Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen
Gemeinderatssitzung 13. Dezember 2024 - um was geht’s?
Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 12.12.2024
Bekanntgaben
Je nach Sachlage wird zu den verschiedensten Themen informiert; ggf. werden in vorausgegangener nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse bekannt gegeben.
Sanierung der Ortsdurchfahrt in Nordhausen
Schon längere Zeit und wiederholt auch mit Beteiligung interessierter Bürger wird die Sanierung der Nordhausener Ortsmitte geplant. Nachdem sich zuletzt die Heilbronner Versorgungsgesellschaft (HNVG) entschieden hat, im Bereich Waldenser- und Zabergäustraße eine Gasleitung zu verlegen, konnte die Planung weitergeführt werden. Vertreter der Ingenieurbüros Zoll und Ippich werden in der Sitzung die aktuelle Fassung der Planung für die Ortsdurchfahrt und den zentralen Platz an der Kreuzung von Zabergäu-, Waldenser, Heuchelberg- und Weststraße vorstellen. Wenn der Gemeinderat der Planung zustimmt, soll der Baubeschluss gefasst werden. Dies bedeutet, die Verwaltung wird beauftragt, die Bauarbeiten öffentlich auszuschreiben.
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnen am Auerberg, 2. Änderung“
Schon 2022 hat der Gemeinderat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnen am Auerberg, 1. Änderung“ als Satzung beschlossen. Wegen anhaltender Veränderungen am Wohnungsmarkt hat der Vorhabenträger seine Planung mittlerweile weiter angepasst und um eine erneute Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gebeten. Im Juni 2024 stimmte der Gemeinderat der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnen am Auerberg, 2. Änderung“ zu.
Im Zuge dessen wird die Gemeinde mit dem Vorhabenträger wieder einen angepassten Durchführungsvertrag abschließen. Darin verpflichtet sich der Vorhabenträger dazu, sein Bauvorhaben innerhalb einer bestimmten Frist umzusetzen und die Planungs- und Erschließungskosten der Gemeinde sowie Folgekosten für zusätzlich zu schaffende Kinderbetreuungsplätze zu übernehmen. Der Gemeinderat wird darüber entscheiden, ob er dem neuen Durchführungsvertrag zustimmt.
Neckar Netze GmbH & CO. KG, Kapitalerhöhung und damit verbundene Darlehensvergabe zum 31.12.2025
Wie einige andere Gemeinden ist auch Nordheim seit 2013 Mehrheitseignerin (51 %) des örtlichen Stromverteilnetzes. Zur Bündelung der sich daraus ergebenden gemeinsamen Interessen haben sich bisher 30 Kommunen in der Neckar Netze GmbH & Co KG zusammengeschlossen.
Die Neckar Netze sind als größte kommunale Stromverteilnetzgesellschaft in Baden-Württemberg erfolgreich tätig. Sie haben den beteiligten Kommunen ab dem Jahr ihrer Gründung erheblichen Einfluss auf das lokale Stromverteilnetz eingeräumt und bedeutende Beteiligungserträge ausgeschüttet. Das Verteilnetz im Netzgebiet der Neckar Netze wurde deutlich ausgebaut und verstärkt.
Doch es sind erhebliche weitere Investitionen erforderlich, denn die Energiewende findet vorrangig im Verteilnetz statt. Da die Investitionen deutlich über den Abschreibungen liegen, entsteht Kapitalbedarf.
Mit einer geplanten Kapitalerhöhung von insgesamt 15 Mio. EUR soll die Eigenkapitalseite der Neckar Netze dauerhaft gestärkt werden. Entsprechend der kommunalen Beteiligungsquote von 51 % sind also rund 7,65 Mio. EUR von den beteiligten Kommunen zu erbringen. Auf Nordheim entfällt ein Anteil von rund 209.000 Euro.
Der Gemeinderat hat darüber zu beraten, ob der Kapitalerhöhung bei der Neckar Netze GmbH & Co. KG zugestimmt wird und ob unser Anteil als Darlehen und gegen angemessene Zinsen an die Neckar Netze gegeben wird.
Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Wasserwerk Nordheim
Die Nordheimer Wasserversorgung wird über den Eigenbetrieb „Wasserwerk Nordheim“ organisiert. Das Trinkwasser bezieht die Gemeinde von der Heilbronner Versorgungsgesellschaft (HNVG), die zugleich für die Wartung der Wasserleitungen und der notwendigen Infrastruktur verantwortlich ist.
In der kommenden Sitzung des Gemeinderats wird der Jahresabschluss 2022 vorgestellt. Dieser wurde durch den Steuerberater der Gemeinde erstellt und umfasst die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung des Wasserwerks.
Neben der Prüfung und Feststellung des Jahresergebnisses steht auch die Entscheidung über die Verwendung des Gewinns auf der Tagesordnung.
Änderung der Friedhofssatzung; Neukalkulation der Friedhofsgebühren
Die Gemeindeverwaltung hat die Gebühren für das Bestattungswesen überprüft und neu berechnet. In die aktuelle Kalkulation wurde auch die geplante neue Grabform des „Friedweinbergs“ einbezogen.
Steigende Ausgaben, etwa durch höhere Material- und Personalkosten, haben zu einem Rückgang des bisherigen Kostendeckungsgrads geführt. Die Verwaltung schlägt daher eine Anpassung der Gebühren vor, um die gestiegenen Kosten zu decken. Der Gemeinderat wird über die Gebührensätze sowie die Einbindung des Friedweinbergs in die Friedhofssatzung entscheiden.
Haushaltsplan 2025 und Finanzplanung bis 2028,
Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Wasserwerk Nordheim - Einbringung des Entwurfs
Die Entwürfe des Haushaltsplans und des Wirtschaftsplans des Wasserwerkes für 2025 sollen eingebracht werden. Darunter ist die Vorstellung der wesentlichen Inhalte des Planwerkes zu verstehen. In den kommenden Wochen beraten die Gemeinderäte in weiteren Besprechungen den Haushaltsplan, um ihn dann in einer der folgenden Sitzungen zu verabschieden.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat wird ggf. über eingegangene Spenden informiert und entscheidet über deren Annahme.
Sonstiges und Anfragen
Unter „Sonstiges“ können nur einfache, wenig bedeutsame Angelegenheiten besprochen werden. „Anfragen“ ermöglichen den Mitgliedern des Gemeinderates, zu Angelegenheiten der Gemeinde Fragen an den Bürgermeister zu richten.
Bürgerfragestunde
Einwohner können Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten.
Die förmliche Bekanntmachung zur Gemeinderatssitzung ist auf unserer Internetseite www.nordheim.de/website/de/bekanntmachungen veröffentlicht. Die Tagesordnung sowie die Sitzungsunterlagen der öffentlichen Sitzung sind auch im Ratsinformationssystem unter www.nordheim.de/ris einsehbar.
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