Ratsinformationssystem Nordheim
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 27.01.2017 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollProtokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 16. Dezember 2016
Die Protokollführerin verliest die in der nicht öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse.
- Tagesordnungspunkt 2
Kindergarten Südstraße;
Abbruch des Altbaus und Neubau eines 6-gruppigen Kindergartens;
Vorläufige Unterbringung der bestehenden KindergartengruppenProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 8/2017 vor.
Ergänzend zur Vorlage wurden dem Gremium ein Grobterminplan sowie die Kostenschätzung zum Stand 27.01.2017 vorgelegt.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Architektin Becker-Huschka vom Architekturbüro huschka_architekten aus Nordheim und erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
Architektin Becker-Huschka erklärt die Zusammensetzung der Kosten anhand der Kostenschätzung Stand 27.01.2017.
Aus dem Gremium werden Fragen zu verschiedenen Positionen der Kostenrechnung gestellt, die von der Architektin beantwortet werden. Weiter wird über die Vor- und Nachteile von Miete und Kauf der Container diskutiert, sowie das Raumkonzept im Container besprochen. Es wurde erläutert, dass die Container nur für die temporäre Unterbringung der Kindergartengruppen dienen sollen, nicht aber wie zuvor angedacht für die kurzzeitige Unterbringung des Rathauses. Dadurch werden Kosten von ca. 30.000 Euro gespart, da weniger EDV etc. erforderlich ist.
Auch zur Grobterminplanung werden Fragen gestellt, die Frau Becker-Huschka beantwortet. Einigkeit besteht im Gremium darüber, dass das Bauverfahren für den Kindergarten Südstraße so schnell wie möglich angegangen und durchgeführt werden soll.
Es wurden auch andere Räumlichkeiten zur Unterbringung in Erwägung gezogen. Die Alternativen wurden im Vorfeld von der Verwaltung geprüft. Das Ergebnis zeigt, dass keine der Möglichkeiten praxistauglich umgesetzt werden kann.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
1. Für die Dauer der Baumaßnahmen sollen drei Kindergartengruppen in Mietcontainern auf dem Schulgelände der Kurt-von-Marval Schule untergebracht werden.
Der Planung und Kostenschätzung wird zugestimmt. Der Bauzeitenplan wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bauantrag zu stellen.
Die Lieferung und Aufstellung der Mietcontainer soll öffentlich ausgeschrieben werden. (Baubeschluss)
2. Das Architekturbüro Huschka wird auf Grundlage der Honorarofferte vom 03.01.2017 mit den Architektenleistungen für die vorläufige Unterbringung des Kindergartens beauftragt.
- Tagesordnungspunkt 3
Sanierungsgebiet "Ortskern II" in Nordheim;
Aufhebung der Satzung über die förmliche FestlegungProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 9/2017 mit Anlage vor.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Der Abrechnungsbescheid wird zur Kenntnis genommen.
Die Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets "Ortskern II" mit Anlage wird beschlossen, siehe Anlage "Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Ortskern II" und Anlage zur Satzung.
- Tagesordnungspunkt 4
Haushaltsplan 2017 und Finanzplanung bis 2020;
Einbringung des Entwurfs
Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebs Wasserwerk Nordheim;
Einbringung des Entwurfs
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 10/2017 vor.
Bürgermeister Schiek führt zur Einbringung des Haushaltsentwurfes 2017 wörtlich wie folgt aus:
"Mit der Einbringung des Haushaltsentwurfes in den Gemeinderat sind zwei Besonderheiten verbunden.
- erhält der Gemeinderat zum ersten Mal seit über einem Jahr wieder eine Unterlage in Papier. Das scheint uns in diesem Fall zwingend erforderlich. So gut die papierlose GR-Arbeit mit unserem RIS funktioniert, so notwendig ist doch bei diesem umfangreichen Werk, dass man nachschlagen und notfalls auch ausbreiten kann.
- Ist es der erste doppische Haushalt der Gemeinde (bzw. sein Entwurf), der heute dem GR vorgelegt wird. Ob das, was sich manche von der Änderung der Buchführungssystematik versprechen, eintreffen wird? Die Zeit wird es zeigen.
Persönlich bin ich nach wie vor etwas skeptisch, ob die verordnete aufwändige Umstellung notwendig war. Alles, was das neue System an Ergebnissen liefern kann, hätte das alte auch liefern können.
Insbesondere die Darstellung aller Abschreibungen wäre auch im kameralen System möglich gewesen.
Im neuen System müssen nun nach der reinen Lehre alle Abschreibungen ausgewiesen, also der gesamte Werteverzehr dargestellt – und vor allem: sie sollen erwirtschaftet werden.
Vereinfacht dargestellt ist das so: Wir haben in den vergangenen Jahren einige große Investitionen geschultert und ohne Kredite aus dem Haushalt finanziert. Die müssen wir jetzt in den kommenden Jahren aus dem Haushalt ein weiteres Mal finanzieren. Ob das wirklich die gewollte Generationengerechtigkeit ist?
Und wenn das schon ein tolles System ist, das uns da von unserem Land verordnet wird, dann darf man doch sicher fragen, weshalb das Land selbst dieses System nicht auch anwendet?
Als eingefleischtem kameralen Finanzmann seien mir diese kritischen Anmerkungen gestattet. Insbesondere wenn ich ergänze, dass wir selbstverständlich mit dem neuen System so umgehen, wie mit jeder neuen Aufgabe. Wir versuchen immer, das Beste daraus zu machen. Alles andere wäre ja auch Quatsch.
Ähnlich wie beim Wechsel von der DM auf den Euro wird es uns gemeinsam so gehen, dass wir zunächst bemüht sein werden, Vergleiche zu bisherigen Kennzahlen zu finden. Wo das möglich ist, hilft das schon ein bisschen weiter.
Bezogen auf unseren Haushaltsentwurf lässt sich unter diesen Vorzeichen verschmerzen, dass unser erster Ergebnishaushalt mit einem Verlust von knapp 1,3 Millionen Euro abschließt. Der darin enthaltene Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 258.000 Euro ist die der früheren Zuführungsrate vergleichbare Zahl. Überschuss ist positiv, der Betrag reicht zur Deckung der (allerdings auch sehr niedrigen) Kreditverpflichtungen, und damit ist die Sache soweit in Ordnung.
Allerdings werden wir nicht erst künftig, wenn wir strenger als bisher verpflichtet sind, darauf achten, dass unsere Zahlen dem entsprechen, was gefordert wird. Natürlich tun wir das immer schon und auch jetzt.
Sie werden nachher in einer Grafik sehen, dass unser selbst erwirtschafteter Spielraum (neutrale Bezeichnung für Zahlungsmittelüberschuss) zurückgeht. Das ist so von uns erwartet worden.
Die Gründe:
- Auswirkungen unserer guten Zahlen aus 2015 im System des Finanzausgleichs. Den Berechnungen liegen hier jeweils die Ergebnisse des zweitvorangegangenen Jahres zugrunde. Da waren wir stark, das bekommen wir jetzt zu spüren in Form relativ hoher Umlagen und relativ geringer Zuweisungen.
- Ungewöhnlich hohe Ausgaben für Unterhaltung. Von den fast 1,2 Millionen Euro fließen alleine 500.000 Euro in Reparaturen (nicht Investitionen und vollständige Erneuerung!) in Straßen und Mauern und in die Kanäle.
- Relativ starker Anstieg der Personalausgaben. Der erklärt sich neben üblichen tariflichen und systembedingten Erhöhungen insbesondere aus:
- wieder einmal einem Personalzuwachs in den Kindergärten, wo steigende Kinderzahlen und personalintensive
Ganztagesbetreuung sich zwangsläufig auswirken;
- Verstärkung der Kernverwaltung. Hier bin ich und sind alle Mitarbeiter der Verwaltung dem Gemeinderat dankbar, dass er die
Notwendigkeit zusätzlicher Mitarbeiter erkennt und die Konsequenzen mitträgt. Wir müssen hier einfach sehen, dass wir
bisher im Vergleich deutlich unterbesetzt gearbeitet haben, mit – zumindest für Insider – erkennbaren Auswirkungen. Mit
unseren neuen Kräften, die in nächster Zeit zu uns stoßen, robben wir uns nun an eine Personalausstattung heran, die
immer noch im unteren Bereich der Vergleichszahlen liegt. Wir sind aber optimistisch, dass wir damit die anstehenden
Aufgaben bewältigen können.Das sind also die wesentlichen Gründe, die dazu führen, dass unser Ergebnis ggü. den Vorjahren schmilzt.
Zuversichtlich mag uns stimmen, dass für die Folgejahre eine Verbesserung prognostiziert wird. Ob es so kommt, wird man sehen. Dort, wo wir etwas dafür tun können, werden wir unsere Stellschrauben gemeinsam mit dem Gemeinderat der Reihe nach durchgehen und in demokratischer Manier entscheiden, was wir selbst zur Konsolidierung beitragen.
Finanzhaushalt – Investitionen
Im investiven Bereich sind – wenn ich die Betragsvolumina betrachte – die auffälligen Projekte immer noch die bekannten der Vorjahre. Wegen des strikten Kassenwirksamkeitsprinzips müssen die Restzahlungen für die Schulsanierung und die neue Kinderkrippe noch einmal veranschlagt werden. Da sie ja schon in Vorjahren finanziert waren (wo sie nicht abgeflossen sind) verbessern sie dort das Ergebnis, und dieses gute Ergebnis stützt nun die Finanzierung in 2017.
Dazu kommt der Erwerb einer Immobilie in der Nordheimer Ortsmitte. Mit dem Kauf einer geeigneten Fläche will die Gemeinde ihre Möglichkeiten sichern, künftig Einfluss auf die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung nehmen zu können.
Mit 500.000 € wird der Bau eines neuen Kindergartens in der Südstraße anfinanziert; schätzungsweise 100.000 € reichen in 2017 für die ersten Auszahlungen, die im Zusammenhang mit dem dringend notwendigen Rathausneubau anfallen.
Kredite brauchen wir 2017 noch keine. Die Investitionen sollen (nur große Zahlen nenne ich) mit den ausstehenden Restzuschüssen für die Schulsanierung finanziert werden, außerdem mit den liquiden Mitteln aus dem Vorjahr.
Finanzplanungszeitraum
Wie üblich, erlaube ich mir im Zusammenhang mit der Bewertung des HHEntwurfes auch einen Blick auf den Finanzplanungszeitraum. Zur leicht positiv erwarteten Entwicklung des Ergebnishaushaltes hab ich ja schon was gesagt. Bei den Investitionen ragen in den kommenden Jahren zwei Projekte heraus:
- Der Bau des neuen Kindergartens in der Südstraße
- Und der Rathausneubau.
Beide Maßnahmen sind zwingend für eine auch künftig positive Entwicklung der Gemeinde.
Erwähnen will ich aber auch, dass wir ab 2019 mit 1.000.000 € schon einen großen Anteil für die Ortssanierung Nordhausen vorsehen, außerdem ab 2020 mit 500.000 € eine Anfinanzierung für eine Trainingshalle in Nordheim.
Außer dem eigenen bescheidenen Überschuss aus dem Ergebnishaushalt können wir zur Finanzierung dieser Investitionen nur auf maximale Bezuschussung hoffen. Da diese naturgemäß nicht zur Vollfinanzierung ausreichen wird, brauchen wir in den nächsten Jahren Kredite. Aus heutiger Sicht werden wir per Saldo (also abzüglich schon wieder laufender Tilgung) bis Ende 2020 einen Schuldenstand von 7,5 Millionen Euro haben. Das raubt mir nicht den Schlaf, weil ich weiß, wo diese Zahl herkommt und wenn ich weiterweiß, dass wir neben unserem laufenden Betrieb auch Zins und Tilgung leisten können.
Ob und wann wir zur Finanzierung von Investitionen auch wieder einmal Einnahmen aus Bauplatzverkäufen einplanen können, damit wird sich der Gemeinderat zu gg. Zeit befassen.
Insgesamt sehe ich die Zahlen des Haushaltsentwurfes als solide Grundlage für weitere Verbesserung der Lebensqualität in unseren beiden Ortsteilen und auch für unsere weitere Arbeit. Ich betone „Arbeit“, denn die ist notwendig, um immer wieder zu prüfen, ob wir gut unterwegs sind oder wo nachzusteuern ist.
Das tun wir am Besten in bewährter Manier, nach gründlicher Diskussion und mit demokratischer Entscheidung.
Den Mitarbeitern in unserem Finanzwesen, die sich in den vergangenen Monaten überaus intensiv und enorm zeitaufwändig mit der Umstellung auf die Doppik auseinandergesetzt haben, sage ich vielen Dank. Es ist ein - für meine zurückhaltenden Erwartungen - doch überschaubares und verständliches Werk herausgekommen. Das ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eben von den Verantwortlichen, insbesondere den drei heute Anwesenden, konsequent erarbeitet worden.
Ob wir, auch ich, es am Ende schnell alles aufsaugen und verstehen können, das wird unsere Klausur Anfang Februar und das werden dann auch die weiteren Haushaltsberatungen zeigen."
Kämmerer Baier führt anhand von Grafiken wie folgt aus:
„2017 stehen der Finanzverwaltung der Gemeinde einige Änderungen bevor. Es gibt nicht nur einen neuen Kämmerer, sondern auch das Rechnungssystem wird geändert. Alle Kommunen in Baden Württemberg müssen bis spätestens 1. Januar 2020 vom bisherigen kameralen Haushalts- und Rechnungswesen auf das neue doppische System umstellen. Der Gemeinderat hat sich am 11. April 2014 dafür ausgesprochen, dies bereits zum 1. Januar 2017 zu tun.
Vertraute Begriffe, wie Verwaltungshaushalt, Vermögenshaushalt, Zuführungsrate, werden ersetzt durch den Ergebnis- und Finanzhaushalt und ergänzt durch eine Bilanz. Sowohl Gemeinderat als auch Verwaltung müssen sich erst an die neuen Begrifflichkeiten gewöhnen. Wir werden diese Thematik in der demnächst stattfindenden Klausur vertiefen.
Durch das neue Rechnungssystem ist nicht mehr Geld in der Kasse vorhanden, sondern im Gegenteil: Das neue Haushaltsrecht verpflichtet die Städte und Gemeinden die Abschreibung ihrer Vermögenswerte zu erwirtschaften, um so den Ressourcenverbrauch auszugleichen und künftige Generationen damit nicht zu belasten.
Was bedeutet das für Nordheim ab 2017?
Im Ergebnishaushalt der nicht wie früher der Verwaltungshaushalt nur die Einnahmen und Ausgaben erfasst, werden jetzt die Erträge und Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit und damit auch die Abschreibungen ermittelt. Bei ordentlichen Erträgen von rd. 16,5 Mio. € und ordentlichen Aufwendungen von rd. 17,8 Mio. € schließt das planerische Ergebnis 2017 mit einem Verlust von rd. 1,3 Mio. € ab. Darin enthalten sind rd. 1,5 Mio. € Abschreibungen.
Bereinigt man nun dieses Ergebnis um die Abschreibungen, ergibt sich ein Betrag von 258.683 €, der als Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts bezeichnet wird. Dieser Betrag ist vergleichbar mit der früheren Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Die vergleichbare Zahl aus 2016 betrug 795.388 €.Warum der Rückgang?
Beginnen wir mit den wichtigsten Erträgen des Ergebnishaushalts, den Einnahmequellen der Gemeinde. Ganz oben steht der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Das voraussichtliche Gesamtsteueraufkommen des Anteils aller Gemeinden Baden-Württembergs wird für 2017 auf 5,9 Mrd. € prognostiziert. Unser Anteil daraus beträgt 4.621.000 € und liegt um 157.000 € über dem Vorjahresansatz.
Die zweitwichtigste Einnahmequelle der Gemeinde sind die sog. Schlüsselzuweisungen. Bei dieser Form der Finanzzuweisung wird –vereinfacht ausgedrückt- der Finanzbedarf der Gemeinde dem eigenen Steueraufkommen gegenübergestellt. 70 Prozent des Unterschiedsbetrages ergeben dann die Schlüsselzuweisungen. Wer viel eigene Steuern hat, braucht weniger Zuweisungen vom Land und umgekehrt. Da bei dieser Form des Finanzausgleichs immer die Steuerkraft des zweitvorangegangenen Jahres zugrunde gelegt wird, kommt es zu jährlich ganz unterschiedlichen Ergebnissen. Für 2017 ist also das Steueraufkommen des Jahres 2015 maßgebend.
Zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Gemeinde wird die Einwohnerzahl mit einem bestimmten Kopfbetrag multipliziert. Dieser beträgt für 2017 1.331 €, für das Vorjahr lag er noch bei 1.242 €. Davon wird das Steueraufkommen der Gemeinde aus 2015 abgesetzt.
Als Schlüsselzuweisungen veranschlagt wurden 2.616.000 €. Dieser Betrag liegt um rd. 134.000 € über dem Vorjahresansatz. Diese Finanzzuweisung hängt also von 3 Faktoren ab: Höhe Kopfbetrag, Einwohnerzahl und eigene Steuerkraft.Wie sieht es bei den eigenen Steuern der Gemeinde aus?
Bei der Gewerbesteuer wird mit einem gegenüber 2016 um 150.000 € höherem Aufkommen gerechnet, nämlich 2.600.000 €.
Bei der Grundsteuer B (für bebaubare Grundstücke) wurde der Ansatz um 30.000 € auf 1.030.000 € erhöht.
Kommen wir zu den Gebühreneinnahmen der Gemeinde. Das Gesamtaufkommen liegt mit 1.728.000 € um 203.000 € über der Vorjahressumme. Grund sind höhere Kindergartenbeiträge wegen weiterer Kleinkindgruppen und die Mensaeinnahmen. Dafür sind natürlich auch die entsprechenden Ausgaben gestiegen.
Gebührenerhöhungen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. Lediglich die Freibadgebühren sollen auf das Niveau vergleichbarer Freibäder angepasst werden.
Nun zu den Ausgaben oder wie es im neuen Haushaltsrecht heißt, zu den Aufwendungen des Ergebnishaushalts:
Der größte Einzelposten sind zweifellos die Personalausgaben. Dafür wurde ein Gesamtbetrag von mehr als 5,9 Mio. € veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um rd. 570.000 €. Davon entfällt der größte Anteil auf die Aufstockung des Personals für eine qualifizierte Betreuung der Kinder.
Bei den Grundstücks- und Gebäudeunterhaltungskosten liegen die Ausgaben mit 1.139.500 € um 196.000 € über dem entsprechenden Vorjahresbetrag. Schwerpunkte sind nachzuholende Unterhaltungsmaßnahmen bei den Straßen, aber vor allem Sanierungsarbeiten im Kanalisationsbereich. Hier ist notwendig mit der Behebung der bei der in 2015 durchgeführten Kamerabefahrung der Kanäle festgestellten Schäden zu beginnen.
Bei den Umlagebeträgen, die jede Gemeinde bezahlen muss, sieht es erwartungsgemäß wenig erfreulich aus. Die Höhe der Finanzausgleichs- und der Kreisumlage ist abhängig von der Steuerkraft einer Gemeinde. Da diese im Jahr 2015 besser als ein Jahr zuvor war, müssen in den Finanzausgleichstopf mit 2,1 Mio. € rd. 125.000 € mehr einbezahlt werden. Bei der Kreisumlage erhöht sich deshalb, und auch wegen des um einen Prozentpunkt auf 30 v.H. gestiegenen Hebesatzes, der Betrag ebenfalls. So beträgt die an den Landkreis zu zahlende Summe 2.8 Mio. €. Dies sind rd. 250.000 € mehr als im Vorjahr.
Vergleicht man das bereinigte Ergebnis des Ergebnishaushalts, nämlich den Zahlungsmittelüberschuss (bisher Zuführungsrate) in Höhe von 259.000 € mit den Ergebnissen der letzten 20 Jahre, so sind zum Teil erhebliche Ausschläge nach oben und nach unten erkennbar. Die drei genannten Ausgabeblöcke, also die Personalausgaben für den Betreuungsbereich, die Unterhaltungskosten und die hohen Umlagezahlungen sind der Grund, warum sich der Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit gegenüber dem Vorjahr weiter nach unten entwickelt hat.
Das Ziel muss zumindest ein ausgeglichener Ergebnishaushalt sein, damit auch die Abschreibungen erwirtschaftet werden können. Dazu müsste der Zahlungsmittelüberschuss für 2017 rd. 1,6 Mio. € betragen.Nun zum Finanzhaushalt, der auch die Investitionstätigkeit umfasst:
Es sind folgende Investitionen vorgesehen:
Erwerb von beweglichem Vermögen
• Rathaus; Mobiliar für zusätzliche Arbeitsplätze 23.000 €
• Rathaus; Anschaffung E-Bike als Dienstrad 2.500 €
• Feuerwehr; Notstromaggregat mit Pumpe 16.500 €
• Freibad, Temperaturanzeige für Badewasser 2.000 €
• Festhalle, Ersatzbeschaffung Beamer 5.000 €Erwerb von Grundstücken
Allgemeiner Grunderwerb 870.000 €
Baumaßnahmen
• Grund- und Gemeinschaftsschule Nordheim; Restfinanzierung Sanierung und Erweiterung 2.200.000 €
• Grundschule Nordhausen; Einbau einer Schulküche 20.000 €
• Kinderkrippe Südstraße; Restfinanzierung 500.000 €
• Kindergartenneubau Südstraße; Finanzierungsanteil 2017 500.000 €
• Rathaus Um- und Erweiterungsbau; Finanzierungsanteil 2017 100.000 €
• Erschließung von Baugebieten; Endausbau „Zimmerer Höhe Nord II“ 80.000 €
• Sanierung Ortskern III; Allgemeine Maßnahmen 100.000 €
• Obdachlosenunterkünfte; Anschaffung von 2 Containern 50.000 €
• Kläranlage Heilbronn; Kostenbeteiligung an verschiedenen Investitionsmaßnahmen 104.000 €
• Naturkindergarten Wurzelzwerge; Investitionskostenzuschuss für Schutzhütte, Restzahlung 40.000 €
• Wohnumfeldverbesserungen; Zuschuss zu Umbaumaßnahmen für Pflegebedürftige 20.000 €
• Tiefbaumaßnahmen;
- Gehwegumbau Südstraße im Bereich des Kindergartens 75.000 €
- Wegeverbindung zwischen Nordheim und Nordhausen, Straße 92.000 €
- Querverbindung Süd- / Karl-Heinrich-Straße, Straßenbau 95.000 €
- Straßenbeleuchtung Querverbindung Süd- / Karl-Heinrich-Straße 25.000 €
- Straßenbeleuchtung Wegeverbindung zw. Nordheim und Nordha. 84.000 €
- Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung in verschiedenen
Straßenzügen von Nordheim und Nordhausen 130.000 €
- Kanal Querverbindung Süd-/Karl-Heinrich-Straße 37.000 €
- Div. Hausanschlüsse Kanal 5.000 €
- Erweiterung Urnengrabfelder und Stele, Friedhof Nordheim 12.500 €
- Erweiterung Urnengrabfelder und Stele, Friedhof Nordhausen 12.500 €
Wie sollen diese Ausgaben finanziert werden?
Zunächst wird der Zahlungsmittelüberschuss aus dem laufenden Verwaltungsbetrieb in Höhe von rd. 259.000 € eingesetzt. Darüber hinaus werden an Zuschüssen weitere Schulbaufördermittel, Sanierungszuschüsse und der angesprochene Bundeszuschuss für die LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung in Höhe von insgesamt rd. 2,1 Mio. € erwartet.
Für die danach noch immer nicht gedeckten Ausgaben von rd. 2,6 Mio. € muss die Gemeinde keinen Kredit aufnehmen, da noch liquide Mittel in dieser Höhe zur Verfügung stehen.Wenn die Gemeinde für 2017 keinen Kreditbedarf hat, wie sieht es dann mit den Schulden der Gemeinde Ende 2017 aus?
Auf Ende 2017 wird der Schuldenstand voraussichtlich 464.000 € betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 57 €.
Der Landesdurchschnitt lag Ende 2015 bei 346 €/EW. Das ist die erfreuliche Nachricht.Nach Abwicklung der Vorhaben Rathausumbau und Neubau Kindergarten wird der Schuldenstand Ende 2020 voraussichtlich rd. 7,5 Mio. € betragen.
Jetzt noch zum Wasserwerk:2017 ist im Investitionsteil nur die Neuberechnung des Wasserleitungsrohrnetzes mit 25.000 € vorgesehen.
Eine Kreditaufnahme ist für 2017 nicht vorgesehen.
Der Schuldenstand Ende 2017 wird dann voraussichtlich rd. 546.000 € betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 67 €. Der Landesdurchschnitt bei den Eigenbetrieben lag Ende 2015 bei 531 €.Abschließend noch folgende Bemerkungen:
Die gravierendste Neuerung bei der Anwendung des neuen Haushaltsrechts ist ja, dass die Abschreibungen des Anlagevermögens der Gemeinde erwirtschaftet werden müssen.
Der vorliegende 1. doppische Haushalt zeigt, dass die Gemeinde noch nicht in der Lage ist, im Haushaltsjahr und im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum diese Abschreibungen zu erwirtschaften. Solange noch nicht alle Kommunen auf das NKHR umgestellt haben, stellt dies allerdings kein rechtliches Hindernis dar.
Wie die Rechtsaufsichtsbehörde dann ab 2020 die Haushaltspläne beurteilt, bleibt abzuwarten.
Die Höhe des voraussichtlichen Schuldenstands zum Schluss des Finanzplanungszeitraums ist aus Sicht der Verwaltung vertretbar, vor allem, weil damit die geplanten weiteren Großvorhaben (bis auf den restlichen Anteil für die Ballsporthalle) finanziert sind.
Risiken des vorliegenden Planwerks liegen in der Höhe der veranschlagten Zuschüsse zu den Investitionsmaßnahmen. Ob alle Zuschüsse in der geplanten Höhe tatsächlich bewilligt werden, bleibt abzuwarten.
Beruhigend für den Kämmerer ist die Aussicht, dass in einigen Jahren mit den zu erwartenden Bauplatzerlösen aus einem künftigen Baugebiet Kredite vorzeitig getilgt werden können.“Die ausführliche Beratung des Haushaltplanentwurfs findet in der Gemeinderatssitzung am 24. März 2017 statt.
- Tagesordnungspunkt 5
Annahme von Spenden
ProtokollAnm.: GR Kurz ist zu Ziff. 4 dieses Tagesordnungspunktes befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.
Die Gemeinde erhielt folgende Spenden:
1. von der Firma Schmidt und Häuser GmbH, Nordheim, 200 € für Klasse 6a der Kurt-von-Marval Schule,
2. von der Firma it works GmbH, Heilbronn, 500 € für die Fuchsgruppe des Kindergartens Nordhausen,
3. von Corina Brosi, Neckarwestheim, 50 € für das Backhaus und
4. von Walter Kurz, Nordheim, 350 € für die Kindergärten der Gemeinde.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Die Spenden werden angenommen.
- Tagesordnungspunkt 6
Sonstiges und Anfragen
ProtokollZuschussantrag bei der Stiftung "Kinderland Baden-Württemberg" für ein Ferienprojekt "Sprache verbindet"
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat darüber, dass die Verwaltung einer Anregung aus dem Asylkreis entsprechend einen Zuschussantrag eingereicht hat, welcher eine maßgebliche Förderung eines Projektes zum Ziel hat, das über 3 Jahre hinweg laufend jeweils eine Woche in den Sommerferien stattfinden soll. Das Projekt trägt den Namen Ki Ku Ku Nordheim-Nordhausen. Falls das Projekt zustande kommt, besteht der Anteil der Gemeinde darin, dass Frau Spenrath als Integrationsbeauftragte dieses begleitet und dass der Bauhof bei Bedarf überschaubare Hilfsdienste (z.B. Materialtransport) leistet.
Der Gemeinderat signalisiert Zustimmung zum geplanten Projekt.
Starkregenmanagement:
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am 21.10.2016 mit der Einschaltung eines Ingenieurbüros, um Grundlagen für ein Starkregenrisikomanagement zu schaffen. Die Ingenieurleistungen hierfür sind förderfähig, dürfen aber erst nach Zuschussbewilligung beauftragt werden. Nachdem das Leistungsverzeichnis für die zu erbringenden Ingenieurleistungen zunächst im November, dann im Dezember 2016 veröffentlicht werden sollte, dies aber erst vor wenigen Tagen geschehen ist, konnte bisher noch kein Zuschussantrag gestellt werden. Die Verwaltung hatte im Vorfeld zwei Ingenieurbüros aufgefordert, Honorarofferten vorzulegen. Aufgrund der nun vorliegenden Leistungsverzeichnisse werden dies in den nächsten Tagen Angebote vorlegen. Die Verwaltung wird dann aufgrund der Ermächtigung des Gemeinderats vom Oktober 2016 einen entsprechenden Zuschussantrag stellen und nach dessen vorlegen das annehmbarste Ingenieurbüro mit den erforderlichen Leistungen beauftragen. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden diese im Gemeinderat vorgestellt.
In diesem Zusammenhang wird auch das Schreiben eines Anliegers aus der Bahnhofstraße zum Thema Hochwasser und Ausbau eines bachbegleitenden Feldwegs angesprochen. Dabei wird zunächst nochmals klar zum Ausdruck gebracht, dass in der vor über 25 Jahren erteilten Baugenehmigung bereits festgehalten ist, dass der Bauherr durch die Baugenehmigung keinen Anspruch auf Ausbau des Feldweges hat. Dies wird von ihm zwar immer wieder eingefordert, ebenso aber auch bisher vom Technischen Ausschuss regelmäßig abgelehnt. Sollte an einen Ausbau gedacht werden, müsste dies im Rahmen eines Bebauungsplanes erfolgen und würde dann Erschließungsbeiträge, die bisher in der Bahnhofstraße (auch für die Bahnhofstraße selbst) noch nie erhoben wurden, nach sich ziehen.
Bereits seit Jahren laufen Überlegungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes. 2007 kam das Ingenieurbüro Schöll zum Ergebnis, dass ein Hochwasser mit einem HQ 100 schadlos ab geführt werden kann. Im Januar 2008 wurde von Dipl. Ing Schöll erläutert, dass die Brücke beim Gebäude "Schwab" abzubrechen und durch einen Neubau mit höherem Durchfluss als Bauabschnitt I, verbunden mit einer Öffnung der Verdolung bei der Firma Schneider als Bauabschnitt II eine Lösung der Hochwasserproblematik darstelle. Unterstützend käme eine Feldwegerhöhung mit zusätzlichem L-Steinsatz in Betracht. Allerdings müssten dann auch private Zufahrten und Zugänge verändert werden. Ein Angebot der damals in Nordheim tätigen Firma Lukas Gläser zur Feldwegerhöhung belief sich auf rund 37.000 €, zuzügl. Nebenkosten. Diese Vorstellungen wurden den Anliegern erläutert. Im November informierte der Bürgermeister den Technischen Ausschuss darüber, dass von einem betroffenen Anlieger für sich und seine Miteigentümer keine Zusage getroffen werden könne, dass eine Kostenübernahme der Anpassungsarbeiten übernommen werde. Weitere Fragen aus dem Anliegerkreis, wie zum Beispiel Überflutungsraum im Bereich der Kleintierzuchtanlage zu schaffen, wurden ingenieurmäßig abgearbeitet und mit Kosten von rund 200.000 € beziffert. Ebenso wurde ingenieurmäßig nachgewiesen, dass sich der Abfluss durch getätigten Blocksteinsatz bei der Firma Schneider nicht verschlechtert hat, wie ebenfalls von einem Anlieger behauptet. Die Gemeinde beantragte im Anschluss Zuschüsse für die voraussichtlichen Baukosten in Höhe von über 600.000 €. Der Zuschussantrag wurde aber abgelehnt, da ein HQ 100 unschädlich abgeführt werden könnte. Zu mehr ist die Gemeinde nicht verpflichtet. Eine Bezuschussung durch Dritte war nicht möglich, deshalb löste der Gemeinderat 2011 auch den hierfür gebildeten Haushaltsrest auf.
Nunmehr ist der Gemeinderat bereit, wiederum rund 35.000 € für weitere Untersuchungen zu setzen. Diese bleiben abzuwarten, um dann möglicherweise über weitere Schritte beraten zu können. Aber auch der Privatmann muss Hochwasserschutz durch Eigenvorsorge treffen. Deshalb und auch mit Blick auf andere Anlieger an Bachläufen kann aus Sicht der Verwaltung keine Bezuschussung privater Hochwasserschutzmaßnahmen erfolgen.
Der Gemeinderat nimmt den Vortrag des Bauamtsleiters zur Kenntnis.Unterbringung von Obdachlosen / Asylbewerbern
Schon in der vergangenen Sitzung wurde über die Situation in Bezug auf Obdachlosigkeit berichtet. Der Vorsitzende berichtete nun von einem aktuellen Beispiel, bei dem ein Mann im Rollstuhl bei sehr kalten Temperaturen vor dem Rathaus stand. Da der Herr kurze Zeit später in Nordheim von der Polizei aufgegriffen wurde und kein Wohnsitz festgestellt werden konnte, informierte die Polizei die Verwaltung darüber, dass diese für die vorläufige Unterbringung zuständig sei. Die räumlichen Möglichkeiten der Gemeinde sind sehr beschränkt, vor allem, wenn eine Person kurzfristig untergebracht werden muss. Der beschriebene Fall konnte in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Stadt Heilbronn gelöst werden, doch wurde der Verwaltung erneut deutlich, wie dringend weiterer, gemeindlicher Wohnraum benötigt wird. Die Verwaltung beschäftigt sich derzeit intensiv mit diesem Thema und prüft, wie und wo zusätzliche Wohnmöglichkeiten geschaffen werden können. Im Raum steht auch die Möglichkeit, Wohncontainer aufzustellen.
Der Gemeinderat nimmt die Informationen von Bürgermeister und Hauptamtsleiterin zur Kenntnis.
Kreisstraße K 2077 Nordheim-Neipperg; Geschwindigkeitsreduzierung
Der Vorsitzende erinnert an wiederholte Befassung mit diesem Thema und berichtet aus der Verkehrsschau vom 29.11.2016, deren Protokoll nun vorliegt. In diesem Protokoll wird beschrieben, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht zielführend ist. Begründet wird dies damit, dass die Strecke für Ortsunkundige nicht zum besonders schnellen Fahren einlädt und Ortskundige auch mit Geschwindigkeitsbegrenzung schneller fahren. Weiter weise die Unfallstatistik der Polizei keine Auffälligkeiten auf.
Im Gemeinderat wird Zustimmung dazu signalisiert, dass der Bürgermeister in Bezug auf diesen Punkt nochmals bei der Verkehrsschau nachfasst.
Verkehrssituation Lange Hälden
Auf Nachfrage erläutert der Vorsitzende, dass die geplanten Elemente zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Lange Hälden auf Höhe des Spielplatzes bereits bestellt sind. Sobald diese geliefert sind, werden sie zeitnah angebracht. Mit den endgültigen Fahrbahnmarkierungen wird abgewartet, bis erste Praxiserfahrungen vorliegen.
Parksituation Heilbronner Straße; Gehwegparken
Im Gemeinderat wird die Parksituation in der Heilbronner Straße, etwa auf Höhe der Einmündung Bahnhofstraße, angesprochen. Dort parken häufig Autos auf dem Gehweg, was nicht erlaubt ist. Es wird das Schild angesprochen, das Gehwegparken erlaubt, allerdings erst unterhalb dieses Bereiches.
Die Verwaltung wird sich die Situation vor Ort anschauen.
Einmündung Südstraße in Lauffener Straße; Verkehrssituation
Aus der Mitte des Gemeinderates wird wieder einmal auf die Verkehrssituation an der Einmündung der Südstraße in die Lauffener Straße hingewiesen. Viele Schüler überqueren an dieser Stelle die Straße, um zur Bushaltestelle in der Südstraße zu gelangen. Teilweise wird die Verkehrssituation nicht richtig eingeschätzt, was zu gefährlichen Situationen führen kann.
Die Verwaltung sagt zu, sich die Situation vor Ort erneut anzuschauen und die bisherigen Ergebnisse der Verkehrsschau zu prüfen.
30er-Zone Nordhausen; Standort Verkehrszeichen
Es wird der Standort des Verkehrszeichens angesprochen, das von am Ortsausgang Richtung Nordheim steht und die 30er-Zone aufhebt. Angemerkt wird, dass dieses Schild kurz vor dem Fußgängerüberweg angebracht ist, sodass dort 50km/h erlaubt sind.
Es wird die Frage gestellt, ob das Verkehrszeichen so versetzt werden kann, dass es nach dem Fußgängerüberweg angebracht wird. Aus der Mitte des Gemeinderates wird daran erinnert, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wegen höherer Verkehrssicherheit festgesetzt wurde, sondern zur Lärmreduzierung.
- Tagesordnungspunkt 7
Bürgerfragestunde
Protokoll---