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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 22. Januar 2025

Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 30.01.2025

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

Bausache: Flurstück 5492/7, Schafhohle 13;
Neubau einer Doppelgarage
Auf dem Grundstück Schafhohle 13 soll eine Doppelgarage mit Gartengeräte- und Pflanzenüberwinterungsraum entstehen. Das Vorhaben liegt im Bereich des qualifizierten Bebauungsplans „Schafhohle“ und entspricht nicht in allen Punkten den dort festgelegten Vorschriften. Durch den Dachvorsprung wird die Baugrenze geringfügig überschritten. Die private Nutzung der Doppelgarage im Gewerbegebiet ist eigentlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme kann erlaubt werden, wenn die Wohnnutzung durch den Betriebsinhaber erfolgt und die Wohnbebauung dem gewerblichen Betrieb untergeordnet bleibt. Der Technische Ausschuss erteilte das notwendige Einvernehmen.

Bausache: Flurstück 4236, Bergstraße 25;
Bauvoranfrage zu Anbau an bestehendes Wohnhaus
Auf dem Grundstück Bergstraße 25 wird der Einbau einer Dachgaube sowie ein eingeschossiger Anbau an das bestehende Wohnhaus geplant. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Weihen II“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Der vorgeschriebene Abstand zwischen dem oberem Dachgaubenabschluss und dem First des Hauptdaches wird unterschritten. Mit dem Anbau wird die Baugrenze und mit der dazugehörigen Abstandsfläche die Grundstücksgrenze überschritten. Außerdem wird mit dem geplanten Flachdach gegen die festgesetzte Dachform verstoßen. Der Technische Ausschuss erteilte das Einvernehmen für die Dachgaube, versagte jedoch das Einvernehmen für den geplanten Anbau.

Bausache: Flurstück 10352, Hausener Straße 70
Errichtung eines Gerätehauses
Bei der geplanten Errichtung eines Gerätehauses auf dem Grundstück Hausener Straße 70 handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben. Dieses befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Nordheim Süd-West II“ und verstößt gegen dessen bauplanungsrechtliche Festsetzungen. Das Gerätehaus liegt komplett außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Der technische Ausschuss erteilte das Einvernehmen hierzu.

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