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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 30.06.2017 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 19. Mai 2017
    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Gemeinderatsprotokoll vom 28. April 2017 zur Unterschrift in Umlauf.

    Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 19. Mai 2017

    Die Protokollführerin verliest den in der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschluss.

     

    1. Gutachterausschuss-Gebührensatzung

    In der letzten Sitzung wurde aus der Mitte des Gemeinderats die Staffelung der Gebührenhöhe besonders bei unbebauten Grundstücken und Ein- und Zweifamilienhäusern hinterfragt und darum gebeten, bei der Stadt Eppingen diesbezüglich nachzufassen.

    Die Stadt Eppingen teil hierzu mit, dass die Anregung des Nordheimer Gemeinderats gerne bei der nächsten Überprüfung der Gebühren vorgebracht wird. Der Sprung von 500 € auf 1.200 € erscheine im ersten Moment groß. Die Geschäftsstelle gibt jedoch zu bedenken, dass der Aufwand für ein Gutachten im Ein-/Zweifamilienhausbereich, unabhängig vom Verkehrswert annähernd der gleiche sei. Ursprünglich sei daher angedacht gewesen, pauschal 1.200 € an zu setzen. Man habe sich dann aber entschieden, den sozialen Aspekt zu berücksichtigen.

     

    2. Bauhoftätigkeiten im Bereich der Kirche

    Aus der Mitte des Gemeinderats wurde hinterfragt, ob Bauhofleistungen im Bereich des Kirchengrundstückes im Wege der Amtshilfe erfolgen würden. Dies ist nicht der Fall. Vielmehr hat sich die Gemeinde vor Jahren per Grunddienstbarkeit verpflichtet, diese Tätigkeiten durchzuführen, im Gegenzug für das Entgegenkommen der Kirche, die der Gemeinde gestattet, auf ihrem Grundstück die Sanierungsziele umzusetzen (Brunnen, Kirchentreppe, freier Platz vor der Kirche, Bäume...)

     

     

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Bericht der VHS Außenstelle Nordheim

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 97/2017 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem TOP Martin Ullenbruch, Verwaltungsleiter und stellvertretender Direktor der VHS im Unterland, sowie die Leiterin der VHS Außenstelle Nordheim, Elke Hettler.

     

    Herr Ullenbruch und Frau Hettler berichten anhand einer PowerPoint-Präsentation über den Aufbau der Volkshochschule, den gesetzlichen Auftrag und die Arbeit vor Ort in Nordheim.

    Herr Ullenbruch betont, dass die Volkshochschule offen ist für alle, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, sozialer Lage, beruflicher Herkunft, Weltanschauung oder politischer Orientierung. Er geht auch auf die Barrierefreiheit der VHS-Räume ein, die leider nicht immer gegeben ist. 

     

    Er erläutert, dass die VHS Unterland eine "finanziell gesunde Einrichtung" ist. Im vergangenen Jahr wurde ein Überschuss von rund 160.000 Euro erzielt; Ursache hierfür waren vor allem die Einnahmen aus durchgeführten Sprachkursen.

     

    Frau Hettler geht auf die gute Entwicklung der Außenstelle Nordheim ein und erläutert, dass fast die Hälfte der Teilnehmer aus Nordheim kommen. Sie berichtet von konkreten Kursangeboten, derzeit ca. 70 Kursen pro Semester und der guten und intensiven Zusammenarbeit mit der Ortsbücherei. 

    Weiter geht Frau Hettler auf die Räume ein, die der VHS Außenstelle Nordheim zur Verfügung stehen.

     

    Neben den Kindergärten Südstraße und Hauptstraße, der Ortsbücherei, dem Backhaus, der Festhalle, der Willy-Weidenmann-Halle und der Kurt-von-Marval-Schule ist vor allem das Rathaus-Nebengebäude im Blickpunkt, in welchem derzeit 14 Kurse pro Semester stattfinden. Mit dem Abriss des Rathaus-Nebengebäudes entfallen der alte Sitzungssaal und auch die Möglichkeiten im alten Feuerwehrmagazin. Mit Blick in die Zukunft weist Frau Hettler darauf hin, dass die Volkshochschule als notwendigen Ersatz mindestens einen Raum braucht, idealerweise geeignet für Gymnastik und ähnliches in entsprechender Größe, mit tauglicher Bodenbeschaffenheit und idealerweise mit einem großen Spiegel. Auch das Volkshochschul-Büro, derzeit im Rathaus-Nebengebäude eher notdürftig untergebracht, kommt zur Sprache.

    Bürgermeister Schiek bestätigt in diesem Zusammenhang, dass bei der Planung des neuen Rathauses auch an die Außenstelle Nordheim der Volkshochschule gedacht wird.

     

    Der Gemeinderat nimmt den Vortrag zur

    Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Kurt-von-Marval-Schule;

    Mensa;

    Erhöhung des Essensgeldes

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 98/2017 vor.

     

    Die Hauptamtsleiterin erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

    Sie informiert über die ausführlichen Vorberatungen des Verwaltungsausschusses, in dem ein Antrag, das Essensgeld künftig auf 3,20 Euro festzusetzen, mit 4 Ja- und 4 Nein-Stimmen knapp abgelehnt wurde. Weiter weist die Hauptamtsleiterin darauf hin, dass die Verwaltung die Regelungen zur Mensa einschließlich des Essensgeldes künftig öffentlich-rechtlich, also in einer Satzung festlegen möchte. Ein Satzungsentwurf ist als Tischvorlage für den Gemeinderat ins RIS eingestellt.

     

    Nach kurzer Diskussion ergeht (in Abwesenheit von GR Susan Müller) mit 12 Ja- und 6 Nein-Stimmen folgender

    Beschluss:

    Der Essenspreis für Schüler, Kindergärten und Krippen soll ab 1. September 2017 je 3,20 Euro betragen. Die Satzung über die Erhebung von Essensgeld wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Schülerbetreuung an den Grundschulen;

    Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.09.2017 und zum 01.09.2018

    Änderung der Benutzungsordnung

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegen zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 99/2017 sowie drei Tischvorlagen vor.

     

    Der Bürgermeister und die Hauptamtsleiterin erläutern den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Informiert wird insbesondere über die ausführliche Vorberatung im Verwaltungsausschuss, in dem der Wunsch geäußert wurde, die für die Kindergärten vorgeschlagenen neuen Einkommensgruppen auch für die Schülerbetreuung zu verwenden.

    Die Verwaltung hat dies in die Zahlen der Tischvorlage 1 eingearbeitet und zusätzlich auch die Berechnungsweise der verschiedenen Beiträge an die Berechnungsweise der Kindergartenbeiträge angepasst. Ausgehend vom Grundbetrag (in der Vorlage jeweils gelb markiert), der für die Betreuung in einer Stunde anfällt bzw. jeweils festgelegt wird, ergeben sich alle weiteren Beitragssätze dann jeweils "automatisch". Die Einkommensgruppen sind so gestaffelt, dass die mittlere Einkommensgruppe gegenüber der ersten Einkommensgruppe einen Zuschlag von 10 % erfährt; die obere Einkommensgruppe einen Zuschlag von 25 % gegenüber der ersten Einkommensgruppe. Diese Zuschläge entsprechen der Systematik im Kindergarten/Krippe.

    Das jeweils 2. Kind im Hort erhält einen um 25 % vergünstigten Beitrag, das jeweils 3. Kind einen um 50 % vergünstigten Beitrag.

     

     

    Die Beiträge der verschiedenen Betreuungsblocks ergeben sich aus den längeren Betreuungszeiten, jeweils bezogen auf das vielfache von einer Stunde. Im Mittagsblock von 12.15 Uhr - 13.30 Uhr wird zusätzlich ein Zuschlag von 30 % berechnet, weil dies nach bisheriger Erfahrung die mit Abstand aufwändigste Betreuungseinheit ist.

     

    Auch für die Beiträge der Ferienbetreuung gelten grundsätzlich diese Regeln. Ausgehend vom Grundbetrag für eine Stunde Betreuung wird alles Weitere berechnet. Allerdings sollen in den für die Ferienbetreuung ausgewiesenen Beiträgen laut Tischvorlage, als Änderung gegenüber bisher, künftig die Kosten der Mittagsverpflegung und das Material-Geld enthalten sein. Besondere Ausgaben wie z.B. Eintrittsgelder müssen auch künftig zusätzlich berechnet werden.

     

    Der Bürgermeister weist darauf hin, dass bei einem Vergleich der neuen Beitragssätze mit den bisherigen auf jeden Fall auch die neuen und stark veränderten Einkommensgruppen zu beachten sind. Wie sich dies im Ergebnis auswirkt, kann nicht genau vorhergesagt werden. Die Verwaltung rechnet damit, dass es einige Eltern geben wird, die zunächst geringere Beiträge als bisher bezahlen müssen.

     

    Nach kurzer Diskussion und der Beantwortung von Verständnisfragen des Gemeinderates ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Die Beiträge für die Schülerbetreuung Nordheim und die Kernzeitbetreuung Nordhausen werden für die Schuljahre 2017/18 und 2018/19 wie in der jeweiligen Satzung dargestellt beschlossen.

    Die als Anlagen beigefügten Satzungen der Gemeinde für die Schülerbetreuung außerhalb des Unterrichtes an der Kurt-von-Marval-Schule bzw. für die Kernzeitbetreuung in der Grundschule Nordhausen werden wie dargestellt beschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 5

    Kindergartenangelegenheiten;

    A) Sachstandsbericht

    B) Beiträge

    C) Benutzungsordnung

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegen zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 100/2017 und eine Tischvorlage vor.

     

    Der Bürgermeister und die Hauptamtsleiterin erläutern den Sachverhalt anhand der Vorlage und berichten aus den Vorberatungen des Verwaltungsausschusses.

     

    Bürgermeister Schiek führt aus, dass aktuell, also gegen Ende des laufenden Kindergartenjahres, die Kindergärten maximal voll und die laut Betriebserlaubnis ausschöpfbaren 291 Plätze belegt sind. Nach den Sommerferien wird eine weitere Ganztagesgruppe eingerichtet. Diese wird gemeinsam mit zwei derzeit bestehenden Gruppen so lange in den temporären Pavillon bei der Schule einziehen, bis der neue Kindergarten Südstraße fertig ist. Die Gemeinde verfügt damit im kommenden Kindergartenjahr über maximal 311 Plätze. Prognose der Verwaltung ist, dass auch diese gegen Ende des kommenden Kindergartenjahres belegt sein werden. Der Bedarf an zusätzlichen Plätzen, der mit dem Neubau des Kindergarten Südstraße gedeckt werden soll, ist offenkundig. 

    Frau Zeh verweist auf die dem Gemeinderat vorliegende Tischvorlage, in welcher die bisherige Benutzungsordnung für die kommunalen Kindergärten und Krippen in der künftig vorgesehenen Satzungform dargestellt ist. Inhaltlich ändert sich an den Regelungen nichts wesentliches, es geht eher um die Aktualisierung einzelner Begriffe und Klarstellungen.

     

    Zu den neu vorgeschlagenen Beiträgen verweist der Bürgermeister darauf, dass die Kindergartenbeiträge nicht billig sind. Sie orientieren sich an den Empfehlungen, die regelmäßig von den kirchlichen und kommunalen Landesverbänden kommen.

    Der Bürgermeister erinnert an die Berechnungsweise, die bereits bei den Beiträgen für die Schülerbetreuung erklärt wurde. Als Aspekte, welche den Aufschlag für Besserverdiener rechtfertigen, nennt er z.B. die Millionen-Investitionen der letzten und der kommenden Jahre im Kindergartenbereich, die inzwischen jährlich über 1,5 Millionen Euro betragende Deckungslücke oder die über der Norm liegende Qualität der Kindergartenarbeit, die sich u.a. in großer Flexibilität der Angebote und deren Buchbarkeit ausdrückt, aber auch in im Vergleich sehr wenigen Schließtagen oder in der guten personellen Besetzung.

     

    Die Hauptamtsleiterin erläutert die Entwicklung des Grundbeitrages entsprechend den Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Landesverbände. Alle weiteren Beiträge ergeben sich entsprechend Einkommensgruppe, Kinderzahl und gewählter Betreuungsform durch die bisheriger Berechnungsweise aus diesem Grundbetrag. Eine Veränderung gegenüber den in der Vorlage dargestellten Gebühren ergibt sich nun jedoch noch dort, wo das Essensgeld enthalten ist. Grund ist die in dieser Sitzung beschlossene Neufestlegung des Essensgeldes ab 1.9.2017.

     

    Ohne weitere Diskussion fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

    Beschluss:

    Die Satzung für die kommunalen Kindergärten und Krippen wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen, einschließlich der in dieser Satzung als Anlage 1 aufgeführten Kindergarten- und Krippengebühren für das Kindergartenjahr 2017/18 und den in der Anlage 2 aufgeführten Kindergarten- und Krippengebühren für das Kindergartenjahr 2018/19.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewerbern

    a) Sachstandsbericht

    b) weiteres Vorgehen

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 95/2017 vor.

     

    Bürgermeister Schiek berichtet, dass sowohl der Technische Ausschuss als auch der Verwaltungsausschuss zu diesem Thema vorberaten, aber keinen Empfehlungsbeschluss gefasst haben.

     

    Frau Spenrath, die Integrationsbeauftragte der Gemeinde, berichtet sehr positiv aus dem Arbeitskreis Asyl, wo sie mit den aktiven Ehrenamtlichen gut zusammenarbeitet. Derzeit befinden sich in der Einrichtung des Landkreises in der Wiesenstraße in Nordhausen (genannt: Camp) 40 Personen, laut Frau Spenrath alles kooperative Familien. Sie informiert über die Herkunftsländer der Familien (Afghanistan, Syrien, Albanien) aber auch deren persönliche Situation, die einen Querschnitt durch die Gesellschaft darstellt (Stichworte: Arzt, Informatiker, aber auch Analphabeten). Laut Frau Spenrath sind die Kinder der Einrichtung in den Kindergärten und Schulen gut integriert und insgesamt sind die Geflüchteten interessiert daran, sich auch ehrenamtlich zu betätigen, wenn sie schon nicht arbeiten dürfen. Frau Spenrath spricht die Quote an, welche die Gemeinde für die Anschlussunterbringung zu leisten hat. Im Jahr 2017 sind das 36 Personen, von denen schon 28 untergebracht sind. Auf die Quote anrechenbar ist immer nur die erste Wohnung nach der Erstunterbringung.

     

    Bürgermeister Schiek berichtet darüber, dass nach Auskunft des Landkreises dieser aktuell Reserven abbaut, jedoch noch nicht auf das absolute Minimum geht, sondern einen Puffer lässt, um auf nicht absehbare Entwicklungen reagieren zu können. Nach Auskunft des Landratsamtes geht die Verwaltung davon aus, dass die Unterkunft in der Wiesenstraße in Nordhausen in absehbarer Zeit zurückgebaut wird.

     

    Gemeinsam berichten die Hauptamtsleiterin und der Bürgermeister über die aktuelle Situation bei der Aufgabe der Obdachlosenunterbringung. Aktuell ist sehr wahrscheinlich, dass möglicherweise kurzfristig und zusätzlich zu den dieses Jahr bereits einquartierten weitere 24 - 26 Personen untergebracht werden müssen. Der Bürgermeister verweist auf die in der Sitzungsvorlage aufgeführten Möglichkeiten, welche die Gemeinde zur Unterbringung hat. Weitere aktuelle Möglichkeiten, Grundstücke zu erwerben, die ebenfalls für diese Aufgabe dienen können, wird der Bürgermeister unter Grundstücksangelegenheiten im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ansprechen.

     

    Wichtiger Hinweis der Verwaltung: Die Unterbringung von Obdachlosen wird als Überbrückung einer Notsituation betrachtet, sie soll und kann nicht Ersatz sein für eine erfolglose Wohnungssuche der Betroffenen. In mehreren Fällen ist es derzeit so, dass verschiedene Familien gemeinsam in einer Wohnung bzw. in einem Haus untergebracht sind, wo sie zwar eigene Zimmer haben, jedoch zusammen Bad, WC und Küche nutzen müssen.

     

    Gemeinderat Donnerbauer bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass das Landratsamt mit der Erstunterbringung nicht zu weit zurückfahren solle. Er befürchtet unter dem Stichwort „Familiennachzug“ weiteren Zustrom. Herr Donnerbauer spricht sich dagegen aus, in der Strombergstraße weitere Container aufzustellen und fragt, ob geprüft wurde, dort in Nordheim Container aufzustellen, wo man im Rahmen vor etwa 2 Jahren schon auf der Suche war (Lerchenstraße zum Beispiel).

    GR Gillmann spricht sich gegen die Aufstellung in der Strombergstraße aus wegen Problemen mit dem Waldabstand und der offenen Frage, ob man überhaupt eine Baugenehmigung erhalte.

     

     

    Der Bürgermeister antwortet, dass dies erst geklärt werden könne im Rahmen eines Bauantrages. Dieser wiederum bedeute nicht automatisch, dass auch ein Container aufgestellt wird. Darüber berate und beschließe der Gemeinderat später.

    Gemeinderätin Willy erkundigt sich, ob in der Strombergstraße, wo es sich ja um einen Gewerbeplatz der Gemeinde handelt, wegen des geringen Waldabstandes dann auch kein Gewerbetreibender bauen darf.

    Der Bürgermeister antwortet, dass auch dies geprüft werden müsste.

     

    Gemeinderätin Frey-Englisch sieht die aktuelle Situation als Notlage und spricht sich dafür aus, alles zu probieren, was möglich ist. Sie bedankt sich bei Frau Spenrath und Herrn Maier und fragt nach, was sich an der Stelle von Frau Spenrath ändert, wenn die Wiesenstraße geschlossen wird.

    BM Schiek antwortet, dass Frau Spenrath für Integrationsarbeit zuständig ist, die dennoch weiter geleistet werden muss.

     

    Diakon Bernd Maier weist darauf hin, dass auf jeden Fall auch künftig genug Arbeit bleibt. Viele Personen sind inzwischen in Anschlussunterbringung und benötigen Unterstützung bei der Arbeitssuche, es ist Zusammenarbeit mit Vermietern erforderlich oder auch Hilfe bei Behörden. Hingewiesen wird auch darauf, dass Integrationsarbeit sich nicht auf Asylbewerber beschränkt, sondern auch andere Personen Unterstützung benötigen.

     

    Frau Spenrath nennt als wichtigste Voraussetzungen für gelingende Integration die Begriffe Wohnung, Sprache und Arbeit.

    Gemeinderat Haug spricht sich dafür aus, die Ortsteile gleichmäßig entsprechend der Einwohnerzahl zu belegen. Es solle alle Energie darangesetzt werden, in Nordheim Flächen zu suchen, so z.B. im Bereich des Spielplatzes Bahnhofstraße, beim Parkplatz am Gasthaus Ochsen bzw. dem Gelände des Kleintierzuchtvereines sowie in der Lerchenstraße.

     

    BM Schiek stellt darauf hin die Frage, ob künftig bei allen Themen entsprechend der Einwohnerzahl aufgerechnet werden soll. Er weist darauf hin, dass in letzter Zeit Gebäude für die Unterbringung von Asylbewerbern und Obdachlosen ausschließlich in Nordheim gekauft wurden und dass die Gemeinde eben nur dort aktiv werden kann, wo es Möglichkeiten gibt.

    GR Frey-Englisch weist darauf hin, dass die Sitzungsvorlage aufzeigt, dass in Nordheim deutlich mehr Menschen in der Anschlussunterbringung sind als in Nordhausen.

     

    Gemeinderat Michelbach bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass man möglichst bald darüber hinwegkommt, Nordheim und Nordhausen immer separat zu betrachten. Die Gemeinde ist zusammen ein Ort. Er spricht sich dafür aus, die Möglichkeiten in der Strombergstraße zu prüfen, eventuell auch die in der Wiesenstraße nach Rückbau der Unterkunft des Landkreises.

    Die Strombergstraße muss nach Ansicht von Gemeinderat Haug schon wegen der dort vorhandenen Infrastruktur geprüft werden.

    Bürgermeister Schiek bedankt sich bei den Ehrenamtlichen des Asylkreises für ihre Arbeit, insbesondere auch für ihre Ausdauer.

     

    Anschließend wird der Reihe nach über verschiedene Vorschläge abgestimmt.

     

    Einstimmig wird beschlossen, eine Baugenehmigung zur Aufstellung eines Wohnheimes für den freien Platz nördlich der Kirche in Nordheim zu beantragen.

     

    Mit einer Gegenstimme wird mehrheitlich beschlossen, die Verlängerung der Baugenehmigung für die beiden in der Strombergstraße bestehenden Hollandhäuser zu beantragen.

     

    Mit 3 Gegenstimmen wird mehrheitlich beschlossen, für zwei zusätzliche Wohnheime in der Strombergstraße eine Baugenehmigung zu beantragen.

     

    Einstimmig wird beschlossen, das Gebäude Waldenserstraße 13 im notwendigen Umfang als Notunterkunft für Obdachlose herzurichten.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Kindergarten Südstraße;

    Neubau eines sechsgruppigen Ganztageskindergartens;

    Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 96/2017 vor.

     

    BM Schiek berichtet über die Vorberatung des Technischen Ausschusses. Anschließend erläutert die Architektin ihren aktuellen Entwurf. Sie geht dabei insbesondere auf die Gründe und das Ergebnis von Veränderungen bei Toiletten und Waschbecken ein. Sie zeigt auf, dass der aktuelle Entwurf ohne zusätzliche Flächen die Möglichkeit bietet, Räume zum Schlafen zu nutzen. Je nach Nutzung und Betriebform können die Erzieherinnen entscheiden, für welchen Zweck die nun ausreichend großen Nebenräume genutzt werden sollen.

     

    BM Schiek weist darauf hin, dass jede Fläche nur einmal genutzt werden kann, auch wenn sie multifunktional einsetzbar ist. Er erinnert an die Vergleiche mit Planungen anderer Gemeinden und daran, dass bei diesem Vergleich die Planung für den Neubau Südstraße an der unteren Grenze liegt. Dies sei  immerhin ein starkes Indiz, wenn auch kein Beweis. Der Vorsitzende schreibt der Planung gute Qualität zu und hält sie -obwohl flächenmäßig an der unteren Grenze- für insgesamt noch tauglich, weil er davon ausgeht, dass nie alle Gruppen mit Ganztagesgruppen belegt werden.

     

    Zu prüfen ist noch, ob die im Entwurf aufgezeigte Küche von den zu beteiligenden Behörden akzeptiert wird. Als fachlichen Begleiter hierfür schlägt der Vorsitzende Herrn Palinkasch vor, der in der Mensa diese Aufgabe erfüllt hat.

     

    GR Donnerbauer stellt die Frage, ob die Küche überhaupt in der Lage ist, als Regenerationsküche und nicht nur als Verteilküche genutzt zu werden.

    Weiter interessiert er ihn, ob die Architektin schon Fragen zum Innenausbau beantworten kann. Dies wird verneint.

     

    Wegen der Küche weist der Bürgermeister auf die anstehende Überprüfung durch Herrn Palinkasch und dann die Einschaltung von Fachbehörden (z.B. Veterinäramt) hin.

     

    Auf die Frage von GR Donnerbauer, ob das ehemalige Leiterinnenbüro des sogenannten Mittelbaues bis zur neuen Brandwand vergrößert werden kann, antwortet die Architektin, dass dies unter dem Strich nicht sinnvoll bzw. wirtschaftlich sei und dass der Brandschutz trotzdem gelte.

     

    GR Haug erkundigt sich nach der Sinnhaftigkeit des Bestrebens, wenig tragende Wände einzubauen, um eventuell später auch Raumgrößen flexibel ändern zu können.

    Frau Becker-Huschka antwortet, dass die bisherige Planung wirtschaftlich sei aufgrund vieler durchgängiger Wände.

     

    Auf den Hinweis von GR Willy, dass nach wie vor der von ihr gewünschte direkte Küchenzugang fehlt, erinnert der Vorsitzende daran, dass Verwaltung und Kindergärten dies auch gerne anders gehabt hätten. Leider ist die vorliegende  Entwurfsplanung -wie im Übrigen alle Planungen-  ein Kompromiss und andere Anforderungen waren wichtiger.

     

    GR Frey-Englisch erinnert an eine Meinung in der letzten Sitzung, nach welcher die Flure kleiner gemacht werden können. Ihr bzw. der SPD-Fraktion wurde bei einer Besichtigung von Kindergärten klar, warum das nicht möglich ist. Sie hält daneben einen großen Schlafraum jeweils für besser als zwei kleine.

    Kindergartengesamtleiterin Erika Heichel-Ott teilt aus Erzieherinnensicht mit, dass es wichtig ist, nicht allzu viele Kinder in einem Raum zu haben, weil sonst keines schläft.

     

    BM Schiek ergänzt, dass jede Veränderung von Räumen auch wieder andere Veränderungen nach sich zieht, die mit zu bedenken sind.

     

    GR Michelbach fragt, ob im Obergeschoss die Garderoben im Flur tatsächlich Platz haben und gleichzeitig noch ausreichend Raum für das Durchgehen ist.

     

    Die Architektin antwortet, dass sie das auch als grenzwertig sieht, jedoch beabsichtigt, den Flur noch etwas zu vergrößern, wenn die Sanitärgegenstände in den Toiletten und damit deren Fläche reduziert werden können.

     

    Auf Nachfrage von GR Donnerbauer bestätigt die Architektin, dass es keine veterinärrechtlichen Probleme in Bezug auf die Essensanlieferung vorbei an den Toiletten gibt.

     

    Der Vorsitzende weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim vorliegenden Plan um einen Vorentwurf handelt. Im Zusammenhang mit der Einschaltung von Fachleuten und Fachbehörden (Veterinäramt, Fachplaner, Statiker usw.) kann sich noch einiges ändern, in begrenztem Maße auch die Größe von Räumen.

     

    Anschließend erläutert die Architektin die aktuellen Unterlagen zum Untergeschoss. Sie weist darauf hin, dass die bisher vereinfachte Betrachtung der entstehenden Kosten hier nicht tauglich ist, weil aufgrund der Situation die Fundamente mindestens 2 m, teilweise sogar circa 3 m tief, sowieso notwendig sind.

    BM Schiek führt aus, dass man theoretisch die Frage diskutieren könnte, ob man das Untergeschoss wenigstens als Rohbau erstellt und später ausbaut. Vernünftig und praktisch sei das nicht, denn zum einen ist der Bedarf jetzt bzw. nach dem Abbruch des Rathaus-Nebengebäudes und damit dem Verlust des alten Sitzungssaales in Kürze da, außerdem bekommt man die erwarteten Zuschüsse nur für fertige Räume und nicht für einen Rohbau.

    Die Frage sei, wie groß bzw. wie weitgehend soll die durch den Kindergartenneubau entstehende Fläche unterkellert werden. Angesicht der Umstände vertritt der Bürgermeister die Ansicht, dass das Gebäude sinnvollerweise komplett unterkellert werden sollte und man sich im weiteren Planungsverlauf über die Innenaufteilung klar werden muss.

     

    Im Zusammenhang mit dem Hinweis, dass die Architektin mit der Sitzungsvorlage Fragen beantwortet hat, die in der vergangenen Sitzung zur Raumhöhe entstanden, weist GR Haug darauf hin, dass im Untergeschoss notwendige Höhe zu schaffen ist für erforderliche Unterzüge. Für die gewünschte Flexibilität der Raumaufteilung ist das auf jeden Fall erforderlich.

     

    Den Vorschlag von GR Haug, einen Zugang zum Untergeschoss von der Nordseite her zu untersuchen, hält der Bürgermeister deshalb nicht für machbar, weil der nördliche Bereich die einzige Möglichkeit für die Kinder ist, ebenerdig zum Außenspielbereich zu gelangen.

     

    Anschließend formuliert der Bürgermeister folgenden

    Beschlussvorschlag:

    Der Planung für den Neubau des Kindergartens Südstraße in Erdgeschoss und Obergeschoss wird in der Vorentwurfsform wie vorliegend zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Fachplaner zur Weiterführung der Planung einzuschalten.

     

    Dieser Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.

     

    Zum Untergeschoss weist der Bürgermeister nochmal darauf hin, dass jetzt eine gute Möglichkeit besteht, notwendige und barrierefreie Räume mit Hilfe von Zuschüssen zu schaffen.

     

    Der Vorsitzende formuliert folgenden

    Beschlussvorschlag:

    Das Untergeschoss des Kindergartens Südstraße wird voll unterkellert. Die Architektin wird beauftragt, Vorschläge zur Aufteilung der Räume zu erarbeiten.

     

    Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Bebauungsplan „Schafhohle II - 1. Änderung“

    Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren;

    Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 93/2017 vor.

     

    GR Willy ist zu diesem TOP befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die Stellungnahmen wie im oben genannten Abwägungsvorschlag berücksichtigt.
    2. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit dem Lageplan und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 21.03.2017, wird unter Berücksichtigung der vorgenannten Stellungnahmen nach § 10 BauGB i. V. m. § 4 GemO als Satzung wie folgt beschlossen.
  • Tagesordnungspunkt 9

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Brackenheimer Straße 21 (Betreutes Wohnen)“ gemäß § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB;

    Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB;

    Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 94/2017 vor.

     

    GR Willy ist zu diesem TOP befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

     

    Der Vorsitzende und Frau Liedtke erläutern das Vorhaben anhand der Vorlage, sie informieren über die ausführliche Vorberatung im Technischen Ausschuss und zeigen die aktuellen Pläne des Bauträgers, um die es geht. Es werden der Entwurf des Bebauungsplanes, dessen Begründung, das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Begutachtung sowie die Gründe für die Wahl des Bebauungsplanverfahrens erläutert.

     

    Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Meinung vertreten, dass es sich schon um sehr hohe Gebäude handelt; es wird aber auch darauf hingewiesen, dass die Planung seit langem bekannt ist und bisher für vertretbar gehalten wurde.

     

    Anschließend ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss: 

    Das Verfahren soll, wie in der Vorlage beschrieben, eingeleitet werden.

    1. Der beigefügte Bebauungsplan wird nach § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird vom Vorhabenträger ausgearbeitet.
    2. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
    3. Der Entwurf des Bebauungsplans „Brackenheimer Straße 21“ in der Fassung vom 21.06.2017 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
    4. Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 21.06.2017 wird gebilligt und öffentlich ausgelegt.  
  • Tagesordnungspunkt 10

    Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Straßenbeleuchtung,

    weitere Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED;

    Vergabe von Lieferungen und Leistungen

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 92/2017 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und informiert über Vorberatung und Empfehlung des Technischen Ausschusses.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    1. Der Aufnahme weiterer 38 Leuchten in der Brackenheimer Straße in das Bauprogramm wird zugestimmt.
    1. Die Firma Netze BW wird aufgrund ihres Angebotes vom 29.05.2017 und dem Nachtrag vom 13.06.2017 mit der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik zum Angebotspreis von 129.911,11 € beauftragt.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 11

    Kanalsanierung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung;

    Vergabe von Lieferungen und Leistungen

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 91/2017 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und informiert über Vorberatung und Empfehlung des Technischen Ausschusses.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    1. Die Firma AKWA Sanierungstechnik GmbH wird aufgrund ihres Angebotes vom 08.05.2017 mit der Sanierung des gemeindeeigenen Kanalnetzes in den Zustandsklassen 0-2 zum Angebotspreis von 289.888,45 € beauftragt.
    1. Der Aufnahme von 120.000,00 € unter der Kostenstelle 54100100 in den Nachtragshaushalt 2017 wird zugestimmt.

     

  • Tagesordnungspunkt 12

    Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung);

    Neufassung

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 101/2017 vor.

     

    BM Schiek erläutert den Sachverhalt und informiert bzw. erinnert an die Vorberatungen in den letzten Sitzungen. Nachdem alle offenen Fragen beantwortet werden konnten, hat er, als Bürgermeister in der Funktion als Ortspolizeibehörde hierfür zuständig, die Polizeiverordnung erlassen. Nun ist die Zustimmung des Gemeinderates gefragt.

    Auf Bitte von GR Donnerbauer soll in die grafische Darstellung der maschinenbetriebenen Geräte, die zu bestimmten Zeiten nicht genutzt werden dürfen, auch ein Rasentrimmer aufgenommen werden.

     

    Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden

    Beschluss:

    1. Der Neufassung der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung wird zugestimmt.
    2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.                        

     

  • Tagesordnungspunkt 13

    Breitbandversorgung;

    Langfristige Entwicklung eines örtlichen Glasfasernetzes;

    Beauftragung einer Masterplanung nach Musterleistungsbild „Gigabitgesellschaft“ des Leitfadens zur Bundesförderrichtlinie

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 102/2017 vor.

     

    Bürgermeister Schiek erläutert den Sachverhalt und berichtet über Vorberatung und Empfehlung des Technischen Ausschusses.

     

    Auf Nachfrage von GR Donnerbauer teilt der Vorsitzende mit, dass die Planung laut Auskunft der Firma tkt entsprechend den Vorgaben des Zuwendungsbescheides innerhalb eines Jahres erstellt werden kann.

     

    Es ergeht einstimmig folgender

    Beschluss:

    Der Auftrag zur Erstellung eines Masterplanes Breitbandversorgung (FTTB) wird zum Angebotspreis von 49.325,50 Euro an die Firma tkt-teleconsult aus Backnang vergeben.

     

  • Tagesordnungspunkt 14

    Annahme von Spenden

    Protokoll

     

     Aktuell sind keine Spenden für die Gemeinde eingegangen.

     

  • Tagesordnungspunkt 15

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Der Vorsitzende spricht verschiedene Verkehrsangelegenheiten an:

     

    1. Wird die Talstraße künftig Einbahnstraße?

    Unter Bezugnahne auf diese in der Vergangenheit schon wiederholt andiskutierte Frage hat sich auch der Verwaltungsausschuss in seiner vorausgegangen Sitzung mit diesem Thema befasst. Wie der Verwaltungsausschuss begrüßt auch der Gemeinderat, dass die Absicht, die Talstraße in von Ost nach West führender Richtung zur Einbahnstraße zu machen, vorbereitet und alle Fragen geklärt werden sollen.

    Die Verwaltung wird zunächst im Mitteilungsblatt über die Absicht informieren und Interessierte einladen, sich zu äußern.

     

    2. Gehwegparken im Bereich Hauptstraße 97

    Entsprechend einer Anfrage des Gemeinderates aus der Sitzung vom Januar wurde von der Verkehrsschau festgelegt, dass das Gehwegparken vor dem Gebäude Hauptstraße 97 entsprechend dort schon vorhandener Beschilderung erlaubt und markiert wird. Der Gehweg muss eine Restbreite von 1,50 m behalten.

     

    3. Querungshilfe im östlichen Bereich der Südstraße

    Ebenfalls schon wiederholt angesprochen wurde in der Vergangenheit der Abschnitt der Südstraße zwischen Lauffener Straße und Einmündung der Hausener Straße. Diesen Straßenabschnitt überqueren insbesondere auch viele Kinder im Zuge ihres Schulweges. Bauliche Maßnahmen, z.B. eine Mittelinsel, sind kurzfristig nicht möglich, auch aus Platzgründen. Längerfristig wäre dies nach vorab erforderlicher Klärung mit dem Land, entsprechender Planung und Finanzierung durch die Gemeinde vielleicht denkbar. Entsprechend der Entscheidung der Verkehrsschau wird die Straßenmeisterei zunächst Poller aufstellen und Piktogramme aufbringen.

    Alles weitere bleibt abzuwarten.

     

    Anfragen des Gemeinderates

    GR Donnerbauer verweist auf die von der Gemeinde gut gepflegten Blumenbeete, zu denen der Eindruck am Ortseingang von Klingenberg her kommend nicht passt. Dort wird auch in diesem Jahr wieder das Gras an den Straßen- und Wegerändern nicht bzw. zu spät gemäht.

    BM Schiek teilt mit, dass bei schon wiederholten Hinweisen an die zuständige Straßenmeisterei diese auf nicht immer ausreichende personelle Besetzung hingewiesen hat. Die Verwaltung wird jedoch nochmals nachfassen.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 16

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

    Ein Nordheimer Bürger spricht aktuelle Bauobjekte in der Gemeinde an. Bezüglich des geplanten Gebäudes Hauptstraße 71 informiert er darüber, dass die Planung seines Erachtens nicht gelungen ist, wobei dies eine große Chance gewesen wäre, das Ortsbild attraktiver zu gestalten. Bezüglich der geplanten Rathauserweiterung fragt Herr Münch, weshalb nicht Architekten (in Bezug auf Hauptstraße 71 Bauträgern) die Möglichkeit gegeben wird, sich in einem Wettbewerb zu beweisen und Kreativität zu zeigen, um so die für die Gemeinde bestmögliche Architektur zu bekommen.

     

    BM Schiek erinnert daran, dass in der Vergangenheit die Gemeinde schon mehrere Architektenwettbewerbe durchgeführt hat.

    Bei der Hauptstraße 71 allerdings war die Gemeinde froh, dass nach Jahren von Desinteresse an diesem Grundstück überhaupt jemand kam. Zudem, so der Bürgermeister, finden er und mindestens der Großteil des Gemeinderates diese Planung gut, die zudem weitgehend einem Entwurf des Stadtplaners Peter Zoll entspricht.

     

    Für die Rathauserweiterung, so der Bürgermeister, wurde schon vor längerer Zeit das örtliche Büro Kuon & Reinhard ausgewählt. Im Zusammenhang mit einer frühen Diskussion über die Planungsaufträge für Rathausneubau, Kinderkrippe Südstraße und Bauvorhaben Kurt-von-Marval-Schule wurde beschlossen, auf Wettbewerbe zu verzichten und direkt an örtliche Architekten zu vergeben.

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