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Neues Gewerbegebiet "Breitenbaum"

Nachstehend finden Sie in chronologischer Reihenfolge die Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung zu diesem Projekt, das jeweils Neueste steht oben.

Nordheimer Mitteilungsblatt vom 24.11.2022

 

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 18.11.2022

Ein Tagesordnungspunkt in der Sitzung war:

Bebauungsplanverfahren für ein neues Gewerbegebiet „Breitenbaum“ wurde gestartet

Der Flächennutzungsplan sieht im Bereich „Breitenbaum/Gartacher Pfad“ Gewerbeflächen vor. Aufgrund des örtlichen Bedarfs soll dort nun Bauland ausgewiesen werden. Erster Schritt hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplans, welche vom Gemeinderat beschlossen wurde. Das Büro Käser Ingenieure hat dafür einen Vorentwurf gefertigt und diesen in der Sitzung vorgestellt. Erläutert wurde, weshalb die ursprünglich in Verlängerung der Klimmerdingenstraße vorgesehene Zufahrt zum Gewerbegebiet nun von der nach Leingarten führenden Landesstraße aus erfolgen soll und welche Folgen dies hat. Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass die derzeit eingezeichneten denkbaren künftigen Gewerbebauplätze lediglich Möglichkeiten darstellen. Die tatsächliche Einteilung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend dem Bedarf der Interessenten, die einen Bauplatz erhalten. Von der Gemeindeverwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die nun denkbare Gewerbefläche kleiner ist, als die vorliegenden Bedarfsanmeldungen. Allerdings machen Diskussionen über Platzgrößen und mögliche Zuteilungen derzeit noch keinen Sinn und werden deshalb auch nicht geführt. Zunächst ist abzuwarten, was sich im Bebauungsplanverfahren ergibt. Außerdem wird die Gemeindeverwaltung nach Aktualisierung der anzustellenden Berechnungen nochmals mit den bisherigen Grundstückseigentümern im möglichen Gebiet Kontakt aufnehmen, ohne deren Mitwirkung das Gebiet nicht entstehen kann.

Der Vorentwurf soll nun, wie üblich bei Bebauungsplanverfahren, öffentlich ausgelegt werden, damit jedermann Einsicht nehmen und bei Bedarf Stellungnahmen hierzu abgeben kann. Ebenso werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gehört. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung ist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde eingestellt.

 

 

Nordheimer Mitteilungsblatt vom 04.08.2022

 

Gewerbegebiet Breitenbaum – wir bitten um Geduld

Im letzten Mitteilungsblatt wurde berichtet, dass Nordheim an einem neuen Gewerbegebiet arbeitet. Dieses soll im Gewann Breitenbaum auf einer ca. 6 Hektar großen Fläche entstehen. Derzeit werden grundlegende Fragen der Erschließung und Verkehrsanbindung geklärt. Nach der Sommerpause soll mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes begonnen werden. 

Wichtig: Eine Bebauung der neuen Plätze könnte bei gutem Verlauf aller notwendigen Verfahrensschritte im Laufe des Jahres 2024 möglich sein.

Obwohl die Entwicklung des Projektes sich im Frühstadium befindet, gehen bei der Gemeindeverwaltung schon Interessenanmeldungen und teils detaillierte Fragen ein. Diese zu beantworten, ist derzeit weder möglich noch sinnvoll. Interessenten erhalten bis auf Weiteres maximal eine Eingangsbestätigung. 

Über die Vergabe der entstehenden Gewerbebauplätze entscheidet zu gg. Zeit der Gemeinderat. Dabei ist das Eingangsdatum der Interessenanmeldung grundsätzlich kein ausschlaggebendes Kriterium. Sie verpassen also derzeit nichts, wenn Sie zunächst den weiteren Verlauf und die jeweiligen Informationen der Gemeindeverwaltung im Mitteilungsblatt und unter www.nordheim.de abwarten.

Nordheimer Mitteilungsblatt vom 28.07.2022

 

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25. Juli 2022

Nordheim bekommt ein neues Gewerbegebiet

Auf dieses Ziel arbeitet die Gemeinde hin und auch der Gemeinderat hat sich

in seiner Sitzung am vergangenen Montag mit diesem Thema befasst.

 

Bild Lageplan Breitenbaum

Die Skizze zeigt in groben Zügen den Stand der Überlegungen für ein neues Gewerbegebiet.

Demnach wird das Gebiet kleiner, als ursprünglich vorgesehen. Der rot durchgestrichene Bereich

kann nicht realisiert werden. Die ursprünglich von der Landesstraße L 1106 aus vorgesehene

Zufahrt, sozusagen als Verlängerung der Klimmerdingenstraße, ist nicht sinnvoll möglich.

Die Zufahrt soll nun von der Landesstraße L 1105 (Richtung Leingarten) aus geplant werden.

Die Straßenverkehrsbehörden haben schon Zustimmung signalisiert, da die notwendigen

Sichtverhältnisse (blaue Einträge) dort hergestellt werden können.

 

Die Vorbereitungen für ein neues Gewerbegebiet laufen schon seit Längerem.

Im Zusammenhang mit der letzten Fortschreibung des sogenannten Flächennutzungsplanes

wurde der Flächenbedarf bei örtlichen Gewerbetreibenden erhoben. Dem Umfrageergebnis

entsprechend wurden 8 Hektar als Zukunftsfläche in den Flächennutzungsplan aufgenommen.

Bild Lageplan Breitenbaum II

In der mit roter Markierung hervorgehobenen Fläche lässt der aktuelle

Flächennutzungsplan die Entwicklung von Gewerbegelände zu.

 

Auf Grundlage dieser rechtlichen Voraussetzung hat die Gemeindeverwaltung

in den beiden letzten Jahren mit den Grundstückseigentümern in diesem

Bereich Gespräche geführt.

 

Basis der Gespräche war eine erste Planskizze, wie das künftige Gewerbegebiet

aussehen könnte, wie die Erschließung gestaltet wird und wie die Plätze eingeteilt

werden könnten.

Bild Lageplan Breitenbaum II

So sahen erste Überlegungen für ein neues Gewerbegebiet aus, die Basis der Gespräche

mit den Grundstückseigentümern waren.

 

Wichtige Voraussetzung für die Gemeinde ist nach wie vor, dass die Entscheidung

über die Vergabe

der entstehenden Gewerbebauplätze bei der Gemeinde liegen soll. Unerwünschte

Entwicklungen sollen damit möglichst verhindert werden. Andererseits wird den

Grundstückseigentümern angeboten, an der Wertsteigerung der Flächen, die durch

die Umwandlung in Gewerbegebiet entsteht, bis zum Verkauf des letzten Bauplatzes

teilzuhaben.

 

Diesem Vorgehen haben alle Grundstückseigentümer in dem Bereich zugestimmt,

der auf der Skizze auf Seite 1 nicht durchgestrichen ist. Dieser etwa 6 Hektar große

Bereich steht nun im Fokus, für ihn soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Als Voraussetzung dafür wird derzeit die nun erforderliche Verlegung der Zufahrt ins

neue Gewerbegebiet untersucht. Insbesondere müssen an der vorgesehenen Anbindung

die Sichtverhältnisse den Straßenbaurichtlinien entsprechen müssen. Damit und mit der

genauen Lage der Zufahrt einschließlich der zu schaffenden Abbiegespuren setzt sich nun

das von der Gemeinde beauftragte Ingenieurbüro auseinander.

 

Das Ergebnis wird in den Bebauungsplanentwurf übernommen, mit dem sich der

Gemeinderat schon nach der Sommerpause befassen soll. Die Aufstellung des

Bebauungsplanes und die ingenieurtechnische Erschließungsplanung sollen weitgehend

zeitgleich stattfinden, so dass dem dringenden Bedarf der örtlichen Betriebe hoffentlich

bald entsprochen werden kann.

 

Eine Bebauung der neuen Plätze könnte bei gutem Verlauf aller notwendigen

Verfahrensschritte im Laufe des Jahres 2024 möglich sein.

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