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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 18.11.2016 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 21. Oktober 2016
    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Gemeinderatsprotokoll vom 21. Oktober 2016 zur Unterschrift in Umlauf.

     

    Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 21. Oktober 2016

    Die Protokollführerin verliest die in der nicht öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse.

     

    Früheres Betriebsgrundstück der Privatkellerei Willy an der Brackenheimer Straße/Betreutes Wohnen

    BM Schiek gibt bekannt, dass nun die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, dass ein Investor dort betreute Seniorenwohnungen schaffen kann. Die Gemeinde begrüßt dieses Vorhaben und wird den Prozess bis zur Genehmigung begleiten und unterstützen.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Rathausumbau, Abriss und Neubau Nebengebäude;

    Raumprogramm

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 139/2016 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Reinhardt, Architekturbüro Kuon & Reinhardt. Reinhardt erläutert im Anschluss anhand einer PowerPoint-Präsentation, die den Gemeinderäten zum Tagesordnungspunkt eingestellt wurde, die Planung aus dem Jahr 2013. Aufgrund der Beratungen im Technischen Ausschuss, der darum bat, die Planung auf einen Personalbedarf für rund 10.000 Einwohner auszulegen, wurden nun auch Erweiterungsmöglichkeiten auf der West- und Nordseite des neuen Baukörpers, sowie die Nutzung des Dachraumes im alten Rathaus in Betracht gezogen. Besonders diese Vorschläge bedürfen aber noch detaillierter Untersuchungen hinsichtlich ihrer Genehmigungsfähigkeit. Hierbei werden der Denkmalschutz und der Brandschutz ein gewichtiges Wort mitzureden haben. Es soll zeitnah einen Termin mit dem Denkmalschutz geben.

    Vorteil der genannten Erweiterungsmöglichkeiten ist, dass nur Nutzflächen entstehen und keine zusätzlichen Verkehrsflächen geschaffen werden müssen.

     

    Weiter erläutert der Vorsitzende, dass für die genaueren Planungen Fachingenieure erforderlich sind. Er bittet den Gemeinderat darum, die Verwaltung zu ermächtigen, Fachingenieure zu beauftragen, soweit dies erforderlich ist.

     

    Im Zusammenhang mit dem Abriss und Neubau des Rathausnebengebäudes und der Sanierung des Rathausgebäudes muss auch die vorübergehende Unterbringung der Verwaltungsmitarbeiter geklärt werden. Die Bauzeit wird vom Architekten auf 1,5 bis 2 Jahr geschätzt.

     

    Im Gemeinderat wird über die verschiedenen Erweiterungsmöglichkeiten diskutiert, Einigkeit besteht in Bezug auf die Aussage von GR Haug, der einbringt, dass das Rathaus größer geplant werden soll, als sich die Verwaltung und der Gemeinderat derzeit vorstellen können, dass es gebraucht wird. Weiter wird gewünscht, als Variante das neue Gebäude auch mit einem Flachdach zu betrachten. Hierüber wird kontrovers diskutiert. Herr Reinhardt wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung das Gebäude mit Flachdach als Kubus in die Pläne einzuzeichnen.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Vom Entwurf und den Vorschlägen zur Erweiterung der Nutzungsfläche wird Kenntnis genommen.

    Die Realisierbarkeit und die Abwicklung des Projektes sind insgesamt zu prüfen; dem Gemeinderat ist das Ergebnis und eine Kostenschätzung vorzulegen.

    Soweit erforderlich wird die Verwaltung ermächtigt, Fachingenieure zu beauftragen.

    Die Erweiterung des Rathauses ist dringend. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich auf eine Realisierung hinzuarbeiten.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Kindergarten Südstraße;

    Abriss Altbau und Ausbau zum Ganztageskindergarten

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 140/2016 mit einer Anlage vor.

     

    Der Bürgermeister begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Becker-Huschka von Huschka Architekten.

    Die Planerin erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation ihre Planungsüberlegungen. Diese umfassen die Möglichkeit einer dreigruppigen Lösung, einer sechsgruppigen Lösung, aber auch einer sechsgruppigen Lösung mit Zusatzraum für externe Nutzungen im Untergeschoss. Architektin Becker-Huschka erläutert eine erste grobe Kostenprognose zu den jeweiligen Planungen, basierend auf Zahlen des Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI). 

     

    Der Vorsitzende erläutert die aktuelle Platzsituation in den kommunalen Kindergarten. Er führt aus, dass derzeit noch nicht absehbar ist, ob die Gruppen trotz maximaler Belegung im Kindergartenjahr 2016/17 ausreichen werden. Derzeit muss die Verwaltung davon ausgehen, dass nicht allen Wünschen nach einem Ganztageskindergartenplatz entsprochen werden kann. Aktuell müssten 9 verbindliche Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr abgelehnt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Anmeldezahlen und die Kinderzahlen weiter steigen.

     

    Im Gemeinderat wird über die verschiedenen Varianten diskutiert. Einigkeit besteht in Bezug darauf, dass die Variante mit 6 Gruppen die wirtschaftlichste Variante ist.

     

    Mit 2 Gegenstimmen ergeht folgender 

    Beschluss:

    Um dem absehbaren Bedarf entsprechen zu können, schafft die Gemeinde Nordheim weitere ganztagesfähige Kindergartenplätze.

    Der Altbau vom Kindergarten Südstraße wird abgerissen.

    An seiner Stelle soll ein Neubau entstehen, der die Vorgaben erfüllt, um 6 Kindergartengruppen aufzunehmen.

    Huschka Architekten werden beauftragt, auf der Grundlage des vorgestellten Konzeptes einen Bauentwurf und eine Kostenschätzung zu erarbeiten.

    Dabei sollen Varianten zum UG und OG dargestellt werden.

    Die Verwaltung wird ermächtigt, Fachingenieure zu beauftragen.

    Es sollen Vorschläge für eine vorläufige Unterbringung der Kindergartengruppen während der Bauzeit erarbeitet werden.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Änderung der Abwassersatzung;

    Neukalkulation der Abwassergebühren 2017-2018

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 141/2016 vor.

     

     

    Der Kämmerer erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Im Gemeinderat wird vor allem über die Überprüfung der Flächenangaben gesprochen.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom Oktober 2016 zu.
    2. Die Gemeinde wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung "Abwasserbeseitigung" erheben.
    3. Die Gemeinde Nordheim wählt als Gebührenmaßstab für die Schutzwassergebühr die den Frischwassermaßstab. Der Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die angeschlossene überbaute und darüber hinaus befestigte Fläche.
    4. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.
    5. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.
    6. Wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, werden die verschiedenen Straßenentwässerungsanteile wie folgt angesetzt:

     

    aus den kalkulatorischen Kosten der:

    Mischwasseranlagen 24,0%

    Regenwasseranlagen 50,0%

    mod. Mischwasseranlagen 28,0%

    Kläranlage 5,0%

     

    aus den Betriebskosten der:

    Mischwasseranlagen 13,5%

    Regenwasseranlagen 27,0%

    mod. Mischwasseranlagen 26,0%

    Kläranlage 1,2%

     

     

    7. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 2017-2018 (zweijährig) wird zugestimmt.

     

    8. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.

     

    9. Die ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen der Schutzwasserbeseitigung und der Niederschlagswasserbeseitigung aus dem Bemessungszeitraum 2012-2013 entsprechend der Anlage 7 und 8 zur Sitzungsvorlage 141/2016 werden ausgeglichen.

     

    10. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren wie folgt geändert:

    für den Zeitraum 01/2017 - 12/2018

    - Schutzwassergebühr               1,74 €/m³ Frischwasser

    - Niederschlagswassergebühr   0,38 €/m³ überbaute und befestigte Fläche

     

    Eine bei der Beschlussfassung der Gebührensätze vorgenommene Abrundung der Gebührenobergrenze hat eine zunächst in Kauf genommene Kostenunterdeckung zur Folge. Der Gemeinderat behält sich vor, diese Kostenunterdeckung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen.

     

    11. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung - Abwassersatzung- wird beschlossen, siehe Anlage "Satzung zur Änderung der Abwassersatzung vom 18.11.2016."

     

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Annahme von Spenden

    Protokoll

    Anm.: GR Pfautsch ist zu Ziff. 1 dieses Tagesordnungspunktes befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.

     

    Die Gemeinde erhielt folgende Spenden:

    1. von der Firma WTS GmbH Oliver Pfautsch, Nordheim, 100 € für den Kindergarten Südstraße (Ballschule),

    2. vom Ingenieurbüro Oliver Elsäßer, Nordheim, 50 € ebenfalls für den Kindergarten Südstraße  (Ballschule),

    3. zwei anonyme Spenden, jeweils über 50 € auch für die Ballschule des Kindergartens Südstraße und

    4. vom Heimatverein Nordheim 100 € für das neue Krippenhaus Südstraße.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Spenden werden angenommen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

    Sonstiges

    Aufstellung von Werbe- bzw. Hinweisschildern auf öffentlichen Flächen

    Eine Handwerksfirma ist auf die Verwaltung mit dem Anliegen zugekommen, ein Hinweis- bzw. Werbeschild im Bereich der Lauffener Straße aufzustellen. BM Schiek erinnert an die bisherige Handhabung, dass bis auf absolut begründete Ausnahmefälle solche Schilder lediglich zu Gunsten von Gastronomie, Landwirtschaft und Weinbau geduldet werden. Auf Nachfrage von GR Donnerbauer konkretisiert der Bürgermeister, dass es hier um ortsfeste bzw. dauerhafte Schilder gehe. Die Absicht der Verwaltung, an der bisherigen Regelung festzuhalten, nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

     

    Friedhof Nordhausen; Grabsteine mit waldensischen Nachnamen

    BM Schiek berichtet, dass er auf die Grabsteine mit waldensischen Nachnamen angesprochen wurde, die im Friedhof Nordhausen von der Gemeinde aufgestellt wurden. Seit Jahren wird entsprechend früherer Beratung so verfahren, dass zusätzliche Grabsteine nur dann aufgestellt werden, wenn auf ihnen ein Nachname vorkommt, der bisher nicht vorhanden ist. Nun wurde dem Vorsitzenden von einer früheren Nordhausener Bürgerin der Wunsch vorgetragen, alle Grabsteine mit waldensischen Nachnamen auf geeigneten Flächen innerhalb des Friedhofes aufzustellen, sobald ihre eigentliche Nutzung auf den Gräbern endet.

    So sehr die Gemeinde die Bewahrung der waldensischen Geschichte von Nordhausen trägt und unterstützt, so wenig vermag der Vorsitzende eine nachvollziehbare Begründung zu erkennen, diesem Wunsch zu entsprechen. Das ursprüngliche Ziel, die Bewahrung und Erinnerung aller heute noch vorkommenden waldensischen Namen ist mit der aktuellen Regelung gewährleistet.

    Der Gemeinderat teilt die Meinung des Vorsitzenden.

     

    Obdachlosenfälle in Nordheim

    Nachdem der Verwaltung über einen längeren Zeitraum keine Fälle von Obdachlosigkeit bekannt waren, kommen nun mehrere Fälle gleichzeitig auf die Gemeinde als Obdachlosenbehörde zu. Es handelt sich dabei um alleinerziehende Mütter mit jeweils mehreren minderjährigen Kindern.

    Sobald ein Räumungsurteil durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt wird und durch die Zwangsräumung die Obdachlosigkeit droht, ist die Obdachlosenbehörde zur Unterbringung verpflichtet.

    Der Gemeinde stehen dafür nur beschränkt Wohnungen zur Verfügung. Bedenkt man ferner, dass die Gemeinde im Rahmen der Anschlussunterbringung auch noch weitere Flüchtlinge unterbringen muss, wird schnell klar, dass zu wenig Wohnraum zur Verfügung steht.

    Die Verwaltung muss deshalb nach geeigneten Lösungen suchen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ortspolizeibehörde von ihrem Recht Gebrauch macht, Räumungsschuldner eine gewisse Zeit in ihre bisherige Wohnung wiedereinzuweisen.

    Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis.

     

    Situation Jugendhaus

    Nach dem Stellenwechsel der ehemaligen Jugendhausleiterin war das Jugendhaus eine kurze Zeit geschlossen. Bernd Maier hat dann zunächst das Jugendhaus während des Mittagsbandes wieder geöffnet. In dieser Zeit wird das Jugendhaus von den Schülern der Kurt-von-Marval Gemeinschaftsschule genutzt.

    Inzwischen öffnet Herr Maier, unterstützt durch einen FSJ-ler, das Jugendhaus fast wieder zu den bisherigen Öffnungszeiten.

    Die Diakonische Jugendhilfe Heilbronn schreibt die Stelle Jugendhausleitung derzeit aus.

     

    Bezugspreiserhöhung Walter Medien für das Mitteilungsblatt

    BM Schiek informiert über eine beabsichtigte Bezugspreiserhöhung von Walter Medien für das Nordheimer MItteilungsblatt zum Januar 2017. Laut Mitteilung des Verlags ist alleiniger Grund ein höherer Trägerlohn. Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.

     

    Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 23.6.2014

    BM Schiek informiert darüber, dass er auf einen Fehler im Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 23.6.2014 aufmerksam gemacht wurde. Bei der damaligen Beschlussfassung zur Neubesetzung von Ausschüssen wurde protokolliert, dass die ordentlichen Mitglieder im Stiftungsrat der Bürgerstiftung (Michael Pfautsch und Thomas Donnerbauer) jeweils persönliche und Reihenfolge-Stellvertreter haben. Das ist jedoch nicht möglich. Bei der von Marval'schen Stiftung wurde Thomas Donnerbauer als persönlicher Stellvertreter des ordentlichen Stiftungsratsmitgliedes, Peter Haug, gewählt. Das ist richtig. Nicht möglich ist, dass - laut Protokoll - Susanne Seifert weitere Stellvertreterin ist. Weshalb so protokolliert wurde, obwohl schon in der vorausgegangenen vorberatenden Verwaltungsausschusssitzung der Fehler erkannt und dann auch jeweils richtig beschlossen wurde, ist nicht mehr nachvollziehbar. Das Protokoll wird entsprechend berichtigt.

     

    Anfragen

    Linde in der Hauptstraße

    GR Michelbach spricht die Linde vor Gerdas Laden an, die schon zum zweiten Mal umgefahren wurde. Er bittet darum, die Linde wieder zu pflanzen und dann auch zu schützen. BM Schiek teilt mit, dass dies schon geplant ist. Der Verursacher ist bekannt und muss den Schaden bezahlen. GR Donnerbauer informiert, dass der Baum von innen verfault war.

     

    ÖPNV

    GR Frey-Englisch erkundigt sich, ob in Bezug auf aktuelle Unzulänglichkeiten beim ÖPNV schon etwas erreicht wurde. BM Schiekt teilt mit, dass er das LRA über die Zustände im ÖPNV (überfüllte Busse,...) informiert hat und auf Antwort warte. Die Verwaltung wird auch im Blättle anregen, dass Bürger über Probleme informieren; nur dann kann sinnvoll etwas unternommen werden. 

     

     

    Müllablagerungen 

    GR Donnerbauer weist auf wilde Müllablagerung beim Parkplatz am Sportgelände hin, die offensichtlich vor allem an den Wochenenden überhand nehmen.

     

    Verkehrsschilder 

    GR Donnerbauer weist auf derzeit sehr viele verbogene Verkehrsschilder hin. Er erkundigt sich, ob Verursacher nur Autos oder auch Jugendliche sind. BM Schiek teilt mit, dass es sich seines Wissens bei den tatsächlich aktuell relativ vielen Schäden nicht um Mutwilligkeiten handelt, sondern offensichtlich um Folgen unachtsamen Fahrens. Soweit die Verursacher bekannt sind, wird Regress genommen.

     

    Fahrbahnverengungen 

    GR Altmann fragt, wie der Stand der Umsetzung bei den Fahrbahnverengungen ist, die für die Lange Hälden im Bereich des dortigen Spielplatzes kommen sollen. Der Bürgermeister sagt zu, in der nächsten Sitzung zu berichten.

     

    Fahrbahnbelag 

    GR Gillmann erkundigt sich, wann der fehlende Fahrbahnendbelag in der Heuchelbergstraße (direkt beim Hirsch) aufgebracht wird. Der Bürgermeister sagt Klärung zu.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

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