Jugendbeteiligung
Mit der letzten Änderung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wurden die Rechte der Jugendlichen (zwischen 14 und 18 Jahren) zur Beteiligung an kommunalen Themen gestärkt. Seitdem
„soll die Gemeinde Kinder und muss die Gemeinde Jugendliche bei Planungen und
Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.“
Wie die Beteiligung ausgestaltet ist, bestimmt jede Gemeinde für sich selbst. Die Ausgestaltung orientiert sich an den örtlichen Bedürfnissen.
Ein erstes Netzwerktreffen zum Projekt „Jugendbeteiligung“ fand am 15.10.2018, 19.00 Uhr im Jugendhaus Nordheim statt.
Ziel war es, alle Interessierten auf einen gleichen Wissenstand zu bringen. Sehen Sie hier das Fotoprotokoll zur Veranstaltung.
Beteiligung wird in Nordheim bereits gelebt. Beispiele hierfür sind das Gemeindeentwicklungskonzept Nordheim 2030, die Beteiligung in den Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, im Jugendhaus und in den Vereinen.
Um herauszufinden, welche Themen die Interessen der Jugendlichen berühren, möchten wir an die bestehenden Strukturen anknüpfen.
Jugendbeteiligung bietet eine Chance für alle Beteiligten. Erwachsene sehen manches aus einem anderen Blickwinkel als Jugendliche, weshalb ein Austausch für beide Seiten wichtig ist. Jugendliche sind bereit Verantwortung zu übernehmen und sich mit dem Gemeinwesen auseinanderzusetzen, die Nachwuchsförderung ist nur ein positiver Effekt. Ein regelmäßiger Dialog schafft Vertrauen & Verständnis auf beiden Seiten.