Ratsinformationssystem Nordheim
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 13.05.2016 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollProtokoll der öffentlichen Sitzung vom 22. April 2016
Der Vorsitzende gibt das öffentliche Gemeinderatsprotokoll zur Unterschrift in Umlauf.Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung vom 22. April 2016
Der Protokollführer verliest die in der nicht öffentlichen Sitzung vom 22. April 2016 gefassten Beschlüsse. - Tagesordnungspunkt 2
Kindergartenangelegenheiten;
Erhöhung der Elternbeiträge zum 1.9.2016;
Änderung der Benutzungsordnung der kommunalen KindergärtenProtokollDem Gremium liegt zu diesem Top die Sitzungsvorlage 89/2016 sowie eine Tischvorlage vor.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlagen und verweist auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss.
Er geht vor allem auf die sehr hohen Ausgaben im Bereich der Kinderbetreuung ein. Im Haushaltsjahr 2016 wird für die gemeindlichen Kindergärten mit einem Defizit von voraussichtlich rund 1,7 Mio. Euro gerechnet.
Durch die neue Krippe in der Südstraße wird der Fehlbetrag noch größer werden. Er erläutert, dass die millionenschweren Investitionen bei dieser Rechnung noch gar nicht berücksichtigt sind. Als Ursachen für die zuletzt eher steigende Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben sind insbesondere der steigende Personalbedarf und die Tariferhöhungen der zurückliegenden Zeit zu nennen.
Der Vorsitzende erläutert, dass wegen relativ starker weiterer Steigerung im kommenden Jahr den Gemeinden geraten wird, über einen angemessenen „Zwischenschritt“ nachzudenken. Eine konkrete Empfehlung der kommunalen und kirchlichen Landesverbänden, an denen sich die Gemeinde normalerweise orientiert, wurde nicht gegeben.
Bürgermeister Schiek erläutert die Auswirkungen der Beitragserhöhungen und der neuen Einkommensstaffelung, die bereits im Oktober in der Gemeinderatssitzung beschlossen wurde, auf die verschiedenen Einkommensgruppen. Er geht weiterhin darauf ein, warum der "Ganztageszuschlag" im Bereich der Betreuung von Kinder über 3 Jahren gesenkt wurde (von ca. 30% auf 24%) und warum im Krippenbereich, angesichts der Höhe der Beiträge, auf einen solchen Zuschlag verzichtet wird.
Der Vorsitzende betont zudem die Flexibilität im Bereich der Krippenbetreuung, so haben Eltern beispielsweise die Möglichkeit nur einen "geteilten" Platz zu buchen. Der Beitrag hierfür wird linear (20% pro Tag) reduziert. Um die Ausfälle und den zusätzlichen Aufwand, der durch solche Plätze entsteht zumindest teilweise auszugleichen, wird für die "geteilten" Plätze ein Zuschlag von 30% erhoben. Für einen nicht gebuchten Nachmittag wird der Beitrag um 7% reduziert.
Im Ganztageskindergarten Ü 3 ist kein Platzsharing möglich und es müssen mindestens 3 Nachmittage gebucht werden. Pro nicht gebuchtem Nachmittag reduziert sich der Beitrag um 5 %.
In den vorgeschlagenen Elternbeiträgen sowohl für U 3 als auch für Ü 3 sind Kosten für die tägliche Verpflegung, insbesondere bestehend aus dem Mittagessen einschließlich Getränken, in Höhe von jeweils 60 Euro pro Monat enthalten.
GR Frey-Englisch regt an, eine "Härtefallregelung" einzuführen, nach der Familien, die "geradeso" keine Sozialleistungen mehr bekommen, einen geringeren Beitrag bezahlen müssen. Der Vorsitzende erläutert, dass eine solche Regelung schwierig umzusetzen ist (welche Kriterien werden bei der Berechnung angesetzt? Wer gilt als "Härtefall"?), sagt aber zu, dass sich die Verwaltung hierzu Gedanken machen wird.
Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss:
Siehe Anlage "Beschluss Elternbeiträge Kindergarten und Krippe ab September 2016"
Die Benutzungsordnung wird entsprechend den neuen Beiträgen geändert.
- Tagesordnungspunkt 3
Schülerbetreuung;
Erhöhung der Elternbeiträge zum 1.9.2016;
Änderung der Benutzungsordnung der kommunalen SchülerbetreuungProtokollDem Gremium liegt zu diesem Top die Sitzungsvorlage 90/2016 sowie eine Tischvorlage vor.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und der Tischvorlage.
Er verweist auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss, in der bereits über den Verwaltungsvorschlag informiert wurde, analog zu den Erhöhungen im Kindergarten- und Krippenbereich auch die Beiträge für die Schülerbetreuung zu erhöhen. Die Erhöhungen betragen je nach gebuchter Einheit entweder 5 cent oder 10 cent pro Stunde. Entsprechend sollen auch die Beträge für die Ferienbetreuung geändert werden.
Die Hauptamtsleiterin erläutert, dass in der Benutzungsordnung für die Schülerbetreuung FLIBS eine Änderung in Bezug auf die Kündigungsfrist vorgenommen werden soll. Die Möglichkeit, mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen bzw. die Betreuungszeiten zu ändern, wird von einigen Eltern teilweise monatlich in Anspruch genommen wird. Da dies einen sehr hohen Aufwand verursacht, wird vorgeschlagen, die Kündigungsfrist auf 2 Wochen zum Quartalsende festzulegen.
Es geht folgender einstimmiger Beschluss:
Die Beiträge werden entsprechend der Tischvorlage festgesetzt.
Die Benutzungsordnung wird entsprechend der neuen Beiträge geändert. Zudem werden in der Benutzungsordnung unwesentliche redaktionelle Änderungen vorgenommen und die Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende auf 2 Wochen zum Quartalsende festgesetzt.
- Tagesordnungspunkt 4
Neufassung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)
mit Neukalkulation der BestattungsgebührenProtokollDem Gremium liegt zu diesem Top die Sitzungsvorlage 75 /2016 vor.
Der Vorsitzende erinnert an die Hinweise von GPA und Rechtsaufsichtsbehörde, dass der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen mit rd. 40% im Schnitt der letzten 4 Jahre zu gering war. Ziel muss eine Kostendeckung von mindestens 60% sein. Deshalb wurde die Firma Schmidt und Häuser, Nordheim, mit der Neukalkulation der Bestattungsgebühren beauftragt. Die derzeit gültige Friedhofssatzung stammt aus 2005. Sie muss den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen angepasst werden. Deshalb wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Friedhofssatzung zusammen mit den neuen Gebührensätze neu beschließen. Der Teil der Bestattungsgebühren, der sich mit den Verwaltungsgebühren befasst, wurde nicht neu kalkuliert. Diese Gebührensätze entsprechen in etwa denen, die auch die umliegenden Gemeinden erheben. Die Benutzungsgebühren für die Durchführung der Bestattung und die Grabherstellung werden zum Ausgleich der Entgelte erhoben, welche die Firmen Krieg und Ebert der Gemeinde für Erledigung dieser Aufgaben in Rechnung stellen. Diese Entgelte sollen um 8,2% erhöht werden. Dies entpricht der tariflichen Erhöhung im öffentlichen Dienst in den letzten 3 Jahren. Für die Verleihung besonderer Nutzungsrechte an Wahlgräbern sowie für die Überlassung von Reihen-, Urnen- und Kindergräbern werden Grabnutzungsgebühren erhoben. Die Kosten für die Friedhofsanlagen werden auf die einzelnen Grabarten so verteilt, dass dabei unterschiedliche Leistungsmerkmale wie unterschiedliche Grabgrößen, unterschiedliche Nutzungsdauern, unterschiedliche Belegungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Bei den Gebühren für sonstige Leistungen, z.B. für die Benutzung der Aussegnungshalle und der Leichenzellen wurde neu berücksichtigt, dass aus rechtlichen Gründen, bei einer Nutzung der Aussegnungshalle, die ggf. zusätzliche Nutzung einer Leichenzelle auch zusätzlich in Rechnung gestellt werden muss. Für die Benutzung dieser Leichenzelle wurde bisher nicht unterschieden, wie lange die Nutzung tatsächlich dauerte. Der Vorschlag für die neue Gebühr sieht deshalb einen Betrag für jeden angefangenen Tag vor.
Der Vorsitzende erinnert weiter an den Wunsch aus der Mitte des Gemeinderats, die Gebühren möglichst einheitlich mit einem bestimmten Prozentsatz der Ist-Kosten (Gebührenobergrenze) festzusetzen. Daraus resultiert der nun vorliegende Vorschlag der Verwaltung zur Höhe der Bestattungsgebühren. Die Benutzungsgebühren sollen auf 100 % und die Grabnutzungsgebühren auf etwa 50 % der Ist-Kosten festgesetzt werden. Damit könnte insgesamt eine Kostendeckung von rd. 68 % erreicht werden.
Zum Beratungsgegenstand "Friedhofsgebühren" hat GR Donnerbauer für die CDU-Fraktion im Gemeinderat folgendes vorgetragen:"Wir als CDU Fraktion können die von der Verwaltung vorgelegte Erhöhung nicht mittragen. Pauschal einen Kostendeckungsgrad auf alle Bestattungsformen von 50 % vorzunehmen, scheint zwar auf den ersten Blick am Gerechtesten zu sein, aber wer käme im Vergleich dazu auf die Idee, über alle unterschiedlichen Betreuungsformen in den Kindereinrichtungen pauschal 20 % Kostendeckung zu verlangen? Es wäre für die meisten Eltern schlichtweg nicht mehr finanzierbar. Eine Beerdigung muss man sich noch leisten können, auch in Nordheim. Von daher hatte für uns der erste Vorschlag der Verwaltung im April einen gewissen Charme, jedoch wurde hier aus Reihen des Gemeinderats massiv Druck gemacht, so dass die Verwaltung jetzt einen neuen Vorschlag unterbreitet hat. Der alte Vorschlag war für uns eine ausgewogene Mischung mit Blick auf soziale Aspekte, mit Blick auf die IST-Kosten, mit Blick auch über die Ortsgrenzen, und auch mit einem Blick auf eine politische Entscheidung. Ja dafür ist der Gemeinderat da, auch politisch etwas festzulegen und nicht nur nach starren Prozentzahlen. Das Gegenbeispiel wo das nie funktionieren würde, habe ich genannt. Da eine Mehrheit im Gemeinderat für den alten Vorschlag leider nicht erreichbar erscheint, und bei Neuantrag erst über den bereits vorliegenden Vorschlag entschieden würde, möchten wir einen Änderungsantrag einbringen. Für die einfachen Standartbestattungsformen des Reihengrabs mit kürzeren Ruhezeiten, egal ob Rasen, Urne oder das normale Reihengrab, möchten wir einen Kostendeckungsgrad von lediglich 40 % festsetzen. Unser Änderungsantrag ergibt Kosten je gerundet:
Reihengrab 1.250,-- statt wie vorgeschlagen 1.600,-- / bisher 800,--
Reihengrab Kinder 260,-- statt wie vorgeschlagen 320,-- / bisher 180,--
Urnenreihengrab 460,-- statt wie vorgeschlagen 600,-- / bisher 350,--
Rasenreihengrab 1.100,-- + tatsächliche berechnete Grabpflegekosten 1.736,20 = 2.800,-- statt wie vorgeschlagen 2.300,-- / bisher 2.300 - da wir hier die Pflegekosten komplett zu 100 % dieser Bestattungsform zuordnen können, ja sogar nach unserer Meinung müssen. Bei anderen Bestattungsformen müssen die für die Grabpflege Verantwortlichen bei Gärtneraufträgen o.ä. die komplette Pflege ebenfalls selbst bezahlen und werden nicht zu 50 % durch den Steuerzahler subventioniert.
Durch unseren Änderungsantrag entsteht eine Deckungslücke bei den Reihengräbern gegenüber dem Vorschlag der Verwaltung von lediglich 40 Euro - der Kostendeckungsgrad gesamt von 60 % wird dadurch nicht unterschritten!
Ergänzung: Da beim Rasenwahlgrab dann logischerweise statt der 50 % Pflegeaufwand, auch 100 % des Pflegeaufwands angesetzt werden müssen, erhöht sich letztendlich der Kostendeckungsgrad sogar. Rasenwahlgrab 2.600,-- + tatsächliche berechnete Grabpflegekosten 2.604,30 = 5.200,-- statt wie vorgeschlagen 3.900,-- (alter Vorschlag 5.500,--)."
Nach kurzer Beratung wird der Antrag der CDU-Fraktion mit 12 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen angenommen.
Zur Friedhofssatzung erläutert der Ordnungsamtsleiter, dass wesentliche Teile der neuen Friedhofssatzung Folge des in 2014 neu gefassten Bestattungsgesetzes für Baden-Württemberg sind (u.a. geänderte Begrifflichkeiten, wie z.B. "Verstorbener" statt "Leiche"), andere Bestimmungen wiederum (wie z.B. der Entfall des Verbots von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit) auf entsprechende Gerichtsurteile zurückzuführen sind.
GR Frey-Englisch spricht die weit verbreitete Verwendung von Folien an, mit denen Grabstätten vor Unkraut geschützten werden sollen und erkundigt sich, ob deren Verbot evtl. in die Friedhofssatzung aufgenommen werden sollte.
Wie der Vorsitzende ausführt, kann in solchen Fällen auf die Regelung zurückgegriffen werden, dass die Verwesung nicht negativ beeinträchtigt werden darf.Danach wird über die restlichen Gebührentatbestände und die Friedhofssatzung abgestimmt.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
- Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Bestattungsgebührenkalkulation vom März 2016 zu.
- Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation aufgenommenen Gebührentatbeständen (Grabarten, Bestattungsleistungen) zu.
- Der Gemeinderat stimmt dem Bruttoverfahren als Abschreibungsmethode zu.
- Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen und Zinssätzen sowie der Verzinsungsmethode zu.
- Der Gemeinderat stimmt den Prognosen und Schätzungen wie der Anzahl der künftigen Todesfälle, den Kostenzuordnungen in die einzelnen Bereiche der Bestattung und der Grabnutzung zu.
- Die Gemeinde Nordheim unterhält auf ihrem Gemeindegebiet zwei Friedhöfe. Im Rahmen des § 13 Abs. 1 Satz 2 KAG wird beschlossen, für die zwei Friedhöfe der Gemeinde einheitliche Gebühren zu erheben.
- Der Gemeinderat stimmt den Änderungen des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofssatzung zu.
- Über die Höhe der Gebührensätze ist zu entscheiden. Die neuen Sätze sind in das vorgelegte Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung aufzunehmen.
- Die Neufassung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) mit Gebührenverzeichnis wird beschlossen, siehe Anlage "Beschluss Friedhofssatzung mit Gebührenverzeichnis vom 13.5.2016".
- Tagesordnungspunkt 5
Jahresrechnung 2015
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem Top die Sitzungsvorlage 87/2016 vor.
Der Kämmerer erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:Siehe Anlage "Beschluss Jahresrechnung 2015"
- Tagesordnungspunkt 6
Jahresabschluß 2015 Wasserwerk Nordheim
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem Top die Sitzungsvorlage 88/2016 vor.
Der Kämmerer erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:Siehe Anlage "Beschluss Jahresabschluss 2015 Wasserwerk Nordheim"
- Tagesordnungspunkt 7
Kindergarten Südstraße, Vergabe von Lieferungen und Leistungen;
Schreinerarbeiten (Innenausbau)
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem Top die Sitzungsvorlage 86/2016 vor.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Die Firma Heinen aus Ilsfeld, wird aufgrund ihres Angebots vom 15.04.2016 mit den Schreinerarbeiten zum Angebotspreis von 251.161,14 € beauftragt.
- Tagesordnungspunkt 8
Asylbewerber in Nordheim und Nordhausen
ProtokollDer Vorsitzende nimmt Bezug auf den vor Beginn dieser Sitzung stattgefundenen Ortstermin des Gemeinderats in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge in der Wiesenstraße. Dieser Besuch, so das positive Fazit des Vorsitzenden, war eine gute Gelegenheit, sich einen persönlichen Eindruck über die Lebensverhältnisse der dort untergebrachten Menschen zu verschaffen und mit den Bewohnerinnen und Bewohnern ins Gespräch zu kommen. Der Vorsitzende würdigt in diesem Zusammenhang ein weiteres Mal die engagierte Arbeit des Asylkreises Nordheim.
Zur grundsätzlichen Situation bei der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen lässt der Druck auf die Städte und Gemeinden auf den ersten Blick vermeintlich nach, angesichts der Unwägbarkeiten beim Thema "Familienzusammenführung" bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.
GR Frey-Englisch bedankt sich bei ihren Gemeinderatskolleginnen und -kollegen für den Besuch in der Gemeinschaftsunterkunft, der bei den Flüchtlingen und Asylbewerbern sicher als Zeichen der Wertschätzung verstanden wurde.
Auf Anfrage von GR Pfautsch führt der im Zuhörerraum anwesende Feuerwehrkommandant aus, dass die Zahl der Fehlalarme in der Gemeinschaftsunterkunft nach technischen Verbesserungen bei der Brandmeldeanlage signifikant zurückgegangen ist. - Tagesordnungspunkt 9
Annahme von Spenden
ProtokollAnm.: GR Kurz ist zu diesem Tagesordnungspunkt befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.
Die Gemeinde erhielt folgende Spende:
Von Friedrich Kurz, Nordheim, 100 € für die Jugendarbeit der Gemeinde.
Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss:
Die Spende wird angenommen.
- Tagesordnungspunkt 10
Sonstiges und Anfragen
Protokoll1. Kindergarten "Auf dem Weihen" - Öffnungszeiten
Die Hauptamtsleiterin geht auf die Öffnungszeiten im Kindergarten "Auf dem Weihen" ein. Sie erläutert, dass entgegen derzeitiger Gerüchte in keinem Kindergarten die Öffnungszeiten geändert werden sollen, ohne die Eltern zu beteiligen. Aufgrund der Wünsche der Eltern in der betreffenden Kindergartengruppe im Kindergarten "Auf dem Weihen" und den Wünschen der Eltern, deren Kinder noch auf der Anmeldeliste stehen, wird geprüft, die Öffnungszeiten von derzeit Regelöffnungszeiten in zusammenhängende Öffnungszeiten umzuwandeln. Die schon zu dieser Gruppe gehörenden Kinder hätten ggf. die Möglichkeit, in die andere Gruppe zu wechseln, in der auf jeden Fall Regelöffnungszeiten bleiben sollen.
Die Verwaltung wird alle Eltern der betreffenden Gruppe anschreiben und um Rückmeldung bitten.
Auf Nachfrage aus dem Gremium betont die Hauptamtsleiterin, dass keine Überlegungen bestehen, auch andere Regelgruppen in Gruppen mit zusammenhängenden Öffnungszeiten umzuwandeln. Grundsätzlich werden immer nur dann Öffnungszeiten geändert, wenn der überwiegende Teil der Eltern dies möchte.
2. Anfragen
GR Donnerbauer regt die Aufstellung zusätzlicher Spender mit Hundekotentsorgungsbeuteln an, so z.B. im Bereich Bergstraße/Feldweg in Richtung Schlössle. GR Winterhoff ergänzt, dass auch beim Aussiedlerhof der Familie Alt in Nordhausen ein Beutelspender aufgestellt werden sollte.
Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang prüfen, ob darüber hinaus noch weitere Beutelspender aufgestellt werden sollten.GR Donnerbauer berichtet, dass nach wie vor das Tempolimit von 30 km/h in Nordhausen von vielen Verkehrsteilnehmern nicht beachtet wird - er bittet darum, entsprechende Geschwindigkeitskontrollen zu veranlassen.
- Tagesordnungspunkt 11
Bürgerfragestunde
ProtokollAuf Anfrage von Herrn Uzelmaier führt der Vorsitzende aus, dass es derzeit keine Überlegungen bezüglich einer zweiten Gemeinschaftsunterkunft für Nordheim gibt. Er zeigt auf, dass Prognosen über die weitere Entwicklung bei den Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen angesichts der Unwägbarkeiten bei der Familienzusammenführung sehr schwierig sind.