Bestattungsformen
Friedhof Nordheim
Im Lerchenrain 36
Friedhof Nordhausen
Waldenserstraße 9
Parkplätze befinden sich in der Meisenstraße
Folgende Bestattungsformen werden auf den Friedhöfen der Gemeinde Nordheim angeboten:
Wahlgräber
In Wahlgräbern können zwei Erdbestattungen bei einem einfachbreiten/doppeltiefen oder doppelbreiten/einfachtiefen Grab und bis zu vier bei einem doppelbreiten/doppeltiefen Grab beigesetzt werden. Wahlgräber werden oftmals auch als „Kaufgräber" bezeichnet. D. h. bei ersten Verstorbenen kauft man das Grab auf 30 Jahre (sog. Nutzungszeit), bei einer weiteren Bestattung muss nur noch evtl. eine Verlängerung bis zur Einhaltung der Ruhezeit bezahlt werden. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre, die Nutzungszeit 30 Jahre, eine Grabverlängerung auf Antrag nach Ablauf des Grabes ist möglich.
Die Pflege und Grabgestaltung erfolgt durch die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten.
Gebühren*:
- Wahlgrab einfachbreit 3.300 €
- Wahlgrab doppelbreit 6.900 €
Reihengräber
In einem Reihengrab (Einzelgrab) kann nur eine Erdbestattung erfolgen. Die Ruhe- und Nutzungszeit beträgt 20 Jahre.
Die Pflege und Grabgestaltung erfolgt durch die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten.
Gebühr*: 1.250 €
Kindergräber für Kinder unter 10 Jahre
In diesem Grab kann nur eine Erdbestattung erfolgen. Die Ruhe- und Nutzungszeit beträgt 10 Jahre.
Die Pflege und Grabgestaltung erfolgt durch die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten.
Für das eigentliche Grab wird keine Gebühr erhoben.
Schmetterlingsgrabfeld (nur in Nordheim)
Im Schmetterlingsgrabfeld können Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborene bestattet werden. Dies kann in Form einer Urnen- oder Erdbestattung erfolgen. Die Ruhe- und Verfügungszeit beträgt 10 Jahre. Eine Gestaltung der Grabstätte oder Namensnennung ist nicht möglich.
Für das eigentliche Grab wird keine Gebühr erhoben.
Gemeinschaftsgrab (nur in Nordheim)
Die Urne wird durch die dafür vorgesehene Öffnung im Gemeinschaftsgrab bestattet. Der Name der dort bestatteten Personen wird auf einem Edelstahlschild an einer Stele neben dem Grabfeld aufgeführt. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre.
Gebühr*: 400 €
Urnenwahlgräber
In einem Urnenwahlgrab können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre, die Nutzungszeit 30 Jahre – eine Verlängerung der Nutzungszeit auf Antrag nach Ablauf des Grabes ist möglich.
Die Pflege und Grabgestaltung erfolgt durch die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten.
Gebühr*:
- 2.300 €
Urnenreihengräber
In einem Urnenreihengrab kann nur eine Urne für 20 Jahre (Ruhe- und Verfügungszeit) beigesetzt werden.
Die Pflege und Grabgestaltung erfolgt durch die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten.
Gebühr*: 460 €
Anonymes Urnengrabfeld (nur in Nordheim)
In einem anonymen Urnengrab kann nur eine Urne für 20 Jahre beigesetzt werden. Eine Gestaltung der Grabstätte oder Namensnennung des Verstorbenen ist nicht möglich.
Gebühr*: 450 €
Urnennischen in Urnenwänden
Bei dieser Beisetzungsform in einer Urnennische mit einer Abdeckplatte aus Kirchheimer Muschelkalk können bis zu drei Urnen beigesetzt werden. Die Ruhe- und Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Die Namensnennung der Verstorbenen erfolgt auf der Abdeckplatte auf Veranlassung der Angehörigen bzw. der Nutzungsberchtigten.
Auf Blumenschmuck wird bewusst verzichtet, das Ablegen bzw. Anbringen von Blumen oder Gestecken o.ä. ist nur auf der Fläche vor der Stele möglich, nicht an den Nischen selbst. Diese müssen aber wieder entfernt werden.
Gebühr*: 1.200 €
Baumbestattungen
Bei Baumbestattungen ist eine genaue Lage der Urne nicht ersichtlich. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Die Namensnennung des Verstorbenen erfolgt in Form eines Edelstahlschildes auf einer Stele neben dem Grabfeld. "Partnerbestattungen" sind möchlich (die Urne des später Verstorbenen wird neben der Urne des Erstverstorbenen beigesetzt). Eine Grabgestaltung ist nicht möglich. Das Ablegen von Blumen und Gestecken o.ä. ist nur auf der Fläche vor den Stelen möglich, nicht auf dem Grabfeld selbst. Diese müssen aber wieder entfernt werden.
Gebühr*: 1.000 €
Rasenreihen- bzw. Rasenwahlgräber
Diese Bestattungsform gibt es für eine Erdbestattung (einfachtief) und für zwei Erdbestattungen (doppeltief). Die Grabplatten sind bereits in der Gebühr enthalten und können nach den geltenden Gestaltungsvorschriften der Gemeinde Nordheim beschriftet werden. Diese Beschriftung erfolgt auf Veranlassung der Angehörigen bzw. der Nutzungsberechtigten. Nach der Beschriftung muss das Holzkreuz entfernt werden. Eine Grabeinfassung oder Bepflanzung ist nicht möglich, da die Grabpflege hier als Rasenfläche angelegt wird, welche von der Gemeinde gepflegt wird. Kränze, Schalen usw. dürfen nach der Bestattung abgelegt werden, müssen aber spätestens nach 3 Monaten entfernt werden. Die Nutzungszeit beträgt beim Rasenreihengrab 20 Jahre, beim Rasenwahlgrab 30 Jahre.
Gebühr*:
- Rasenreihengrab: 3.500 € (Preis inkl. Pauschale für Pflegeaufwand)
- Rasenwahlgrab: 5.900 € (Preis inkl. Pauschale für Pflegeaufwand)
*laut geltender Gebührensatzung seit 18.12.2019
Zusätzliche Kosten sind Grabaushub, Benutzung der Aussegnungshalle, usw. Diese werden laut geltender Gebührensatzung (18.12.2019) erhoben.
Bei Fragen zu den einzelnen Bestattungsformen steht das Friedhofsamt der Gemeinde Nordheim unter
Tel. 07133 182-1233 gerne zur Verfügung.