Mitteilungsblatt Nordheim
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Das Landratsamt informiert:
Erfasst von: Redaktion, Aslan, Selin | 11.03.2025
Entlastungsleistung – was ist das eigentlich?
Kurz und bündig – der Pflegestützpunkt informiert
Viele Pflegebedürftige werden zu Hause betreut und gepflegt. Das kann für
pflegende Angehörige kraftraubend und zeitintensiv sein. Um Pflegende zu
entlasten und die Autonomie von Pflegebedürftigen zu fördern, gibt es den
sogenannten Entlastungsbetrag.
Personen, die zuhause gepflegt werden und mindestens einen Pflegegrad
1 nachweisen können, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von
monatlich 131 Euro. Im Dezember 2024 passte die Landesregierung die
Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) an. Damit wurde eine
weitere Tür für die Erbringer von Unterstützungsangeboten im Alltag
geöffnet. Bislang waren diese Angebote in der Regel an Trägerstrukturen
oder Serviceangebote mit beschäftigtem Personal gebunden. Nun können
Pflegebedürftige auch von ehrenamtliche Einzelhelferinnen und
Einzelhelfern betreut werden.
Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Alltagsunterstützungen
eingesetzt werden, wie beispielsweise Hilfe bei der Haushaltsführung,
Begleitung zu Arztbesuchen und beim Einkauf, Unterstützung bei der
Freizeitgestaltung und bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte. Des
Weiteren können über dieses Budget die Kosten einer Kurzzeitpflege oder
Tagespflege anteilig gezahlt werden. Hierfür muss allerdings mindestens
Pflegegrad 2 vorliegen.
Wird der monatliche Entlastungsbetrag nicht vollständig ausgeschöpft,
kann der verbleibende Betrag angespart und bis zum 30. Juni des
Folgejahres übertragen werden.
Wie genau die Entlastungsleistung im Einzelfall optimal genutzt werden
kann, welche Anbieter in Frage kommen, welche Voraussetzungen beim
Einsatz einer ehrenamtlichen Einzelhelferin und Einzelhelfer vorliegen
müssen und wie diese Leistungen abgerechnet werden, dazu informiert der
Pflegestützpunkt Landkreis Heilbronn.
Der Pflegestützpunkt des Landkreises Heilbronn in der Lerchenstraße 40
ist telefonisch unter 07131 994-7178 oder -430 erreichbar. Der
Pflegestützpunkt im Gesundheitszentrum Brackenheim, Maulbronner
Straße 15, ist unter 07135 9699-500 oder -501 und der Pflegestützpunkt im
Gesundheitszentrum Möckmühl, Hahnenäcker 1, unter 07131 994-8048
oder -6843 zu erreichen. Interessierte können sich auch per E-Mail unter
pflegestuetzpunkt@landratsamt-heilbronn.de an die Pflegestützpunkte
wenden.
Nähere Informationen auch unter www.pflegestützpunkt-landkreisheilbronn.
de.
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