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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 21.07.2017 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Vor Eintritt in die Tagesordnung wird vom Vorsitzenden der TOP 5, Rathausausbau, Entwurfsplanung der Außenanlagen, abgesetzt. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Technische Ausschuss in seiner Vorberatung die Planerin darum gebeten hat, insbesondere die Südseite des neuen Rathauses nochmals durchzuarbeiten und Alternativen vorzustellen, bevor sich der Gemeinderat mit diesem Thema befassen soll.

     

    Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 30. Juni 2017
    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Gemeinderatsprotokoll vom 30. Juni 2017 zur Unterschrift in Umlauf.

    Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 30. Juni 2017

    Die Protokollführerin verliest die in der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse zum Kauf von zwei Grundstücken und zur Verlängerung der Jagdpachtverträge.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Starkregenrisikomanagement und Hochwasserschutz;
    Sachstandsbericht

    Protokoll

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 103/2017 vor.

     

    BM Schiek begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Dipl. Ing. Hermann Schöll von Schöll Consult.


    Einleitend führt der Vorsitzende aus, dass die Gemeinde seit Jahren mit dem Thema Hochwasser, besonders im Bereich der unteren Bahnhofstraße, beschäftigt sei. Umfangreiche Planungen durch das Büro Schöll wurden erstellt, Zuschussanträge gestellt und leider kein nennenswertes Ergebnis erreicht. Grund hierfür war damals die Aussage der Förderstelle, dass ein hundertjähriges Hochwasser schadlos abgeführt werden könne.
    Zwischenzeitlich wurden vom Landratsamt Hochwassergefahrenkarten in Kraft gesetzt, die belegen, dass Grundstücke entlang unserer Gewässer von Hochwasser betroffen sein können.
    Neu hinzugekommen ist die Starkregenproblematik. Auch hierzu wurde die Gemeinde bereits tätig und hat für planerische Untersuchungen Zuschussanträge gestellt. Von der Förderstelle wird verlangt, dass planende Büros Referenzen abgeben müssen, in welchen Gebieten sie bereits Starkregenkarten erstellt haben. Über solche verfügen aber nur wenige Büros. Das von der Gemeinde gewählte Büro, das sich seit 1990 mit der Kanalplanung, aber auch seit vielen Jahren mit der Hochwassergefahr in Nordheim beschäftigt, bedarf daher zunächst einer Zertifizierung. Die Vorgaben für diese waren aber bisher noch nicht getroffen. Erst seit Dienstag dieser Woche sind die Vorgaben hierzu geschaffen, so dass das Büro ein Testgebiet bearbeiten kann, um seine Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Sobald dies geschehen ist, kann über den Zuschussantrag entschieden werden. Erst wenn der beantragte Zuschuss bewilligt ist, können entsprechende Untersuchungsaufträge erteilt werden.
    Im Anschluss erläutert Dipl. Ing. Schöll anhand einer PowerPoint-Präsentation, die zu den Sitzungsunterlagen genommen wird, seine bisherigen Untersuchungen.

     

    Besonders geht er auf die schon vor Jahren festgestellten Problembereiche in der unteren Bahnhofstraße ein, die schon nach damaliger Kostenschätzung über 600.000 Euro gekostet hätten, wegen Mißverhältnis zwischen Baukosten und errechneten Schäden nach folgender Zuschussablehnung jedoch zurückgestellt wurden. Weiter erinnert Herr Schöll an die Bemühungen um Hochwasserrückhaltung westlich der Gemeinde im Bereich der Salzlöcher, die von den Naturschutzbehörden seinerzeit rigoros abgelehnt wurden.

    Herr Schöll erläutert, dass auf Grund neuer Erkenntnisse und aktueller Rechenmethoden und Vorgaben Ergebnisse anders aussehen können, als vor Jahren.

    Als Meinung des Gemeinderates wird aus mehreren Äußerungen durchgängig erkennbar, dass dem Thema hohe Priorität zugemessen wird. Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums, bis wann im Optimalfall mit Maßnahmen begonnen werden könnte, erläutern Schöll und die Verwaltung dies. Herr Schöll gibt an, dass er mit der Bearbeitung des Testgebietes bis Ende September fertig ist. Wie lange die anschließende Prüfung durch das Regierungspräsidium bzw. die LUBW dauern, ist nicht bekannt. Sobald das Büro Schöll anerkannt ist, kann die Aufgabe für Nordheim und Nordhausen bearbeitet werden. Hier hat Herr Schöll Vorteile gegenüber einem externen Büro und auch das Regierungspräsidium befürwortet die Berücksichtigung solcher Büros, welche die Kanalnetze der Kommunen von den Bearbeitungen der Kanalisationspläne kennen. Der Hinweis des Bürgermeisters, dass denkbar sei, anstatt dem bisher "nicht zertifizierten“ Büro Schöll ein Büro zu beauftragen, dass diesen Nachweis bereits hat, wird vom Gemeinderat nicht aufgegriffen.

    Nach Berechnung und Planung der für Nordheim notwendigen Maßnahmen sind diese vom Gemeinderat zu beschließen, genehmigen zu lassen, Zuschussanträgen zugrunde zu legen und dann, wenn mögliche Zuschüsse gewährt sind, kann gebaut werden. Ob dies in 2018 realistisch ist, kann niemand sagen.

     

    Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen
    Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Rathausausbau, Abriss und Neubau Nebengebäude;
    Temporäre Unterbringung der Verwaltung;
    Präsentation der Entwurfsplanung und Baubeschluss

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 117/2017 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Architekten Wolfgang Reinhardt. Dieser erläutert die Planungen näher und stellt erste Kostenschätzungen vor.

     

    Der Vorsitzende weist bezüglich der temporären Unterbringung darauf hin, dass die Planungen den Versuch aufzeigen, mit möglichst geringem Aufwand eine funktionierende Lösung hinzubekommen. Allerdings kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass je nach Entwicklung und sich ergebenden Situationen z.B. auch noch ein Bürocontainer aufgestellt werden muss.

    Auswirkungen auf die Feste in der Ortsmitte, auf Rentenberatung, Volkshochschule, Bürgerstiftung  oder auch Rathauskeller sollen so verträglich wie möglich gestaltet werden. Auf das ein oder andere muss zeitweise wohl auch verzichtet werden bzw. es sind Kompromisse erforderlich.

     

    Die Nutzer des bisherigen Vereinsraumes (alter Sitzungssaal) im Rathaus-Nebengebäude konnten weitgehend in anderen Räumlichkeiten untergebracht werden. Auf manche Angebote muss aber wohl vorübergehend verzichtet werden.

     

    Es wird weiter darüber informiert, dass in den vom Architekten geschätzten Kosten ein eventueller Aufwand für die Umsetzung der EDV nicht enthalten ist, ebenso keine Kosten für den anschließenden Rückbau oder eventuell noch erforderliche Container.

     

    Zur Gestaltung des Obergeschosses der Alten Gärtnerei, wo das Bauamt untergebracht werden soll, soll die Frage der Abtrennung zum Treppenhaus nochmal überdacht werden. Die bisher vorgesehene und relativ teure Abtrennung mit Glaswänden macht dann Sinn, wenn diese Abtrennung dauerhaft bleiben soll. Soll jedoch nach der Verwaltungsnutzung die heutige Größe des Raumes wieder hergestellt werden, wäre eine Abtrennung mit einfacheren Mitteln sinnvoller. Nach Aussage des Architekten ließe sich ggf. in etwa die Hälfte der Kosten für diese Position einsparen.

     

     

    Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden
    Beschluss:

    1. Für die Dauer der Baumaßnahmen wird die Verwaltung im Alten Bauhof untergebracht.

    2. Der Planung und Kostenschätzung wird zugestimmt.

    3. Die erforderlichen Umbaumaßnahmen sollen öffentlich ausgeschrieben werden (Baubeschluss).

     

  • Tagesordnungspunkt 4

    Rathaus;

    Umbau des Rathauses, Abriss und Neubau Nebengebäude;

    Billigung des Entwurfs

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 104/2017 vor.

     

    Architekt Reinhardt erläutert den Planungsstand anhand einer PowerPoint-Präsentation und erklärt seine Kostenschätzung.

     

    Der Vorsitzende berichtet über die weiteren Vorbereitungen der Verwaltung, die mit der Baumaßnahme verknüpft sind. Praktisch zwangsweise steht eine Durchforstung der über viele Jahre extrem angewachsenen Akten und der Registratur an, aber auch insgesamt von dem Material, das sich im Laufe vieler Jahre im Rathaus angesammelt hat.

     

    Fachliche Hilfe ist nach Aussage des BM unentbehrlich bei der Überarbeitung von Akten und Registratur. Nachdem eine schon vor Jahren mit dem Kreisarchiv ins Auge gefasste Aktion immer wieder verschoben wurde, ist dies nun unausweichlich. Die Verwaltung beabsichtigt, sich hier Unterstützung ins Haus zu holen von geschulten Fachleuten. Nach den überschlägig erfassten Mengen ist mit einem Aufwand von mindestens 500 Stunden zu rechnen, was Kosten von 25.000 Euro (netto) bedeutet.

     

    Diese Ausscheidung von Registraturakten will die Verwaltung mit der dringend erforderlichen Aktualisierung der digitalen Dokumentenverwaltung verbinden. Dass im Augenblick die Einführung des neuen Aktenplanes ansteht, passt nach Ansicht des Bürgermeisters ganz gut. So muss die damit verbundene aufwändige Arbeit nur einmal gemacht werden.

     

    Weiter spricht der Bürgermeister die Gestaltung und Aufteilung der Räume und die Rathausorganisation an. Hierzu sind im Zusammenhang mit der Entwicklung des Bürgeramtes und der Aufteilung insbesondere der neuen Rathausflächen Fragen aufgeworfen worden.

     

    Klar ist nach Aussage des BM: Der Architekt baut die Räume, wie die Verwaltung sie will. Klar ist auch, dass die Gestaltung und Anordnung der Räume auf der Grundlage der Erfahrungen der Verwaltung nach bestem Wissen und Gewissen entworfen wurde. Allerdings, so der Bürgermeister, wurde im Zuge der Vorbereitungen klar, dass bei diesem Großprojekt, für das sehr viel Geld in die Hand genommen wird und das langfristig gut funktionieren soll, spezielle Fachlichkeit eine sehr wichtige Hilfe wäre. Die Verwaltung hat sich deshalb mit dem auf die Organisation und die Einrichtung von Rathaushäusern spezialisierten Planungsbüro Lumpp aus Reutlingen in Verbindung gesetzt, welches eine Fülle von Referenzen vorweisen kann und einen sehr guten Eindruck gemacht hat. Schon auf das Einstiegsgespräch mit Herrn Lumpp geht letztlich die Überprüfung der Lage des neuen Rathauseingangs zurück, die im Rathaus inzwischen allen sehr sinnvoll erscheint.

     

    Im Gemeinderat werden zur veränderten Lage des Rathauseingangs sowohl tendenziell positive als auch ablehnende Meinungen angerissen. Umso wichtiger, so der Bürgermeister, ist die Klärung dieser Fragen und das Aufzeigen von Alternativen und Auswirkungen mit fachlicher Unterstützung. Er schlägt deshalb dem Gemeinderat vor, als Grundlage für die weitere Entwurfs- bzw. dann hoffentlich bald mögliche Genehmigungsplanung das Büro Lumpp damit zu beauftragen, dem Gemeinderat gemeinsam mit dem Architekten einen Vorschlag zu erarbeiten, wie das Rathaus künftig aufgeteilt und räumlich organisiert sein soll. Dazu gehören nicht nur die reinen Büros, sondern alle Räume und insbesondere auch die neue Registratur bzw. das Archiv. Entsprechend einem Angebot des Büros Lumpp geht die Verwaltung davon aus, dass für diese Arbeiten ein Honorar von 20.000 Euro netto anfällt.

     

    Nach Beantwortung von Verständnisfragen ergeht folgender einstimmiger
    Beschluss:

    1. Der Stand der Planung und die erste Kostenschätzung des Architekten werden zur Kenntnis genommen.
    2. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes das Büro Lumpp mit den notwendigen Leistungen für eine Prüfung des Raumprogrammes zu beauftragen. Ziel: Sobald als möglich soll dem Gemeinderat ein vollständiger Vorschlag für die räumliche Aufteilung und für die Einrichtung, soweit sie neu sein soll bzw. muss, vorgelegt werden.
    3. Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Aussonderung der Registratur und Vorbereitungen der archivischen Erschließung fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Derzeit wird mit Kosten von 25.000 Euro (netto) gerechnet.
  • Tagesordnungspunkt 5

    Rathausausbau, Abriss und Neubau Nebengebäude;
    Präsentation der Entwurfsplanung der Außenanlagen

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 119/2017 vor.

     

    Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung vom Bürgermeister abgesetzt.

     

  • Tagesordnungspunkt 6

    Sanierung Nordhausen II;
    Antrag auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 105/2017 vor.

     

    Der Bauamtsleiter verweist auf die Vorlage. Bereits bei den Haushaltsreden wurde aus der Mitte des Gemeinderats der Wunsch geäußert, Dass die erneute Aufnahme des Ortsteils Nordhausen in das Landessanierungsprogramm schnellstmöglich beantragt werden sollte. Dies kann frühestens im Herbst dieses Jahrs geschehen. Mit dem heutigen Beschluss wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger
    Beschluss:

    Die Verwaltung wird beauftragt, für den Ortsteil Nordhausen die Antragstellung zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm vorzubereiten. Der Aufnahmeantrag soll so früh als möglich gestellt werden.

     

  • Tagesordnungspunkt 7

    Sanierung Nordhausen II;

    Vergabe von Beratungsleistungen bei der Vorbereitung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 106/2017 vor.

     

    Der Bauamtsleiter informiert anhand der Vorlage. Demnach benötigt die Verwaltung für die Antragsstellung zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm Hilfe durch einen Sanierungsbetreuer. Die KE betreut seit Jahrzehnten die Nordheimer Sanierungsprogramme. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Zuarbeiten für die Antragsstellung als Direktbeauftragung an die KE auf Stundenbasis zu vergeben und auf die Einholung von Vergleichsangeboten zu verzichten.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger
    Beschluss:

    Die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH wird aufgrund ihres Angebots vom 23.05.2017 mit Beratungsleistungen bei der Vorbereitung des Sanierungsgebiets „Nordhausen II“ beauftragt.

     

  • Tagesordnungspunkt 8

    Sanierung Nordhausen II;
    Beschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 107/2017 vor.

     

    Der Bauamtsleiter erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Demnach ist das Vorhandensein vorbereitender Untersuchungen zwingende Voraussetzung, um überhaupt in das Landessanierungsprogramm aufgenommen zu werden. Natürlich werden die bekannten Ergebnisse aus den Untersuchungen zum Sanierungsgebiet Ortskern Nordhausen in die Untersuchung einfließen, so dass es sich im Grundsatz überwiegend um eine Aktualisierung handelt.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger
    Beschluss:

    Für das im Lageplan zur Abgrenzung des Untersuchungsgebiets vom 23.05.2017 dargestellte Gebiet "Sanierung Nordhausen II" werden gemäß § 141 BauGB vorbereitende Untersuchungen durchgeführt. Der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen wird ortsüblich im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB wird hingewiesen.

     

  • Tagesordnungspunkt 9

    Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern III“ in Nordheim;
    Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern III“ in Nordheim

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 108/2017 vor.


    Der Bauamtsleiter erläutert die Gründe für die 1. Änderung anhand der Vorlage. Zunächst wurde durch den Sanierungsträger mitgeteilt, dass bei öffentlichen Gebäuden keine Satzungsänderung erforderlich sei, um bei Sanierungsmaßnahmen in den Genuss von Fördermittel zu kommen. Aus Sicherheitsgründen hat der Sanierungsträger nun aber doch empfohlen, das Rathaus wieder in den Geltungsbereich der Sanierungssatzung einzubeziehen. Nachdem auch bei den Gebäuden Hauptstraße 29 und Kelterstraße 30 dringender Sanierungsbedarf besteht, wurden auch diese Gebäude noch einbezogen.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger
    Beschluss:

    Nachstehende Satzung wird beschlossen:

     

    Gemeinde Nordheim
    Landkreis Heilbronn


    Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern III“
    in Nordheim

    Satzung

    zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des
    Sanierungsgebiets „Ortskern III“ in Nordheim


    Aufgrund von § 142 Abs. 1,3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), jeweils in der zuletzt geänderten Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Nordheim am 21.07.2017 folgende

    S A T Z U N G

    zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des
    Sanierungsgebietes „Ortskern III“ in Nordheim beschlossen:


    § 1
    Erweiterung des Sanierungsgebietes

    Die in der vom Gemeinderat am 13.06.2008 beschlossene und am 19.06.2008 in Kraft getretene Satzung über die förmlich Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern III wird um folgende Grundstücke erweitert:

    Hauptstraße 29, Flst. 1/10,
    Kelterstraße 30, Flst. 1/11,
    Freiflächen Hauptstraße Teilflächen von Flst. 1/25
    Hauptstraße 24 und 26, Flst. 236/1,
    Flst 327/1, 328/1,
    Flst. 236 und 236/2.

    Auf diesen Grundstücken liegen städtebauliche Missstände vor, die durch städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen behoben werden sollen.
    Die genaue Abgrenzung des Sanierungsgebietes und der Erweiterungsflächen ergibt sich aus dem Lageplan LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vom 23.05.2017
    Dieser ist Bestandteil der Satzung und kann von jedermann bei der Gemeindeverwaltung während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Bekanntmachung der Satzung wird zur Übersicht eine Verkleinerung des Lageplanes hin-zugefügt.


    § 2
    Verfahren

    Sämtliche Rechtswirkungen der bestehenden Sanierungssatzung gelten auch für die in § 1 bezeichneten Flurstücke.
    Insbesondere wird die Sanierungsmaßnahme im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
    Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Bestimmungen § 152 – 156 a BauGB wird ausgeschlossen.
    Die Sanierung soll bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden.


    § 3
    Inkrafttreten

    Diese Satzung wird gem. § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

     

    Nordheim, den 21.07.2017


    Volker Schiek
    Bürgermeister

     

  • Tagesordnungspunkt 10

    Baugebiet Weihen III,

    Beauftragung eines Erschließungsträgers

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 109/2017 vor.

     

    Der Bauamtsleiter verweist auf die Vorlage. Die Erschließungsträgerschaft war öffentlich ausgeschrieben. Lediglich ein Büro hat zum Submissionstermin ein Angebot vorgelegt.

    Das Angebot des Büros Willibald ist angemessen. Das Büro sollte entsprechend beauftragt werden.

     

    Sodann ergeht folgender einstimmiger
    Beschluss:
    Das Ingenieurbüro für Baulandentwicklung Willibald wird aufgrund seines Angebots vom 22.06.2017 mit der Erschließungsträgerschaft für das Baugebiet Weihen III beauftragt.

     

  • Tagesordnungspunkt 11

    Friedhofskonzeption für die Friedhöfe Nordheim und Nordhausen;

    Auswahl eines Fachplaners

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 110/2017 vor.

     

    Der Bauamtsleiter erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Die Verwaltung hat 8 Büros aufgefordert, Angebote für eine Friedhofskonzeption vorzulegen, aus der ersichtlich werden soll, wann für welche Grabformen keine Gräber mehr zur Verfügung stehen, ob eine Friedhofserweiterung zu planen, oder aber für die nächsten Jahre im Bestand genügend Flächen zur Verfügung stehen. Weiter soll aus der Konzeption ersichtlich sein, in welchen Bereichen künftig welche Grabformen vorgeschlagen werden.

    Die Angebote liegen der Vorlage bei. Bei der Durchsicht der einzelnen Angebote wird deutlich, dass sich die die Planer sehr unterschiedlich mit der Materie befasst haben. Einige Angebote kamen lediglich aufgrund der übersandten Unterlagen zustande, einige aufgrund von Telefonaten mit der Verwaltung. Manche Planer hatten auch den Kontakt mit der Verwaltung gesucht, um bei einem gemeinsamen Ortstermin die Aufgabenstellung näher zu hinterfragen. Insofern kann ein Vergleich der Angebote nur aufgrund des Preises nicht erfolgen.

     

    Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat auf eine Vorstellung einzelner / aller Büros zu verzichten und das Büro H+H aus Ludwigsburg mit der Erstellung der Friedhofskonzeption zu beauftragen.

     

    Sodann ergeht folgender einstimmiger
    Beschluss:

    Das Büro H+H, Ludwigsburg, wird aufgrund seines Angebots mit der Erstellung der Friedhofskonzeption beauftragt.

     

  • Tagesordnungspunkt 12

    Prüfung der Bauausgaben der Haushaltsjahre 2012 - 2016

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 123/2017 vor.

     

    Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage. Erfreulicherweise hatte die Gemeindeprüfungsanstalt nun bereits zum wiederholten Male bei der Prüfung der Bauausgaben keine wesentlichen Beanstandungen gefunden. Von Seiten des Landratsamtes wurde die Prüfung als beendet erklärt.

     

    Der Gemeinderat nimmt vom Erlass des Landratsamtes
    Kenntnis.

     

  • Tagesordnungspunkt 13

    Geschäftsordnung;

    Neufassung

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 120/2017 vor.

     

    Herr Lorandt erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Außerdem teil er als Antwort auf eine entsprechende Frage des Verwaltungsausschusses mit, dass bei der Berechnung eines Anteils der Gemeinderäte (z.B. in § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung) der Bürgermeister nicht mitzählt.

     

    Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender
    Beschluss:
    Die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Gemeinderat wird beschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 14

    Hauptsatzung;

    Neufassung

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 121/2017 vor.

     

    Herr Lorandt erläutert den Sachverhalt anhand der Tischvorlage, die entsprechend dem Ergebnis der Vorberatung des Verwaltungsausschusses erstellt wurde und dem Gemeinderat zur Verfügung steht.

     

    Zunächst werden die in § 5 geregelten allgemeinen Zuständigkeiten der beschließenden Ausschüsse besprochen.

     

    Der Vorschlag des Bürgermeisters, die beschließenden Ausschüsse für zuständig zu erklären, soweit der Betrag im Einzelfall mehr als 40.000 Euro beträgt, wird mit 4 Ja- und 12 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

     

    Der sodann formulierte Beschlussvorschlag, die Zuständigkeit der Ausschüsse für die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan festzulegen, soweit der Betrag im Einzelfall mehr als 30.000 Euro beträgt, wird mit 10 Ja- und 4 Nein-Stimmen, sowie 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

     

    Der Vorschlag des Bürgermeisters, die Zuständigkeit der beschließenden Ausschüsse für die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan insofern zu begrenzen, dass der Betrag nicht mehr als 150.000 Euro beträgt, wird mit 11 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen, sowie 1ner Enthaltung beschlossen.

     

    Die Empfehlung des Verwaltungsausschusses, die im § 3 Abs. 2 festzulegende Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben so festzulegen, dass die beschließenden Ausschüsse für einen Betrag für mehr als 5.000 Euro, aber nicht mehr als 15.000 Euro im Einzelfall zuständig sind, wird einstimmig beschlossen.

     

    Der Empfehlung des Verwaltungsausschusses zu den Festlegungen über die Zuständigkeit für personalrechtliche Entscheidungen wird zugestimmt.

     

    Auf der Grundlage der im Einzelnen besprochenen bzw. beschlossenen Festlegungen fasst der Gemeinderat ohne weitere Diskussion folgenden einstimmigen
    Beschluss:
    Die als Anlage beigefügte Hauptsatzung wird beschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 15

    Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit;

    Neufassung

    Protokoll

     

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 122/2017 vor.

     

    Herr Lorandt erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden
    Beschluss:
    Die als Anlage beigefügte Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wird beschlossen.

     

  • Tagesordnungspunkt 16

    Annahme von Spenden

    Protokoll

     

    Die Gemeinde erhielt folgende Spende:

    Von der Firma Südberger GmbH aus Schwaigern, 250 € für beide Gruppen im Kindergarten Hofstatt.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Die Spende wird angenommen.

     

  • Tagesordnungspunkt 17

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    1. Sunstorm-Festival 2017

    Die Verwaltung berichtet, dass aus ihrer Sicht auch das diesjährige Sunstormfestival problemlos ablief, dass die Veranstaltung gut organisiert war und dass die Veranstalter ganz offensichtlich ihrer Verantwortung bewusst sind. Wenige eingegangene Beschwerden über zu laute oder bis in die frühen Morgenstunden gespielte Musik ändern an der grundsätzlich positiven Einschätzung nichts. Mitgeteilt wird, dass 85 erwachsene Besucher die Möglichkeit der Freibadnutzung zum vergünstigten Eintrittspreis von 2,30 Euro wahrgenommen haben, außerdem 12 Jugendliche zum vergünstigten Preis von 1,20 Euro.

     

    GR Michelbach nennt das Sunstormfestival eine Klasse-Veranstaltung, wobei ihm auch lieber wäre, wenn 1-2 Stunden früher aufgehört würde. GR Willy weist darauf hin, dass ein Polterabend wenige Tage nach dem Festival störender war, als das Festival. GR Donnerbauer wäre es wesentlich lieber, wenn die sehr individuelle Musik des Festivals spätestens um 1.00 Uhr enden würde. Er weist darauf hin, dass die Besucher des Sunstormfestivals bezüglich vergünstigten Freibad-Eintritts nicht den Besuchern von Vereinsveranstaltungen gleichgesetzt werden sollten, da es sich bei den Veranstaltern des Sunstormfestivals um gewerbliche Unternehmer handelt.

     

    2. Freibadsaison 2017

    Gemeinderat Weinstok berichtet aufgrund an ihn herangetragener Äußerungen von Bürgern, dass den beiden Mitarbeitern im Freibad für ihre hervorragenden Leistungen großes Lob gebührt. Die Verwaltung solle sich überlegen, ob man das nicht honorieren könne.

     

    3. Hochwassergefahrenkarte

    Im Nachgang zu dem in der Sitzung behandelten Thema „Starkregenrisikomanagement“ zeigt der Bürgermeister den Nordheim und Nordhausen betreffenden Teil der Hochwassergefahrenkarte des Landes. Er teilt mit, dass in nächster Zeit alle Grundstückseigentümer von Flächen im Gefahrenbereich über den Sachverhalt und Möglichkeiten der Eigenvorsorge informiert werden sollen.

     

    4. Schaffung einer Stelle für EDV und Technik

    Der Vorsitzende berichtet von anhaltend starker Belastung im Bereich EDV und Technik (Telefonanlagen und Handys sowie Kopierer und Drucker). Den notwendigen Aufräumarbeiten zu diesen wichtigen und verantwortungsvollen Themen haben sich Hauptamtsleiterin Hanna Zeh und Kämmerer Jochen Schmidt angenommen. Allerdings zeigt sich, dass der damit verbundene Aufwand so hoch und nachhaltig ist, dass dies so bald als möglich geändert werden sollte. Der Bürgermeister erläutert, dass es praktisch keinen EDV-freien Bereich in der Verwaltung mehr gibt. Von der Verwaltung werden auch die entsprechenden Einrichtungen in den Kindergärten, Schulen, der Bücherei, Bauhof und Feuerwehr betreut.

     

    Nach Einschätzung der Verwaltung, die sich auf Informationen von Nachbargemeinden und aktuelle Erfahrungen stützt, ist für die sachgerechte Bearbeitung auf jeden Fall eine Vollzeitstelle erforderlich. Das Problem sei jedoch, jemanden zu gewinnen, der für die Arbeit geeignet ist. Auch sei die Frage, wann der- oder diejenige die Arbeit aufnehmen könne. Vermutlich, so der Bürgermeister, könne dies erst zu Beginn des kommenden Jahres klappen. Die Verwaltung wagt nicht, von einem Systemadministrator oder einem echten Netzwerkspezialisten zu träumen, hat aber Anforderungen definiert, die für unverzichtbar gehalten werden. Diese sind zunächst ein solides EDV-Basiswissen und eine EDV-Affinität, außerdem Zuverlässigkeit, Lernbereitschaft und Lernfähigkeit, sowie strukturiertes und ordentliches Arbeiten. Nach Ansicht des Bürgermeisters wird sich die  Besoldung je nach Qualifikation und sich herausstellender Leistungsfähigkeit eines möglichen künftigen Stelleninhabers im Bereich zwischen den Entgeltgruppen 8 und 10 abspielen. Aus der Mitte des Gemeinderates wird unter Hinweis auf die auch im Verwaltungsausschuss signalisierte Unterstützung Verständnis bekundet. GR Donnerbauer regt an, bis zu einer möglichen Besetzung der vorgesehenen Stelle verstärkt Fachleute aus einem Systemhaus zu beauftragen.

     

    Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden
    Beschluss:

    Es wird eine Vollzeitstelle für die Unterstützung im Bereich EDV und Technik geschaffen. Die Stelle ist in den Stellenplan aufzunehmen.

    Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt diese Stelle auszuschreiben.

  • Tagesordnungspunkt 18

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

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