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Technischer Ausschuss-Sitzung
Sitzung am 17.07.2017 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDer Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 21. Juni 2017 in Umlauf.
Aus dem Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung vom 21. Juni 2017:
Frau Liedtke verliest die in nicht öffentlicher Sitzung vom 21. Juni 2017 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5. - Tagesordnungspunkt 2
Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung auf den Flurstücken 5439, 5440, 5444, 5446, 5448 und 5450; Gewann „Bruchhöhe“
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 111/2017 vor.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist GR Willy befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Herr Holzwarth erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 3
Flurstück 10567, Rieslingstraße 21;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 112/2017 vor.
Herr Holzwarth erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 4
Flurstück 1815/3, Königsberger Straße 3;
Veränderte Ausführung
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 113/2017 vor.
Herr Holzwarth erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 5
Flurstück 9949, Im Lerchenrain 33;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 114/2017 vor.
Frau Liedtke erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage und ergänzt, dass auch eine Befreiung für die Farbe der Ziegel gewünscht wird.
Nach kurzer Beratung ergehen folgende
Beschlüsse:
Einstimmig: Das Einvernehmen zu einer Befreiung für die abweichende Dachform sowie die Errichtung der Garage außerhalb des Baufensters wird nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB erteilt.
Mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen und ohne Enthaltung: Das Einvernehmen zu einer Befreiung von der geforderten Ziegelfarbe wird nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB erteilt.
- Tagesordnungspunkt 6
Flurstücke 5154/1 und 5154/18, Landturmstraße 15 und 17/1;
Bauvoranfrage zur Stellung zweier Fertiggaragen sowie ein überdachtes Regal
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 115/2017 vor.
Frau Liedtke erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 7
Flurstücke 10322 und 10322/1, Hausener Straße 105;
Neubau eines Wohnhauses mit Garage
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 116/2017 vor.
Frau Liedtke erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 8
Flurstück 1037, Kreuzstraße 9;
Erweiterungsbau eines Maschinen- und Materiallagers
ProtokollDem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 104/2017 vor.
Herr Holzwarth erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 9
Sonstiges und Anfragen
ProtokollKostenersatz bei Wohnbebauung im Außenbereich und/oder wegen Mehrnutzung von Feldwegen
Frau Liedtke bezieht sich auf einen Antrag bzw. eine Anfrage von GR Haug aus der letzten Sitzung. Ein Kostenersatz bei einer Wohnbebauung im Außenbereich aufgrund eines Rechtsanspruches ist schlichtweg nicht möglich. Ein bestehender Rechtsanspruch kann nicht sanktioniert werden.
Auf Nachfrage beim Gemeindetag Baden-Württemberg teilte man der Gemeinde mit, dass für den Kostenersatz aufgrund Mehrnutzung des Feldwegnetzes die Rechtsgrundlage fehle. Es gibt hierzu kein einschlägiges Gesetz, das als Ermächtigungsgrundlage für eine solche Regelung dient.
Ein Kostenersatz ist also auch für diesen Tatbestand nicht möglich.