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Wahlen und Wahlergebnisse

Bundestagswahlen

Bundestagswahl am 26. September 2021

 

Hier können Sie die Ergebnisse der Schnellmeldungen ab dem 26.09.2021 einsehen.

 

Was man zur Bundestagswahl wissen muss

Wer wird gewählt?
Gewählt wird der 20. Deutsche Bundestag. Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Die Wählerin und der Wähler haben hierbei zwei Stimmen.

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist gemäß § 12 Bundeswahlgesetzes (BWahlG), wer am Wahltag Deutscher nach Art. 116 (1) GG ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit min. 3 Monaten seine einzige Wohnung oder Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Wie viele Stimmen habe ich?
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.

Wahlbenachrichtigung
Die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Nordheim eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält Angaben zum Wahllokal und Informationen zur Teilnahme an der Briefwahl. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, obwohl eine Wahlberechtigung vorliegt, sollte sich umgehend an das Wahlamt wenden.

 

Wahl-Hilfe in Leichter Sprache

Bekanntmachungen / Veröffentlichungen

  1. Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
  2. Wahlbekanntmachung

Repräsentative Wahl im Urnenwahlbezirk 001-03 Festhalle

Gemäß § 3 des Wahlstatistikgesetzes müssen die Wähler im ausgewählten Wahlbezirk darauf hingewiesen werden, dass dieser in die repräsentative Wahlstatistik einbezogen wird.

Der Wahlbezirk 001-03 Festhalle (Urnenwahl) wurde durch das zuständige Landesamt für Statistik ausgewählt.

Weitere Informationen sowie den damit zusammenhängenden Ablauf entnehmen Sie dem Beitrag:

„Bundestagswahl 2021 – Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik“.

 

Briefwahl

Die Vorbereitungen für die Wahl unter Pandemiebedingungen laufen auf Hochtouren. Für die Wahl per Brief ist ein Wahlscheinantrag notwendig.

 

Um die Briefwahlunterlagen anzufordern, füllen Sie einfach die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und werfen diese in den Rathausbriefkasten.

 

Trotz der Pandemie ist auch das Wählen im Wahllokal möglich. Die Wahlhelfer sind bestens darauf vorbereitet. Die Bürger müssen sich am Wahlsonntag an die vorgegebenen Hygienestandards im Wahllokal halten. Nähere Information erhalten die Bürger im jeweiligen Wahllokal. Einlass gibt es nur mit medizinischen oder FFP2 Masken. Ein Vorteil wäre, wenn jeder seinen eigenen Kugelschreiber mitbringen würde.

 

Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurücksenden
Ausgefüllte Briefwahlunterlagen müssen so rechtzeitig zurückgegeben werden, dass sie spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt eingehen. Das Bürgerbüro empfiehlt, Wahlbriefe spätestens am Donnerstag vor der Wahl abzuschicken, um sicherzustellen, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen. Die Rücksendung der Wahlbriefe ist innerhalb der BRD für die Wähler kostenlos, wenn sie ausschließlich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform übergeben werden.

 

Weitere Informationen

Informationen des Bundeswahlleiters zur Bundestagswahl am 26. September 2021 finden Sie unter folgendem Link:

Der Bundeswahlleiter – Der Bundeswahlleiter

Informationen des Deutschen Bundestages:

Informationen zur Bundestagswahl 2021

Bundestagswahl 2021 – Infos rund um die Wahl von der Landeszentrale für politische Bildung

Bundestagswahl vom 24. September 2017

Gemeinderatswahl

Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

Gemeinderatswahl vom 26. Mai 2019

Gemeinderatswahlen vom 25. Mai 2014

Landtagswahlen

Landtagswahlen vom 14. März 2021

Landtagswahlen vom 13. März 2016

Landtagswahlen vom 27. März 2011

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