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Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 24.02.2017 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollProtokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 16. Dezember 2016
Der Vorsitzende gibt das öffentliche Gemeinderatsprotokoll vom 16. Dezember 2016 zur Unterschrift in Umlauf.Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 27. Januar 2017
Der Vorsitzende gibt das öffentliche Gemeinderatsprotokoll vom 27. Januar 2017 zur Unterschrift in Umlauf.
Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 27. Januar 2017Die Protokollführerin verliest die in der vergangenen nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung gefassten Beschlüsse.
- Tagesordnungspunkt 2
Rathaus, Planung Nebengebäude;
Variantenvorstellung Flachdach - Satteldach
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 19/2017 vor.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Architekt Wolfgang Reinhardt.
Einleitend führt der Vorsitzende aus, dass zwischenzeitlich wegen des Bühnenausbaus im Rathaus ein erster Termin mit dem Landesdenkmalamt stattfand.
Grundsätzlich hält das Denkmalamt eine Nutzung des Dachraumes für denkbar. Allerdings sollte die Dachlandschaft zur Hauptstraße hin unverändert erhalten bleiben. Zusätzliche Fenster sind denkbar, allerdings dürfen sie nur zwischen den Sparren, also lang und schmal, eingebaut werden. Die Frage des zweiten Rettungsweges ist zu klären. Die Genehmigung eines größeren Dachfensters wird hierzu vom Denkmalamt in Aussicht gestellt.
Der geplante Verbindungsbau, der ja bereits mit dem Denkmalamt 2013 besprochen wurde, wird in der bisherigen Planung erneut begrüßt. Allerdings besteht das Denkmalamt darauf, dass der Verbindungsbau unter der Traufe des Rathauses endet.
In diesem Zusammenhang wird vom Denkmalamt die Forderung erneuert, dass der geplante Neubau mit seiner Traufe nach Möglichkeit unter der Traufe des Rathauses liegen sollte.Reinhardt zeigt im Anschluss anhand einer PowerPoint Präsentation zu der bereits bekannten Satteldachlösung eine Variante mit Flachdach auf. Demnach kann bei einer Flachdachvariante lediglich ein Raumgewinn von 48 m² gegenüber der bisherigen Satteldachvariante erzielt werden.
Bürgermeister Schiek ergänzt, dass beim Termin mit dem Denkmalamt natürlich auch die Flachdachvariante angesprochen wurde. Mit Blick auf die umgebende Bebauung und das Denkmal „Rathaus“ wird ein Flachdachwunsch vom Denkmalamt als nicht geeignet abgelehnt. Der Bürgermeister zitiert hierzu aus der Stellungnahme des Denkmalamtes.
Abschließend führt der Bürgermeister aus, dass die Verwaltung zwischenzeitlich in die Satteldachvariante die Arbeitsplätze eingearbeitet habe und demzufolge der Raumbedarf, auch für die Zukunft, erfüllt werde.
Aus Sicht von Planer und Verwaltung werde die Satteldachvariante favorisiert. Dem hat sich der Technische Ausschuss mehrheitlich angeschlossen.Weiter informiert der Bürgermeister über Überlegungen, die Verwaltung während der Bauphase komplett im Ortszentrum unterzubringen. Hierzu wird Hilfe durch Planer benötigt (Architekt, Fachplaner Heizung/Lüftung und Elektro). Hierfür ermächtigte der Technische Ausschuss die Verwaltung, die Planer entsprechend zu beauftragen. Vorteile dieser Variante sind vor allem, dass es zu keine zeitlichen Verzögerungen kommt und dass die Verwaltung zusammen bleiben könnte. Ganz ohne Einschränkungen funktioniert aber auch diese Möglichkeit nicht.
Im Gremium werden Fragen gestellt, die vom Vorsitzenden sowie von Architekt Reinhardt beantwortet werden.
Auf Nachfrage erläutert Herr Reinhardt, dass die Kosten der Satteldach- und der Flachdachvariante in etwa gleich hoch sind.
Ausgehend von der bisherigen Planung mit Satteldach ist darüber abzustimmen, ob künftig mit Flachdach geplant werden soll.
Mit 1 Ja- und mit 13 Nein-Stimmen wird folgender Beschluss abgelehnt:
Der Rathausneubau wird mit Flachdach geplant.
- Tagesordnungspunkt 3
Rathausausbau, Abriss und Neubau Nebengebäude;
Vergabe von Architekten - und Ingenieurleistungen
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 20/2017 vor.
Der Bauamtsleiter schildert den Sachverhalt anhand der Vorlage und der Tischvorlage. Er ergänzt bei der Raumakustik dahingehend, dass der in der Vorlage dargestellte Beschlussvorschlag insoweit zu korrigieren sei, dass die Beauftragung auf Stundenbasis erfolge. Er verweist darauf, dass der Technische Ausschuss die jeweilige Beauftragung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfiehlt.
Anschließend beantwortet der Vorsitzende Verständnisfragen aus der Mitte des Gemeinderates
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Architekturbüro Biegert Landschaftsarchitektur wird mit der Neugestaltung der Außenanlagen aufgrund des vorstehenden Beschriebs beauftragt.
Das Architekturbüro Kuon & Reinhard wird mit den erforderlichen Architektenleistungen zum Abbruch des Gebäudes Hauptstraße 24 auf Nachweis im Stundensatz beauftragt.
Das Vermessungsbüro Müller, Bretzfeld, wird mit den erforderlichen Vermessungsleistungen (Lageplan, Absteckung, Schnurgerüst) zum Pauschalpreis von 1.904 € beauftragt.
Die Ingenieurgesellschaft Wieland + Meißner wird mit der Tragwerksplanung sowie mit der Wärmeschutzberechnung zum Pauschalpreis von 7.372,05 € beauftragt.
GST Brandschutz GbR wird aufgrund der vorgelegten Angebote mit den erforderlichen brandschutztechnischen Stellungnahmen beauftragt.
Die Dr. Behnisch GmbH wird aufgrund des vorgelegten Angebots mit dem zu erstellenden Gründungsgutachten zum Preis von 5.945,24 € beauftragt.
Das Ingenieurbüro für Bauwesen Kubena wird mit den zu erstellenden raumakustischen Planungen zum Preis von 3.855,60 € beauftragt.
Das Ingenieurbüro Bunse GmbH wird mit den Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen Heizung, Sanitär und Lüftung beauftragt. Für die Ingenieurleistungen für Umbaumaßnahmen wird zudem ein Umbauzuschlag in Höhe von 20 % gewährt.
Das Ingenieurbüro Heimo Herbel GmbH wird mit den Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen „Elektro“ beauftragt. Für die Ingenieurleistungen, die Umbaumaßnahmen betreffen, wird zudem ein Umbauzuschlag in Höhe von 10 % gewährt.
Das Ingenieurbüro Beleo GmbH wird mit den Ingenieurleistungen für die Beleuchtungsplanung beauftragt.
Das Architekturbüro Biegert Landschaftsarchitektur wird mit der Neugestaltung der Außenanlagen beauftragt.
- Tagesordnungspunkt 4
Sanierungsgebiet „Ortskern Nordhausen“ in Nordheim-Nordhausen;
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 21/2017 vor.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Der Abrechnungsbescheid wird zur Kenntnis genommen.
Die Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets "Ortskern Nordhausen" mit Anlage wird beschlossen, siehe Anlage "Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Ortskern Nordhausen" und Anlage zur Satzung.
- Tagesordnungspunkt 5
Abbruch und Neubau Kindergarten Südstraße;
Vergabe von Architekten - und Ingenieurleistungen (Abbruch)
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 22/2017 vor.
Für den geplanten Abbruch des Altbaus werden im Zuge der weiteren Planungen Leistungen von Fachingenieuren erforderlich. Frau Sittner erläutert die Honorarofferten anhand der Vorlage und verweist auf den einstimmigen im Technischen Ausschuss gefassten Empfehlungsbeschluss.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Architekturbüro Huschka wird mit den erforderlichen Architektenleistungen zum Abbruch des Altbaus Südstraße 60 auf Nachweis zu den angebotenen Stundensätzen beauftragt.
Das Ingenieurbüro Wurst wird mit der Tragwerksplanung beauftragt. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand zu einem Stundensatz von 75,00 Euro (netto).
Das Ingenieurbüro Bunse GmbH wird mit den Ingenieurleistungen für den Umbau der Heizung beauftragt.
Das Ingenieurbüro Heimo Herbel GmbH wird mit der Umverlegung der Strom- und Telefonversorgung entsprechend dem vorliegenden Angebot beauftragt.
Die Ingenieurgesellschaft Burmeier wird aufgrund des Angebots vom 02.02.2017 mit der Gebäudeschadstoffuntersuchung beauftragt.
- Tagesordnungspunkt 6
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Brackenheimer Straße (Betreutes Wohnen)“;
Entscheidung über den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans nach § 12 BauGBProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 23/2017 vor.
Anmerkung: Zu diesem Tagesordnungspunkt ist GR Willy befangen
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Sofern über den Antrag positiv entschieden wird, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt werden.
Es ergeht folgender einstimmer
Beschluss:
Dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brackenheimer Straße (Betreutes Wohnen)“ und dem Abschluss eines Durchführungsvertrags wird zugestimmt.
- Tagesordnungspunkt 7
Gehweg Nordheim-Nordhausen;
Vergabe von Ingenieurleistungen
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 24/2017 vor.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Büro Walter + Partner aus Heilbronn wird mit den Ingenieurleistungen entsprechend des vorgelegten Vertragsentwurfs nach HOAI beauftragt.
- Tagesordnungspunkt 8
Kurt-von-Marval-Schule;
Grünanlagen;
Vergabe von Lieferungen und Leistungen
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 25/2017 vor.
Der Vorsitzende und Frau Sittner erläutern den Sachverhalt anhand der Vorlage. Frau Sittner geht auf die Submissionsergebnisse ein.
Der Vorsitzende ergänzt, dass die Kapazitäten des Bauhofs zwar begrenzt sind, aber der Bauhof fachlich in der Lage ist die Entwicklungspflege zu übernehmen. Gegebenenfalls sollen andere Arbeiten nach Außen vergeben werden.
Aus dem Gremium werden Fragen gestellt, die vom Vorsitzenden und Frau Sittner beantwortet werden.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Die Firma Jung aus Ellhofen wird zum Angebotspreis von 85.047,37 Euro (netto) mit den Bepflanzungs-, Nebenarbeiten einschließlich der Fertigstellungspflege beauftragt.
Die Entwicklungspflege wird nicht beauftragt; sie soll vom Bauhof ausgeführt werden.
- Tagesordnungspunkt 9
Entscheidungen zur Umstellung der Gemeinde Nordheim auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 26/2017 vor.
Der Kämmerer erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und verweist auf die Vorberatung im Verwaltungsausschuss.
Im Verwaltungsausschuss wurde ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss gefasst.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
1. Die Gemeinde Nordheim gliedert ihren Gesamthaushalt ab 2017 in 3 Teilhaushalte mit einer produktorientierten Darstellung.
2. Geleistete Investitionszuschüsse an Dritte gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO werden aufgrund des Wahlrechts nach § 62 Abs. 6 GemHVO nicht in die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 eingestellt.
3. Auf den Ansatz von beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen, deren Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre vor dem 01.01.2017 (Stichtag der Eröffnungsbilanz) zurückliegt, wird verzichtet.
4. Weitere Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der Vermögensbewertung zu treffen sind, werden auf den Bürgermeister übertragen.
- Tagesordnungspunkt 10
Annahme von Spenden
ProtokollDie Gemeinde erhielt folgende Spende:
Von Thomas Donnerbauer, Nordheim, 200 € für die Gruppe 2 des Kindergartens Weihen.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Die Spende wird angenommen.
- Tagesordnungspunkt 11
Sonstiges und Anfragen
Protokoll1. Gründungsinitiative "Kranempel e.V."
In der letzten Woche haben sich beim Vorsitzenden und der Hauptamtsleiterin Eltern vorgestellt, die den Verein "Kranempel" gegründet haben. Das Ziel des 2015 gegründeten Vereins, der seinen Sitz in Nordhausen hat, ist die Gründung einer freien Schule. Vorgesehen ist ein Start zum Beginn des Schuljahres 2018/19. Die Eltern sind sich der hohen Hürden bewusst, die eine Schulgründung mit sich bringt. Bisher ist noch ungeklärt, wo die Schule aufgebaut werden soll. Der Verein ist derzeit auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten in der Umgebung.
Der Gemeinde gegenüber wurde bisher lediglich der Wunsch geäußert, am Parkfest teilnehmen zu dürfen.
Die Verwaltung wird weiter informieren.
Aus dem Gremium werden Fragen gestellt, die vom Vorsitzenden beantwortet werden.
2. Kindergartenplatzsituation;
Belegungssituation;
Neueröffnung Ü3-Ganztagesgruppe nach den Sommerferien im Pavillon
Die Hauptamtsleiterin erläutert die Belegungssituation der Nordheimer Kindergärten im kommenden Kindergartenjahr (2017/18). Sie geht vor allem darauf ein, dass die Kinderzahlen im Vergleich zum vergangenen Quartal nochmals gestiegen sind. Vor allem auch die Nachfrage nach Ganztagesplätzen steigt deutlich an, sodass bereits nach den Kindergartensommerferien eine zusätzliche Ganztagesgruppe im Ü3-Bereich benötigt wird. Die zusätzliche Gruppe soll im neuen Pavillon auf dem Schulgelände untergebracht werden.
Der Gemeinderat nimmt davon
Kenntnis
3. Kindergarten "Regenbogen" (Hauptstraße); Öffnungszeiten
Im Kindergarten "Regenbogen" in der Hauptstraße wurde im August 2015 eine Gruppe mit zusammenhängenden Öffnungszeiten in eine Ganztagesgruppe (7.00 - 17.00 Uhr) umgewandelt. Da dies mittelbar auch Auswirkung auf die weitere Gruppe mit zusammenhängenden Öffnungszeiten hatte und da es Vorteile in der Personalplanung hatte, wenn beide Gruppen um 7.00 Uhr öffnen, wurden die Öffnungszeiten der z.Ö.-Gruppe auf die Zeiten 7.00 - 13.30 Uhr verlängert.
Da die Ganztagesgruppe nach den Sommerferien in den Pavillon auf den Schulgelände umzieht, werden die Öffnungszeiten der z.Ö.-Gruppe wieder an die "normalen" Öffnungszeiten (7.30 - 13.30 Uhr) angepasst.
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt
zur Kenntnis
4. Kindergarten "Villa Kunterbunt" (Hofstatt); Essenszubereitung
Im Kindergarten "Villa Kunterbunt" wird, wie in der Schulmensa auch, tiefgekühltes Essen von Apetito angeliefert und in Kombidämpfern zubereitet. Die Essenszubereitung erfolgt durch eine erfahrene Mitarbeiterin, die zu den Sommerferien in Rente gehen wird. Aus vielerlei Gründen (Wirtschaftlichkeit, Personaleinsatz, Vertretungsregelungen,...) ist vorgesehen, dass der Kindergarten nach den Sommerferien von der Mensa beliefert wird. Dieses System funktioniert derzeit schon im Kindergarten "Regenbogen" und im Krippenhaus "Vogelnest" gut. Die Hausmeister holen die Essenslieferungen in der Mensa ab und bringen sie zu den jeweiligen Kindergärten.
Im Gremium werden Fragen gestellt, die vom Vorsitzenden und der Hauptamtsleiterin beantwortet werden.
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt
zur Kenntnis
5. Schwimmunterricht in den Nordheimer Schulen
Auf Anfrage aus dem Gremium erläutert die Hauptamtsleiterin, dass nach Auskunft von Schulleiterin Andrikopoulos-Feucht der Schwimmunterricht in der Grundschule freiwillig ist, in der Sekundarstufe (Gemeinschaftsschule) aber verpflichtend.
6. Containerstandorte in der Lerchenstraße
An die Gemeinde Nordheim wurde eine Anfrage gerichtet, bezüglich eines alternativen Standorts für die Altglas- und Altpapiers-Sammelbehälter in der Lerchenstraße. Die Gemeindeverwaltung hat dies überprüft. Ein anderer Standort kommt derzeit nicht in Betracht.
Der Vorsitzende appelliert, dass jeder das Seine dazu beitragen soll, um die Standorte sauber zu halten.
7. Chancengleichheitsgesetz; Benennung eines Gleichstellungsbeauftragten
Im Februar 2016 ist eine Novelle zum Chancengleichheitsgesetz in Kraft getreten. In dieser ist festgelegt, dass alle Gemeinden bis zum 24.02.2017 eine/n Gleichstellungsbeauftragte/n benennen müssen. Gemeinden bis 50.000 Einwohner können entweder eine Person oder eine Organisationseinheit benennen.
In der Gemeinde Nordheim wurde zum 15.02.2017 das Hauptamt als Organisationseinheit zur Chancengleichheitsbeauftragten ernannt. Die Aufgaben umfassen die Frauenförderung sowie die Chancengleichheit.
Der Gemeinderat nimmt die Benennung der Gleichstellungsbeauftragten
zur Kenntnis
8. Öffentliche Telefonzellen in Nordheim und Nordhausen
Die Deutsche Telekom betreibt in Nordheim in der Hauptstraße vor dem Rathaus und in Nordhausen in der Zabergäustraße noch zwei öffentliche Telefonzellen. Für den Rückbau der Telefonzelle in der Nordheimer Bahnhofstraße beim Alten Friedhof hat der Gemeinderat bereits im Juni 2013 seine Zustimmung erteilt.
Der Rückbau von Telefonzellen ist im Einvernehmen mit den Kommunen gestattet, wenn der Umsatz pro Fernsprecher auf unter 50 Euro im Monat sinkt.
Da laut Telekom die Umsätze bei den verbliebenen Telefonzellen äußert gering sind (Nordheim pro Monat kleiner zweistelliger Betrag und Nordhausen pro Monat kleiner einstelliger Betrag) würde die Telekom diese beiden Telefonzellen gerne ebenfalls abbauen.
Im Zusammenhang mit dem Rathaus Um- und Neubau ist der bisherige Standort der Telefonzelle nicht mehr haltbar.
Die Telekom bittet nun förmlich um die Zustimmung zum Abbau der noch verbliebenen beiden Telefonzellen in unseren Ortsteilen.
Im Gremium wird angeregt, dass die Telefonzellen solange stehen bleiben sollen, bis sie aufgrund baulicher Maßnahmen abgebaut werden müssen.
Es besteht Einvernehmen dahingehend, dass die beiden Telefonzellen solange erhalten bleiben, bis sie baubedingt, in Nordheim durch das neue Rathaus und in Nordhausen durch die Ortssanierung, entfernt werden müssen.
- Tagesordnungspunkt 12
Bürgerfragestunde
Protokoll---