© Kuon + Reinhardt GmbH

Ratsinformationssystem Nordheim

Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 12.03.2018 um 19:00 Uhr

zurück zur Sitzungliste

Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 19.02.2018 in Umlauf.

     

    Aus dem Protokoll der nicht öffentlichen Sitzungen vom 19. und 21. Februar 2018:

    Herr Holzwarth verliest die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse vom 19. und 21.02.2018.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Flurstück 2489/1, Sperberweg 12;

    Errichtung Carport

    Protokoll

    Az.: 632.6:Sperberweg 12/02

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 29/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Er weist darauf hin, dass der Carport nicht nur teilweise, sondern komplett außerhalb des Baufensters errichtet werden soll.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

    Az.: 043.1111:02, 043.1112:730/736/01:Rathaus; technisches Grundkonzept

    Herr Holzwarth verweist auf die vergangene Sitzung, in der das technische Grundkonzept des Rathauses vorgestellt wurde. Hier wurde vom Elektro-Fachplaner unter anderem die Photovoltaik-Anlage nur auf der Ostseite vorgestellt. Dies war so jedoch nicht korrekt. Auf nochmalige Nachfrage beim Planer bestätigte dieser, dass die PV-Anlage auf beiden Seiten des Daches errichtet werden soll. Er entschuldigt sich für das Missverständnis.

    Des Weiteren wurde der Fachplaner von der Verwaltung beauftragt, die Wirtschaftlichkeit eines Batteriespeichers näher zu untersuchen sowie Informationen zum neu angelaufenen Förderprogramm "solare Batteriespeicher" zu liefern.

     

     

    Az: 785.3:Unterhaltung von Feldwegen

    Feldwegsanierung

    Dem Gemeinderat wurden die mit dem Bauernverband zur Sanierung abgestimmten Wegstrecken im letzten Jahr vorgestellt. Der unter Punkt 2a aufgeführte Entwässerungsgraben muss vor der Befestigung der Wege hergestellt werden, um eine Abführung des anfallenden Niederschlagwassers zu gewährleisten. Beim Markungsrundgang wurden die Teilnehmer vor Ort auf den Zustand hingewiesen. Auch der Zustand des Asphaltweges auf diesem Teilbereich ist sehr schlecht, teilweise ausgebrochen und in großen Teilen mit Netzrissen überzogen.

    Die Planung und Kostenschätzung des Ing. Büro Ippich aus Brackenheim ergab für die Instandsetzung der ca. 200 m langen Wegstrecke eine Summe von 40.000 EUR zuzüglich der Honorarkosten von ca. 10 %. Herr Krauß schildert die Möglichkeit zur Beseitigung des anfallenden Niederschlagwassers durch eine Abschrägung und entsprechenden Hochbord als Anschlag zur Wasserführung. Der Unterbau des Weges erscheint Herrn Krauß noch stabil, da bisher keine Verdrückungen feststellbar sind. Vermutlich wird ein Fräsen der Deckschicht und eine anschließende Aufbringung einer entsprechenden Tragschicht ausreichend sein.

    Der Vorsitzende und Herr Krauß erläutern hierzu auch ein neues Förderprogramm, welches die Möglichkeit einer 20%-igen Förderung vorsieht. Aus Sicht der Verwaltung sollte versucht werden, mit diesem Wegstück in das Förderprogramm aufgenommen zu werden. Der Technische Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

     

    Es ergeht bei einer Gegenstimme folgender

    Beschluss:

    Die Verwaltung wird beauftragt, für das dargestellte Teilstück des Weges die Aufnahme in das Förderprogramm zu beantragen.

     

     

     

     

     

     

instagram