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Technischer Ausschuss-Sitzung
Sitzung am 12.09.2016 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollProtokoll der öffentlichen Sitzung vom 18. Juli 2016:
Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 18. Juli 2016 in Umlauf.In der nicht öffentlichen Sitzung vom 18. Juni 2016 wurden keine Beschlüsse gefasst.
- Tagesordnungspunkt 2
Flurstück 10027, Mörikestraße 3;
Errichtung einer unterirdischen Zisterne
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 111/2016 vor.
Frau Brand erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.
Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 3
Flurstück10549, Rieslingstraße 20;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 112/2016 vor.
Frau Brand erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.
Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 4
Flurstück 443, Seestraße 20;
Überdachung eines Fahrsilos zur Lagerung von Heu und Stroh
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 113/2016 vor.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist GR Conte befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.
Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage. Sie führt aus, dass auf Nachfrage beim Landratsamt das Bauvorhaben zunächst als verfahrensfrei eingestuft wurde. Nun wird eine Nachgenehmigung notwendig.
Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit §35 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass die Privilegierung durch das Landwirtschaftsamt im Landratsamt bestätigt wird.
- Tagesordnungspunkt 5
Flurstück 10564, Traminerweg 3;
Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage, einem Stellplatz und einem Schwimmbecken
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 114/2016 vor.
Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.
Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 6
Flurstück 10519, Hausener Straße 75/1;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 115/2016 vor.
Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage. Sie ergänzt, dass die vorliegende Überschreitung nach genauer Prüfung und Rücksprache mit dem Landratsamt noch als geringfügig und diesem Bereich als vertretbar angesehen wird.
Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 7
Flurstück 10466, Zimmerer Höhe 11;
Errichtung eines Gerätehauses
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 116/2016 vor.
Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.
Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 8
Flurstück 10555, Geroldsgrund 1;
Erstellung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 117/2016 vor.
Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.
Der Technische Ausschuss nimmt hiervon
Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 9
Flurstück 10467, Zimmerer Höhe 9;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im UG und 2 PKW-Stellplätzen
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 118/2016 vor.
Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage. Ergänzend zu der Vorlage erläutert Sie, dass die Verstöße gegen die örtlichen Bauvorschriften nur nach den Vorschriften den Landesbauordnung befreit werden können und hierfür das Landratsamt als untere Baurechtsbehörde zuständig ist. Das gemeindliche Einvernehmen nach dem Baugesetzbuch ist für die Verstöße gegen die festgesetzten Grundflächenzahl und Erdgeschossfußbodenhöhe notwendig.
Nach einigen Rückfragen aus dem Technischen Ausschuss ergeht folgender einstimmiger Beschluss:
1. Für die Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl wird das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB erteilt.
2. Für die Überschreitung der festgesetzten Erdgeschossfußbodenhöhe wird das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB nicht erteilt.
- Tagesordnungspunkt 10
Sonstiges und Anfragen
Protokoll---