Bundestagswahl am 23.02.2025
Wichtiger Hinweis zur Briefwahl:
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können erst ausgestellt oder versandt werden, wenn die Stimmzettel zur Verfügung stehen. Dies ist aufgrund der verkürzten Fristen im Zulassungsverfahren der Wahlvorschläge bei der vorgezogenen Bundestagswahl voraussichtlich frühestens ab 7. Februar der Fall. Damit besteht für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen nur ein kurzes Zeitfenster von 14 Tagen bis zum Wahltag.
Demzufolge muss die Briefwahl im Laufe von nur rund 2 Wochen „abgewickelt“ werden. Verbunden mit der erforderlichen Bearbeitungszeit, die unser Bürgerbüro so kurz wie möglich hält, und der Postlaufzeiten für den Hin- und Rückversand der Briefwahlunterlagen ergibt sich bei dieser vorgezogenen Wahl eine sehr kurze Frist, die Sie bitte unbedingt beachten sollten. Es empfiehlt sich, sofort einen Antrag zu stellen, sobald die Wahlbenachrichtigung bei Ihnen eintrifft, was bis spätestens Ende Januar der Fall sein sollte.
Gerne weisen wir auf die Möglichkeit hin, Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig eingehen. Sie können auch – wie übrigens bei jeder Wahl – von der Briefwahl vor Ort (im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten) Gebrauch machen. Bei dieser Variante entfallen die Postlaufzeiten.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag (Sonntag, 23. Februar 2025) bei der Gemeinde zurückgegeben werden, damit die Stimmen noch hinzugezählt werden können.
Wahlscheinantrag bequem per Internet beantragen
Wahlscheine über das Internet können erst beantragt werden, wenn der Wähler seine Wahlbenachrichtigung erhalten hat. Der Versand erfolgt erst, sobald der Verwaltung alle Stimmzettel (frühestens ab 10. Februar) vorliegen.
Über folgenden Link können Sie den Wahlschein über das Internet beantragen:
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend von uns zugestellt.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt im Bürgerbüro, Rathaus Nordheim, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim, Tel.: 07133/182-1234 oder E-Mail: ordnungsamt@nordheim.de
Was man zur Bundestagswahl wissen muss
Wer wird gewählt?
Gewählt wird der 21. Deutsche Bundestag. Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Die Wählerin und der Wähler haben hierbei zwei Stimmen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist gemäß § 12 Bundeswahlgesetzes (BWahlG), wer am Wahltag Deutscher nach Art. 116 (1) GG ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit min. 3 Monaten seine einzige Wohnung oder Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Wie viele Stimmen habe ich?
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.
Wahlbenachrichtigung
Die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Nordheim eingetragenen Wahlberechtigten erhalten ab sofort eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält Angaben zum Wahllokal und Informationen zur Teilnahme an der Briefwahl. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, obwohl eine Wahlberechtigung vorliegt, sollte sich umgehend an das Wahlamt wenden.