßnahmen hingewiesen:

1. Zur Ausschmückung von Räumen dürfen nur schwerentflammbare Gegenstände verwendet werden.

2. Ausschmückungsgegenstände aus Papier dürfen nicht in Reichweite der Besucher angebracht werden. Sie müssen von Beleuchtungskörpern, Heizkörpern und Heizleitungen so weit entfernt sein, dass sie sich nicht entzünden können.

3. Dekorationen aller Art müssen vom Fußboden mindestens 250 cm entfernt bleiben. Von Öfen und Rauchabzugsrohren müssen Ausschmückungsgegenstände aus Papier mindestens 100 cm, sonstige schwerentflammbare Stoffe und Gegenstände mindestens 60 cm entfernt sein.

4. Abgeschnittene Bäume und Pflanzenteile dürfen zur Ausschmückung nur im grünen Zustand verwendet werden.

5. Verkleidungen und Dekorationen von Decken, Wänden und Brüstungen mit leicht brennbaren Stoffen sowie die Herstellung von Abtrennungen aus solchen Stoffen ist unzulässig.

6. Die Verwendung von offenem Licht und Feuer, von feuergefährlichen Stoffen und Flüssigkeiten oder verdichteten Gasen ist auf Bühnen und Szenenflächen unzulässig.

7. Die Abgabe, das Bereithalten und Mitführen von Luftballonen, die mit feuergefährlichen Gasen gefüllt sind, ist verboten.

8. Aufenthaltsräume im Untergeschoss müssen mindestens einen sicheren Ausgang, der direkt ins Freie führt, haben.

9. Die Flure, Rettungswege und Notausgänge sowie die Notbeleuchtung, die Feuerlöscheinrichtungen und Feuermelder dürfen nicht durch Ausschmückungsgegenstände verstellt oder verhängt werden. Ausgänge dürfen nicht verschlossen sein.

10. Überfüllte Räume sind bei Silvesterveranstaltungen besonders gefährlich. Die für die Räume zugelassene Höchstpersonenzahl darf nicht überschritten werden. Beim Aufstellen der Tische und Stühle ist auf ausreichende Fluchtwege zu achten.

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