Ratsinformationssystem Nordheim
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 20.07.2018 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollProtokolle der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats vom 22. Juni 2018
Der Vorsitzende gibt das öffentliche Gemeinderatsprotokoll vom 22.6.2018 zur Unterschrift in Umlauf.
Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 22. Juni 2018In der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.06.2018 hat der Gemeinderat beschlossen, das Erdgeschoss des Gebäudes Hauptstraße 71 zu erwerben und dort eine Arztpraxis einzurichten.
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 9.07.2018 sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.
AZ 022.26 Anfrage zum Kindergarten Südstraße
GR Donnerbauer hat die Verwaltung gefragt, ob wir für den Neubau sowohl Bundes- als auch Landesfördermittel erhalten. Antwort: Ja, mit dem Zuschuss aus dem Programm SIQ (Soziale Integration im Quartier) ist die für die Gemeinde günstigste Form der Bezuschussung bewilligt worden.Weiter hinterfragte Herr Donnerbauer die lange Bauzeit des Kindergartenneubaus. Hierzu liegt der Verwaltung eine Stellungnahme der Architektin vor, die den Gemeinderäten in der nächsten Woche als Mail zugehen wird.
AZ 632.6:Großgartacher Straße 8/02
Bauantrag für unbeleuchtete Werbeanlage am Gebäude
Großgartacher Straße 8
BM Schiek informiert darüber, dass der Technische Ausschuss in seiner Sitzung am vergangenen Montag trotz vorheriger Information des Landratsamtes über Rechtswidrigkeit das Einvernehmen der Gemeinde mehrheitlich versagt hat. Entgegen ursprünglicher Annahme des Bürgermeisters, dass damit ein Widerspruchsverfahren nach § 43 der GemO notwendig wird, ist dies nach Absprache mit dem Landratsamt in diesem Fall verzichtbar. Das Baurechtsamt des Landratsamtes wird das von der Gemeinde rechtswidrig versagte Einvernehmen auf der Grundlage von § 54 LBO ersetzen. Die Gemeinde ist nach dieser Regelung vor Erteilung der Genehmigung anzuhören. Diese Anhörung betrachtet der BM als Sache der laufenden Verwaltung, für die er zuständig ist. Eine zusätzliche Sitzung des Gemeinderates ist dann nicht erforderlich.
Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat, ob sich das Landratsamt die Situation vor Ort angeschaut hat, bevor die Verkehrsbeeinträchtigungen verneint wurden, teilt die Verwaltung mit, dass die für die Beurteilung der Verkehrssituation zuständige Verkehrsbehörde nach Kenntnis der Verwaltung angehört wurde.
- Tagesordnungspunkt 2
Einrichtung einer Stromtankstelle für Elektrofahrzeuge im Rathausumfeld;
a) Betreiberform
b) Standort
ProtokollAz.: 043.1112:02, 043.1112:442
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 89/2018 vor.
Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und berichtet aus der Sitzung des Technischen Ausschusses, in welchem Fachingenieur Herbel die Planung ausführlich erläutert hat.
Als sinnvollste Lösung wird eine Ladesäule mit einer Leistung von 22 kW (bzw. 2 x 11 kW) und 2 x 2,6 kW SchuKo erachtet. Für Installation, Einrichtung und Inbetriebnahme fallen lt. Herbel für die Gemeinde Kosten von ca. 22.500 EUR brutto an. Der Betrieb über einen externen Betreiber wird mit 82 EUR/Monat (Beispiel EnBW) abgegolten. Je nach Nutzung der Anlage erfolgt eine teilweise Rückerstattung des Betrages. Nach Auskunft bei der EnBW ist der Betreiberbetrag von 82 Euro bei etwa 25 Ladevorgängen im Monat wieder erwirtschaftet.
Ergänzt werden die Ausführungen mit einem Lageplan des Rathaus-Neubaus, auf dem die Parkplätze markiert sind, an denen die Stromtankstelle errichtet werden soll.Der Vorsitzende verweist auf den einstimmigen Empfehlungsbeschluss im Technischen Ausschuss.
Ohne weitere Absprache ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Im Rathausumfeld wird eine Stromtankstelle bestehend aus einer Ladesäule mit zwei Anschlüssen (je 11 kW) errichtet.
Der Betrieb der Anlage soll nach Angebotseinholung fremdvergeben werden.
Der Standort der Anlage soll auf den beiden nördlichen Parkplätzen des Parkstreifens westlich vom Rathausnebengebäude sein. - Tagesordnungspunkt 3
Rathausneu- und Umbau;
Errichtung einer Photovoltaik-Anlage zur Eigennutzung und Überschuss-Einspeisung
ProtokollAz.: 043.1111:02, 043.1112:736 a, 043.1112:549
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 90/2018 vor.
Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und berichtet aus der Sitzung des Technischen Ausschusses, in welchem Fachingenieur Herbel die Planung ausführlich erläutert hat. Ergänzt werden seine Ausführungen mit Ansichten der verschiedenen Anlagen. Näher betrachtet wurde hierbei die Ausführung als Auf-Dach-Montage mit einer Leistung von 33,0 kWp, was ca. 26.000 kWh im Jahr entspricht. Hier sei lt. Planer mit Kosten von ca. 40.000 Euro zu rechnen. Weiter wird erläutert, dass der Komplex "Rathaus" bestehend aus Rathaus-Altbau, -Neubau und Gemeindezentrum künftig über eine gemeinsame Energiezentrale verfügen soll, in die der gewonnene Strom der Photovoltaik-Anlage eingespeist werden soll. Der Fachingenieur geht von einem Eigenanteil von ca. 60% aus (etwa 15.600 kWh). Hier sind die Klimageräte bereits berücksichtigt. Der Überschuss (etwa 10.400 kWh) kann in das öffentliche Netz der Netze BW zu einer Vergütung von derzeit 11,97 Cent je kWh eingespeist werden.
Die im Dach integrierte Anlage ist teurer und erbringt weniger Leistung. Aufwendig sei insbesondere die passgenaue Ziegeleindeckung des Daches sowie die Abdichtung der Anlage.
Herr Holzwarth erläutert ergänzend, dass es eine Möglichkeit gibt, einen Energiespeicher nachzurüsten. Zu Beginn mache das nur wenig Sinn, da noch nicht klar ist, ob und wie viel Strom gespeichert werden könne. Die Speichersysteme sind aber jederzeit nachrüst- und erweiterbar. Durch den späteren Einbau entstehe kein großer Aufwand, so die Aussage vom Ingenieurbüro.Der Vorsitzende erläutert, dass zwischenzeitlich klar ist, dass die Photovoltaikanlage durch die Gemeinde und nicht durch die Bürgerenergie Zabergäu betrieben werden soll.
Herr Holzwarth verweist auf den Empfehlungsbeschluss des Technischen Ausschusses.
Ohne weitere Absprache ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Auf dem Dach des Rathaus-Neubaus soll eine Photovoltaik-Anlage errichtet werden.
Die Photovoltaik-Anlage soll als aufgesetzte Ausführung berücksichtigt werden.
Die Gemeinde soll die Photovoltaik-Anlage selbst betreiben.
Der mögliche Anschluss eines Stromspeichers soll bereits jetzt vorgesehen werden. - Tagesordnungspunkt 4
Rathausneu- und Umbau;
Bemusterung und Auswahl
a) Klinkerfassade
b) Verkleidung Dachgauben
c) Dachbeläge
d) Fenster- und Türrahmen
ProtokollAz.: 043.1111:02, 043.1112:335, 043.1112:731, 043.1112:363
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 91/2018 vor.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Architekten Wolfgang Reinhardt.
Zur besseren Visualisierung werden dem Gemeinderat die vom Technischen Ausschuss empfohlenen Materialien auf der Terrasse des Rathauskellers zur Bemusterung vorgelegt.Nach Beratung ergeht mit 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung folgender
Beschluss:
- Die Klinkerfassade soll in Petersen Kolumba K47 ausgeführt werden (7 Ja-Stimmen, 1 für Randersacker rot, 2 für Randersacker grau)
- Die Dachgauben sollen in Trespa Metallics M35.7.1 (Malachit Green) satin ausgeführt werden (einstimmig)
- Die Dachbeläge sollen in a) Doppelmuldenfalzziegel beim Rathaus-Altbau und b) Ziegel dunkelgrau engobiert beim Rathausneubau ausgeführt werden (einstimmig)
- Die Fenster- und Türrahmen der Außenfassade sollen in Euras Standard C-33 ausgeführt werden (8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)
- Tagesordnungspunkt 5
Abbruch Waldenserstraße 17;
Vergabe von Lieferungen und Leistungen
ProtokollAz.:880.291:0001/03
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 92/2018 vor.
Der Vorsitzende begrüßt Architekt Reinhardt zu diesem Tagesordnungspunkt.
Vom Architekten werden die Ergebnisse der Ausschreibung erläutert. Begründet werden die hohen Preise, die insgesamt alle relativ nah beieinanderliegen, mit der Schwierigkeit der Baustelle (viel Handabtrag). Weiter berichtet Reinhardt von einem Bietergespräch mit JMS, indem die Auskömmlichkeit der Preise hinterfragt wurden. Diese ist gegeben. Laut Architekt werden auch im nächsten Jahr keine günstigeren Preise zu erwarten sein.
Architekt Reinhardt empfiehlt daher, die Firma JMS zum Angebotspreis von 117.277,52 EUR zu beauftragen. Die Finanzierung wird durch Minderausgaben bei anderen Haushaltsstellen gesichert.Der Vorsitzende erläutert, dass versucht wurde ein günstiges Angebot zu erzielen, indem den Abrissunternehmen kein festes Zeitfenster vorgegeben wurde.
Auf Nachfrage, ob ein Parkplatz in dieser Stelle wirklich erforderlich ist, erläutert der Vorsitzende, dass etwas mit der Fläche gemacht werden muss, da sie sonst vom Bauhof zu pflegen ist. Im Übrigen soll nicht wirklich ein Parkplatz entstehen, sondern es ist eher daran gedacht, die Fläche für die Baustelleneinrichtung zu nutzen, die erforderlich ist, wenn in der Nordhausener Ortsmitte saniert wird. Der einzubauende Schotter kann später wieder entnommen und z.B. für den Feldwegebau verwendet werden.
Der Vorsitzende verweist auf den einstimmigen Empfehlungsbeschluss des Technischen Ausschusses.
Nach kurzer Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Die Firma JMS aus Weinstadt wird aufgrund ihres Angebots zum Angebotspreis von 117.277,52 EUR mit der Ausführung der Abbrucharbeiten beauftragt.
- Tagesordnungspunkt 6
Neubau 6-gruppiger Kindergarten in der Südstraße;
Sachstandsbericht zum verzögerten Baubeginn
ProtokollAz.: 461.4142
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 93/2018 vor.
Der Bauamtsleiter verweist auf die Vorlage. Brandschutzgutachter und Architektin sind nach wie vor von der Richtigkeit ihrer Arbeit überzeugt. Am Montag fand eine weitere Besprechung mit den Planern statt. Dabei wurde vereinbart, dass diese nochmals getrennt mit Kreisbrandmeister und Baurechtsamt Kontakt aufnehmen, um die Erfolgsaussichten von Kompromissvorschlägen auszuloten. Sollte ein Kompromiss aufgrund dieser Vorschläge gefunden werden, sollte aus Sicht der Verwaltung umgeplant werden, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Unabhängig hiervon muss aber heute bereits davon ausgegangen werden, dass sich der ursprüngliche Zeitplan nicht annähernd halten lässt. Derzeit muss mit einer Fertigstellung nicht vor April 2021 gerechnet werden. Zur Frage der langen Bauzeit hat die Planerin gegenüber der Verwaltung ausführlich Stellung genommen. Aufgrund der Baumassen und der Bauweise, aber auch der Bauzeit über zwei Winter hinweg, sind wesentliche Bauzeitverkürzungen nicht zu erwarten. Dies bedeutet, dass sich die Gemeinde auf weitere Interimslösungen zur Unterbringung von Kindern einstellen muss.
Der Vorsitzende ergänzt, dass vom Gutachter vorgelegte Vergleichsobjekte die bei unserer Planung monierten Fluchtweg-Längen enorm überschreiten, aber dennoch genehmigt worden sind (teilweise 11 m länger als unsere Planung).
Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen
Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 7
Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu;
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Langwiesen IV“;
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über das frühzeitige Beteiligungsverfahren
ProtokollAz.: 790.633:Layher
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 94/2018 vor.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Er verweist darauf, dass sich die Stadt Güglingen und die Stadt Brackenheim schon mit diesem Thema beschäftigt und jeweils einstimmig positive Beschlüsse gefasst haben.
Es wird ein Bild gezeigt, auf dem die beplante Fläche markiert ist.
Der Planentwurf orientiert sich vollständig an den Anregungen, die von Naturschutzseite zum ersten Entwurf vorgetragen wurden.
Nach Hinweis des Vorsitzenden auf die Vorberatung im Technischen Ausschuss ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
- Für den in der Abgrenzungskarte vom 18.06.2018 dargestellten Bereich wird dem Antrag des Vorhabenträgers (Anlage 9) auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zugestimmt und dessen Aufstellung nach § 12 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan erhält den Titel "Langwiesen IV".
- Der vorliegende städtebauliche Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Langwiesen IV" wird gebilligt.
- Der Bebauungsplan wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel hierzu durchgeführt.
- Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den entsprechenden Beschlüssen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung Zabergäu zuzustimmen.
- Tagesordnungspunkt 8
Annahme von Spenden
ProtokollBei der Gemeinde sind folgende Spenden eingegangen:
1. Sabine und Michael Abstins, Nordheim: 60 EUR für das 10-jährige Freibadjubiläum
2. SV Sparkassenversicherung, Kassel: 100 EUR für die Freiwillige Feuerwehr - für Feuerlöscherübungen
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Die Spenden werden dankend angenommen - Tagesordnungspunkt 9
Sonstiges und Anfragen
ProtokollAz.: 062.3 Kommunalwahl 2019
Das Innenministerium hat als Wahltag für die nächsten regelmäßigen Kommunalwahlen Sonntag, den 26.05.2019 bestimmt.
Die Kommunalwahl findet am gleichen Tag wie die Europawahl statt.
AZ 691.06:0002; 691.21:0001, 632.6:Bahnhofplatz 12/05
Bauvorhaben der Firma Schneider und ihre Auswirkungen auf den Katzentalbach und die Hochwassersituation
Die Firma Schneider beabsichtigt, ein Hallengebäude, das über dem Katzentalbach steht, abzubrechen. Weiter sind Hochbauplanungen im westlichen Grundstücksbereich geplant. Da dies Auswirkungen auf die Hochwassersituation hat, ließ die Verwaltung diese vom Büro Schöll Consult beurteilen.
Die Berechnungen zur Überarbeitung der Hochwassergefahrenkarte zeigen, dass sich ein Abbruch der bestehenden Halle über dem Bach, verbunden mit einer Öffnung des Baches und Aufdimensionierung der Brückenbauwerke bei den Gebäuden Schwab und Viertel, positiv auf die Hochwassersituation auswirken wird.
Die Gemeinde sollte daher die Gelegenheit, die sich aus den Bauabsichten ergeben, nutzen und das Ihrige dazu beitragen, die bereits seit 2007 laufenden Planungen zur Öffnung des Katzentalbaches weiter zu führen und für die geplanten Maßnahmen zunächst und erneut einen Zuschussantrag zu stellen.
Fraglich ist, ob ein Antrag in Richtung Hochwasserschutz gestellt werden soll. Ein solcher wurde bereits 2008 u.a. deshalb abgelehnt, weil die Baukosten in keinem ausreichenden Verhältnis zu möglichen Schäden (aufgrund bisheriger Schadensbilder) stehen. Es ist daher zu befürchten, dass deshalb auch eine erneute Antragstellung abschlägig beschieden wird.
Deshalb überlegt die Verwaltung, ob eine Antragstellung für eine Gewässerrenaturierung erfolgsversprechender ist.
Hierfür ist allerdings das Vorhandensein eines Gewässerentwicklungsplanes erforderlich. Die Aufstellung eines solchen Planes wird mit 70 v.H. gefördert. Die Bearbeitungszeit für das Planwerk beläuft sich auf rund 1 Jahr.
Die Verwaltung hat zwei Ingenieurbüros aufgefordert, Honorarofferten vorzulegen. Die Angebote liegen in Summe deutlich auseinander. Es wird daher zunächst mit der Wasserbehörde abzuklären sein, welches der Angebote letztendlich aufgrund der angebotenen Leistungen zielführend ist.
Am 19.07.2018 wurde zudem bei einem Seminar zur Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben, mit dem Seminarleiter, der beim Regierungspräsidium über die Vergabe der Fördermittel entscheidet, über die Erfolgsaussichten möglicher Anträge gesprochen. Hierbei zeigte sich, dass der Antrag auf Erstellung eines GEP gute Aussichten hat. Der Antrag auf Förderung einer Hochwasserschutzmaßnahme dagegen wird vermutlich, wiederum aus den gleichen Gründen wie bereits 2008, erneut abschlägig beschieden werden. Eine Antragsstellung für eine Gewässerrenaturierung wäre auch mit Blick auf eine höhere Förderung (85%) erfolgsversprechender. Ob und vor allem wann mit einer Bewilligung gerechnet werden könne, kann nicht gesagt werden, da die in den Fördertöpfen zur Verfügung stehenden Mittelzuweisungen des Landes an das RP seit 13 Jahren fast unverändert sind, aufgrund der gestiegenen Baupreise aber die Kosten der einzelnen Maßnahmen sich dramatisch erhöht haben und aufgrund fehlender Mittel nur noch ein Bruchteil der zu fördernden Maßnahmen bedient werden könne. Ein vorgezogener Baubeginn scheidet aus.
Je nach zu wählendem Antrag wäre entweder ein Büro mit der Aufstellung des Gewässerentwicklungsplans zu beauftragen, oder aber die Planungen zum Ausbau des Katzentalbaches wären voranzutreiben, damit zum 1.10.2018 o.g. Förderantrag gestellt werden kann. Hierfür wäre das Büro Schöll Consult mit den erforderlichen Planungsleistungen zu beauftragen.
Die grob geschätzten Baukosten für die Neugestaltung des Baches und den Bau zweier Brücken belaufen sich, ohne Grunderwerb, auf rund 1.260.000 EUR.
In dieser Summe sind Planungsleistungen des Ingenieurbüros Schöll Consult in Höhe von rund 140.000 EUR enthalten.
Der Vorsitzende verdeutlicht, dass der Renaturierungszuschuss offenbar erfolgversprechender sei. Der Abbruch der Firma Schneider und die Öffnung der Verdolung können unabhängig vom zeitlichen Ablauf einer eventuellen Renaturierung durchgeführt werden.
Az.: 042.00:0003 Corporate Identity
Der Vorsitzende spricht in jüngster Vergangenheit verschiedentlich vorgetragene Anregungen an, vom bisherigen öffentlichen Erscheinungsbild der Gemeindeverwaltung abzuweichen.
Er erinnert daran, dass sich die Verwaltung seit dem Jahr 2001 an den Gestaltungsrichtlinien orientiert, welche seiner Zeit im Vorfeld des Blumensommers und nach vorausgegangenem Wettbewerb unter mehreren Agenturen festgelegt wurden. Ob diese Richtlinien auch künftig weiter gelten sollen oder ob eine Überarbeitung des gemeindlichen Erscheinungsbildes gewünscht wird, soll nach Sommerpause Gegenstand von Beratungen sein.
Anfragen
Az.:ohne
GR Pfautsch teilt mit, dass sich ein Bürger wegen Straßenschäden in der Römerstraße an ihn gewandt hat. Der Bürger wird sich noch schriftlich bei der Verwaltung melden.
Az.:ohne
GR Perrot erkundigt sich, ob es beim Landratsamt oder der Verwaltung schon Beschwerden gegen den neuen Busunternehmen Rexer gibt. Laut Bus fahrenden Schülern pflegen zumindest einzelne Fahrer wohl einen recht heftigen Fahrstil.
Der BM bittet darum, Beschwerden über den ÖPNV sinnvoller Weise mit Uhrzeit und Buslinie zu versehen, weil diese erfahrungsgemäß ansonsten im Sande verlaufen.
- Tagesordnungspunkt 10
Bürgerfragestunde
Protokoll---