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Gemeinderat-Sitzung

Sitzung am 18.10.2017 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 22. September 2017
    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Gemeinderatsprotokoll vom 22.09.2017 zur Unterschrift in Umlauf.


    Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 22. September 2017

    Die Protokollführerin verliest die in der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse.

     

  • Tagesordnungspunkt 2

    Friedhofskonzeption für die Friedhöfe in Nordheim und Nordhausen;

    Vorstellung von Bestandserhebung und Bedarfsermittlung

    Protokoll

     

    Az.: 751.1200, 752.1200

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 141/2017 vor.

     

    Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Planerin Birke Hörner vom Büro Hörner.
    Anhand der Vorlage erläutert der Vorsitzende, warum aus Sicht der Verwaltung einer Erarbeitung einer Konzeption solche Bedeutung beigemessen wird. Im Anschluss erläutert Frau Hörner anhand von Bildern und Grafiken die von ihr vorgenommene Bestandserhebung und Bedarfsermittlung.


    Dabei zeigt Hörner anhand eines Plans die einzelnen Grabarten und ihre Lage im Friedhof auf. Weiter wird auf prognostizierte Bevölkerungsentwicklung und Altersstruktur eingegangen. Hieraus können Sterbezahlen prognostiziert werden. Angesichts dieser Zahlen wird deutlich, dass durch geburtenstarke Jahrgänge in einigen Jahren mit über 160 Beerdigungen pro Jahr gerechnet werden muss, statistisch gesehen also nahezu jeden 3. Tag eine Beerdigung stattfinden wird. Hieraus sind Überlegungen anzustellen, ob der Friedhof überhaupt in der Lage sein wird, dies technisch zu leisten (z.B. Leichenzellen, mehrere Beerdigungen an einem Tag denkbar). Anhand einer Tabelle bzw. einer Grafik wird weiter der aktuelle Grabstellenbestand, geordnet nach Grabarten, aufgezeigt und in einem Lageplan erläutert, wo diese Gräber, unterschieden nach belegt und noch verfügbar, liegen. Anhand der gewonnenen Daten können Prognosen abgegeben werden, für welche Bestattungsform wann keine Grabstätten mehr zur Verfügung stehen werden. Derzeit vordringlichster Bedarf liegt bei den Urnenbaumbestattungen. Hier muss unverzüglich mit der Anlegung weiterer Bestattungsmöglichkeiten begonnen werden. Aber auch im Bereich der Urnenwahlgräber ist bereits im Haushaltsplan 2018 durch Mittelbereitstellung sicherzustellen, dass im Jahr 2019 kein Engpass entsteht. Gleiches gilt für Rasengräber. Anhand einer Flächenermittlung weist die Planerin nach, dass die in künftigen Jahren benötigten Grabarten und Grabflächen innerhalb des jetzigen Friedhofsbestands ausgewiesen werden könnten und auf eine Friedhofserweiterung auf absehbare Zeit verzichtet werden kann. Im Anschluss wird für den Friedhof Nordhausen gleiches aufgezeigt.

     

    Aus der Mitte des Gemeinderats werden Verständnisfragen gestellt, die vom Vorsitzenden und der Planerin beantwortet werden.

    BM Schiek führt weiter aus, dass es mit dem Wissen um die nun gewonnenen Erkenntnisse nicht getan ist, sondern weitere Schritte zeitnah gegangen werden müssen. Hierzu zählt, die Erkenntnisse in Planungen umzusetzen, die dann schrittweise und nach dem jeweiligen Bedarf anzugehen sind.

     

    Auf Nachfrage weist Frau Hörner darauf hin, dass Bestattungstrends von vielen Faktoren abhängen. Dazu gehören u.a. die von der Gemeinde festgelegten Gebühren, aber auch aufkommende neue Bestattungsformen, die manchmal wie Modeerscheinungen sind. Auch die Auswirkungen möglicher künftiger muslimischer Bestattungen werden von Frau Hörner angesprochen. Diese erfolgen, anders als in unserer Kultur üblich, auf ewige Zeiten; es wird also nicht wiederbelegt. Außerdem werden Muslime nicht im Sarg bestattet, sondern in der Regel im Tuch, eventuell auch in einem offenen Sarg und mit Ausrichtung nach Osten. Kennzeichnend sind außerdem eine Waschung des Leichnams, für welche ggf. Gelegenheit zu schaffen wäre, sowie eine zeitnahe Bestattung nach dem Tode.

     

    Frau Hörner weist darauf hin, dass eine Friedhofserweiterung auf der Grundlage ihrer Bedarfsberechnung die einfachere Lösung wäre. Rechnerisch fehlen als Maximalwert im Jahre 2028 knapp 12.000 m² Friedhofsfläche, die zusätzlich zur derzeit gut 25.000 m² großen Fläche benötigt würden. Frau Hörner bemüht sich aber um Möglichkeiten nach einer wirtschaftlichen und vertretbaren Lösung.

    Für den Friedhof Nordhausen hat Frau Hörner exakt dieselben Berechnungen durchgeführt. Dort ergeben sich als rechnerischer Maximalwert  1.914 m² als zusätzlich benötigte Friedhofsfläche.

     

    Bezüglich der zunehmend gefragten Baumbestattung weist Frau Hörner darauf hin, dass bei Bestattungen unter Altbäumen nicht selten Wurzeln verletzt werden. Dem könnte insbesondere bei der Neuanlage entsprechender Grabfelder unter relativ jungen Bäumen dadurch begegnet werden, dass man Hülsen einsetzt, in welchen die Urnen bestattet werden. Diese Bestattung in diesen Hülsen ist dann wiederholt möglich.

     

    Am Beispiel des ebenfalls von ihr geplanten Friedhofes in Schwaigern berichtet Frau Hörner von dortigen Erfahrungen mit einem sogenannten Bestattungsstein. Auch der Gedanke "ewiges Grab" wird vom Gemeinderat insbesondere unter dem Blickwinkel mit Interesse aufgenommen, dass damit eine würdige Bestattung sterblicher Überreste nach Ablauf von Ruhezeiten (was passiert mit den Urnen in den Urnenstelen?) oder bei Wiederbelegung von Gräbern gewährleistet werden könnte.


    Wie sich aus den Zahlen und Fakten des Vortrags ergibt, sind im Friedhof Nordheim Neuanlegungen von Grabflächen für Urnenbaumbestattungen, Rasengräbern und Urnengräber vordringlich. Aber auch die im Vortrag angesprochenen Grabformen „Bestattungsstein“ und „ewiges Grab“ verdienen es, näher untersucht zu werden. Aufgrund einer Ortsbesichtigung in den letzten Tagen hat Frau Hörner hierzu auch erste Vorstellungen entwickelt. Auch hat Frau Hörner erste Überlegungen darüber angestellt, wie sich der verbesserungswürdige Eindruck der vor 4 Jahren neu angelegten Grabfelder mit relativ geringen Eingriffen noch korrigieren ließe, um hier noch etwas Struktur einzubringen. Nachdem das Büro Hörner durch die Erarbeitung der Basisdaten bereits über die entsprechende Ortskenntnis und Hintergrundinformationen verfügt, ist es nur logisch, mit diesen Planungen ebenfalls das Büro Hörner zu beauftragen. Die Verwaltung hat daher das Büro Hörner vorab gebeten, entsprechende Angebote vorzulegen. Diese beruhen auf der HOAI. Die Leistungen werden in Honorarzone IV, Mindestsatz, eingestuft. Vom Leistungsbild sollen 93 v.H. erbracht und die anrechenbaren Nebenkosten mit 5 v.H. honoriert werden. Dies entspricht der HOAI und ist angemessen.

    Der Vorsitzende empfiehlt daher dem Gemeinderat, das Büro Hörner mit den weiteren Planungsschritten für die Friedhöfe Nordheim und Nordhausen zu beauftragen. Diese Auffassung wird vom Gemeinderat bestätigt.

     

    Sodann ergeht nachstehender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Von Bestandserhebung und Bedarfsermittlung zu den Friedhöfen Nordheim und Nordhausen wird Kenntnis genommen.
    2. Das Büro Hörner wird aufgrund seiner Angebote vom 10.10.2017 mit den weiteren Planungsschritten beauftragt.

     

     

  • Tagesordnungspunkt 3

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

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  • Tagesordnungspunkt 4

    Bürgerfragestunde

    Protokoll

     

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