Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen
Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 04.02.2025
Zusendung der Wahlbenachrichtigung
Mittlerweile erhielten alle Wahlberechtigten auf dem Postweg die Wahlbenachrichtigung für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag. Den Stimmzettel für die Bundestagswahl erhalten Sie im jeweiligen Wahllokal.
Wahlbezirkseinteilung
Auf der Wahlbenachrichtigung ist das Wahllokal vermerkt, in das die Wahlberechtigten zur Stimmabgabe gehen können.
Schauen Sie bitte genau auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nach, in welchem Wahllokal Sie zur Stimmabgabe eingetragen sind.
Es sind folgende Wahlbezirke gebildet:
001-01: Nordheim, Festhalle, Lauffener Straße 32, EG
001-02: Nordheim, Kindergarten „Auf dem Weihen“, Hauffstraße 2
001-03: Nordheim, Festhalle, Lauffener Straße 32, EG
001-04: Nordheim, Kindergarten „Südstraße“, Südstraße 60
001-05: Nordhausen, Willy-Weidenmann-Halle, Raiffeisenstraße 5
Ausstellung von Wahlscheinen
Die Beantragung von Wahlscheinen ist bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr möglich. Aus diesem Grund ist das Rathaus Nordheim am besagten Freitag dauerhaft in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, Samstag 22. Februar 2025, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Hierfür ist das Rathaus Nordheim, Hauptstraße 26, Zimmer 0.05, am Samstag, 22. Februar 2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr, besetzt.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann ein Wahlschein noch bis zu Wahltag, Sonntag, 23. Februar 2025, 15:00 Uhr, beantragt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können unter bestimmten Voraussetzungen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines ebenfalls noch bis zum Wahltag, Sonntag, 23. Februar 2025, 15:00 Uhr, stellen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen am Sonntag, 23. Februar 2025 von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr an das Rathaus Nordheim, Hauptstraße 26, Zimmer 0.05.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Der Antragsteller muss den Grund für die Erteilung eines Wahlscheines glaubhaft machen.
Gemeindeverwaltung
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