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Tempo 30 in den Ortsdurchfahrten wird umgesetzt

In den nächsten Tagen wird die Straßenmeisterei Brackenheim die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h beschildern. Diese Regelung gilt künftig für die kompletten Ortsdurchfahrten der Landesstraßen L 1106 und L 1105 ohne zeitliche Einschränkung.

Ausgangspunkt bzw. Grundlage für diese Regelung ist der sog. Lärmaktionsplan der Gemeinde in seiner aktuellen Fassung.

 

Hintergrund:

Das Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet Kommunen an Hauptverkehrsstraßen zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen. Das Verfahren der kommunalen Lärmaktionsplanung umfasst die Phasen Lärmkartierung, Lärmminderungsplanung, Entwurfsfassung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss des Lärmaktionsplans. 

 

Zeitlicher Ablauf:
Auf Basis der Entwurfsfassung vom April 2023 fand in der Zeit vom 16. Juni 2023 bis einschließlich 13. Juli 2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt. Eingegangene Stellungnahmen wurden aufbereitet und abgewogen. Die Daten wurden vom beauftragten Ingenieurbüro zusammengestellt und im Mai 2024 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. 

Vom Gemeinderat wurde beschlossen, die Festlegung von Tempo 30 in den kompletten Ortsdurchfahrten und ohne zeitliche Einschränkung zu beantragen. Diesem Beschluss entsprechend wurde ein Antrag auf Umsetzung der ausgearbeiteten Maßnahmen sowohl bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) als auch bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Heilbronn) gestellt. Nach Bewilligung der Anträge fand im November 2024 eine Verkehrsschau in Nordheim statt, in der u.a. die jeweiligen Schilderstandorte festgelegt wurden. Am 06.03.2025 hat die Gemeinde Nordheim nun letztlich die Niederschrift der Verkehrsschau erhalten, was gleichzeitig auch als verkehrsrechtliche Anordnung dient. Damit kann die Straßenmeisterei Brackenheim nun die entsprechende Beschilderung anbringen.

Wir gehen davon aus, dass die anstehende Umsetzung der Maßnahmen zu Fragen führt. Einige davon versuchen wir schon im Vorfeld zu beantworten:

 

1. Wieso hat die Umsetzung so lange gedauert?

Wie oben geschildert, müssen vor der Umsetzung einer solchen Maßnahmen vorgegebene Prozesse durchlaufen und verschiedene Behörden einbezogen werden. Das braucht Zeit.

2. Bestehen die Maßnahmen nun dauerhaft?

Die Regelung gilt lediglich solange, wie sich die davon betroffenen Straßen im aktuellen baulichen Zustand befinden. Wird z.B. die Fahrbahndecke erneuert, ist der Verkehrsbehörde eine Neuberechnung der Lärmwerte vorzulegen. Dann ist eine Neubewertung durch die Straßenverkehrsbehörde vorzunehmen und zu prüfen, ob die Geschwindigkeitsbeschränkung noch gerechtfertigt ist.

3. Warum übernimmt die Straßenmeisterei Brackenheim die Umsetzung der Maßnahme?

Da es sich bei den betroffenen Straßen jeweils um Landesstraßen handelt, liegt die Zuständigkeit beim Landratsamt Heilbronn. Die sich daraus ergebenden Aufgaben, wie nun die Beschaffung und Anbringung der Beschilderung, übernimmt die Straßenmeisterei Brackenheim als Einrichtung des Landkreises.

4. Warum befindet sich nach jeder Einmündung ein neues Schild?

Bei einer Temporeduzierung auf 30km/h handelt es sich um ein sogenanntes Streckenverbot, welches nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung endet, sondern mit Beginn und Aufhebung beschildert werden kann.

Um jedoch sowohl ortskundigen als auch ortsfremden Kraftfahrern klare Regelungen vorzugeben, muss nach jeder Kreuzung oder Einmündung eine entsprechende Beschilderung angebracht sein. 

5. Finden Verkehrskontrollen in Form von mobilen Geschwindigkeitsmessungen statt?

Bereits in der Verkehrsschau im November 2024 wurden verschiedene Standorte definiert, die für entsprechende mobile Geschwindigkeitskontrollen genutzt werden können. Zuständig für deren Einsatz ist das Landratsamt Heilbronn als Straßenverkehrsbehörde. 

 

Für Fragen zum Thema steht Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Nordheim unter der Rufnummer: 07133 / 182-1230 oder per E-Mail: ordnungsamt@nordheim.de gerne zur Verfügung.

 

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