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Technischer Ausschuss-Sitzung
Sitzung am 11.10.2017 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDer Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 13. September 2017 in Umlauf.
Aus dem Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung vom 13. September 2017:
Herr Holzwarth verliest die in nicht öffentlicher Sitzung vom 13. September 2017 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 5. - Tagesordnungspunkt 2
Bausache: Flurstück 624/1, Holzstraße 4/1;
Höhenüberschreitung Sichtschutzzaun
ProtokollAz.: 632.6 TA Holzstraße 4-1
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 134/2017 vor.
Frau Liedtke erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
Auf Nachfrage zu Zaunhöhen entlang der Nachbargrenze aufgrund des Nachbarrechts (Zivilrecht) erwidert Liedtke, dass zur hier in Rede stehenden Zaunhöhe entlang der öffentlichen Verkehrsfläche der Bebauungsplan Vorgaben mache und diese für den zu beurteilenden Sachverhalt einschlägig seien.
Es ergeht mit einer Enthaltung folgender
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird versagt.
- Tagesordnungspunkt 3
Bausache: Flurstück 10234, Königsberger Straße 51;
Errichtung Gerätehaus
ProtokollAz.: 632.6 TA Königsberger Straße 51
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 135/2017 vor.
Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Er weist darauf hin, dass bereits in früheren Fällen aufgrund Grundsatzbeschlüssen auf die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,00 m vom Straßenrand bestanden wurde.
Nach einer Rückfrage bezüglich des wegfallenden Stellplatzes führt er weiter aus, dass dieser in die Einfahrt verlegt werden kann.
Nach kurzer Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass ein Abstand zur Grundstücksgrenze von 1 m eingehalten wird.
- Tagesordnungspunkt 4
Bausache: Flurstück 4325, Heilbronner Straße 58;
Anlegung Stellplatz
ProtokollAz.: 632.6 TA Heilbronner Straße 58
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 136/2017 vor.
Frau Liedtke erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage und weist darauf hin, dass die Überfahrt über das gemeindeeigene Grundstück durch eine Nutzungsvereinbarung geregelt werden soll. Die Kosten der Herstellung der Überfahrt trägt der Antragssteller.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 5
Bausache: Flurstück 10549, Rieslingstraße 20;
Anbau an vorhandenes Einfamilienwohnhaus
ProtokollAz.: 632.6 TA Rieslingstraße 20
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 137/2017 vor.
Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf den Verstoß hinsichtlich der Überschreitung der Grundflächenzahl um 4 m².
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 6
Sonstiges und Anfragen
Protokoll---