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Technischer Ausschuss-Sitzung
Sitzung am 07.12.2016 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDer Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 9. November 2016 in Umlauf.
In der nicht öffentlichen Sitzung vom 09. November 2016 wurden keine Beschlüsse gefasst.
- Tagesordnungspunkt 2
Bausache:Flurstück 10001, Lessingstraße 5;
Neubau einer GarageProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 142/2016 vor.
Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage. Das Vorhaben ist verfahrensfrei zulässig, bedarf aber aufgrund der Überschreitung des Baufensters einer Befreiung. Der nach den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderliche Mindestabstand zur öffentlichen Verkehrsfläche wird eingehalten.
Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 3
Bausache: Flurstück 9971, Klimmerdingenstraße 30;
Nutzungsänderung - Brennerei in Teilbereich der AbfüllungProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 143/2016 vor.
Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.
Der Technische Ausschuss nimmt hiervon
Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 4
Bausache: Flurstück 1048, Weinbergstraße 36;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport und FahrradstellplatzProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 144/2016 vor.
Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Der Vorsitzende ergänzt, dass aufgrund der Hofübernahme nun eine Privilegierung durch das Landwirtschaftsamt in Aussicht gestellt wurde.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 35 BauGB wird unter den Bedingungen erteilt, dass die Erschließung ausreichend gesichert ist und die Privilegierung durch das Landwirtschaftsamt bestätigt wird.
- Tagesordnungspunkt 5
Bausache: Flurstück 62, 62/1, 61/4, Hauptstraße 71+73;
Errichtung eines BauschildesProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 145/2016 vor.
Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage. Bis zum Baubeginn soll ein Werbeschild auf der geschotterten Fläche aufgestellt werden.
Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 34 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 6
Bausache: Flurstück 443, Seestraße 20;
Wiederaufbau der MaschinenhalleProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 146/2016 vor.
GR Conte ist zu diesem Tagesordnungspunkt befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.
Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 35 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass die Privilegierung durch das Landwirtschaftsamt bestätigt wird.
- Tagesordnungspunkt 7
Bausache: Flurstück 975/3, Heuchelbergstraße 35;
Errichtung eines GewächshausesProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 147/2016 vor.
Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage. Das Gewächshaus soll außerhalb des Baufensters errichtet werden.
Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 31 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 8
Bausache: Flurstück 10458, Im Langen Rain 29;
Nachtrag zum genehmigten Bauantrag wegen ausgeführter Kniestock-
Erhöhung um 25 cmProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 148/2016 vor.
Frau Sittner erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage. Abweichend zum Bauantrag vom 15.12.2015 wurde der Kniestock 25 cm höher ausgeführt. Die Änderung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Der Technische Ausschuss nimmt hiervon
Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 9
Sonstiges und Anfragen
ProtokollVerdolung der Wasserstaffel auf dem Grundstück Flst. 2267, Nordhausen
In der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 14.03.2016 wurde bereits über die Anfrage eines Anliegers zur Verdolung einer Wasserstaffel berichtet. Nun wurde vom o. g. Anlieger ein Antrag auf wasserrechtliche Plangenehmigung beim Landratsamt eingereicht. Seitens der Genehmigungsbehörde bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben.
Da es sich um ein gemeindliches Grundstück handelt und eine Gewässerunterhaltungspflicht für die Gemeinde besteht, müssen mit dem Anlieger entsprechende Vereinbarungen, insbesondere in Bezug auf die Unterhaltslasten getroffen werden.
Starkregenmanagement
GR Haug erkundigt sich über den Fortschritt. Der Bauamtsleiter teilt mit, dass immer noch das Leistungsverzeichnis nicht veröffentlicht ist, in welchem erst stehen wird, welche Leistungen bei entsprechenden Untersuchungen zu erbringen sind. Erst dann kann ein Zuschussantrag für die Ausarbeitung einer Schwachstellenanalyse gestellt werden. Darauf aufbauend soll sobald als möglich ein Fachingenieur mit den erforderlichen Leistungen beauftragt werden.