Mikrozensus 2022
Der Mikrozensus hat am 10. Januar 2022 gestartet
Rund 55 000 Haushalte in der Befragung
Am 10. Januar startet bundesweit der Mikrozensus 2022. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bittet hierfür alle ausgewählten Haushalte um Unterstützung bei der Durchführung der größten jährlichen Haushaltserhebung in Deutschland. Über das ganze Jahr 2022 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 55 000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Dies sind rund ein Prozent der insgesamt rund 5,2 Millionen (Mill.) Haushalte im Südwesten.
Was ist der Mikrozensus?
Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC, »Statistics on Income and Living Conditions«) gestellt. Seit dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur Internetnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt.
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen. Dabei geht es beispielsweise um Fragestellungen in welchen Familienkonstellationen Menschen leben, welche Bildungsabschlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder in welcher Erwerbssituation sie sind. 2022 wird die Erhebung um Fragen zur Wohnsituation der Menschen ergänzt. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu Fragen der Barrierefreiheit der Wohnsitze in Baden-Württemberg.
Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, die wirtschaftliche und soziale Veränderungen auslöst, ist der Mikrozensus von Bedeutung. Die Auskünfte der auskunftspflichtigen Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden-Württemberg abzubilden. Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Menschen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen.
Wer wird für die Erhebung ausgewählt?
In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Ermittlung der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort auch Erhebungsbeauftragte ein. Die Erhebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Für die zufällig ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.
Wie läuft die Befragung ab?
Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamts nachzukommen, oder einen Papierbogen auszufüllen. Eine volljährige Person kann die Auskünfte für alle Haushaltsmitglieder erteilen.
Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.
Zensus 2022 – Interviewer für den Landkreis Heilbronn gesucht
Das Landratsamt Heilbronn sucht für die vom 16. Mai bis 31. Juli 2022 anstehende Volkszählung (Zensus) 500 Interviewer. Diese erhalten eine ehrenamtliche Aufwandsentschädigung von etwa 700 Euro. Jeder Interviewer befragt rund 150 Personen, das entspricht etwa 30 bis 50 Haushalten. Weniger sind nach vorheriger Vereinbarung möglich. Der Zeitaufwand für einen Fragebogen beträgt durchschnittlich 5 -10 Minuten. Bei den Interviews werden Fragen zu den allgemeinen personenbezogenen Daten, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit, gestellt. Die zur Verschwiegenheit verpflichteten volljährigen Interviewerinnen und Interviewer werden für die Tätigkeit entsprechend geschult. Für die Befragung sind gute Deutschkenntnisse, Mobilität und ein offener und freundlicher Umgang voraussetzend. Wohnortnahe Erhebungen werden ermöglicht, um die Fahrtwege für die Interviewerinnern und Interviewer weitestgehend gering zu halten. Befragungen in der unmittelbaren Nachbarschaft sind selbstverständlich ausgeschlossen. Der Zensus wird nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten Europäischen Union durchgeführt, wobei nach dem Zufallsverfahren Adressen von etwa 10 % der Bevölkerung ausgewählt werden. Die anonymisiert ausgewerteten Daten dienen als Basis für politische Entscheidungen, sowie für die Zuweisung von Geldern auf Grundlage der Bevölkerungszahlen.
Weitere Informationen erhalten die Interviewerinnen und Interviewer bei der Zensus-Erhebungsstelle des Landratsamtes in der Uhlandstraße 25 telefonisch unter 07131/27563-0, per Mail unter zensus@landratsamt-heilbronn.de oder auf www.landkreis-heilbronn.de/zensus2022. Interessierte können sich über das Kontaktformular auf der Homepage des Landratsamtes auf https://www.landkreis-heilbronn.de/zensus-2022.79681.htm bewerben.