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Technischer Ausschuss-Sitzung

Sitzung am 14.05.2018 um 19:00 Uhr

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Tagesordnung:

  • Tagesordnungspunkt 1

    Bekanntgaben

    Protokoll

     

    Der Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 12.03.2018 in Umlauf.

     

    Aus dem Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung vom 12. März 2018:

    Herr Holzwarth verliest die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse vom 12.03.2018.

  • Tagesordnungspunkt 2

    Flurstück 2/1, Weststraße 24 / Blumenstraße 9;

    Neubau Wohnhaus und Lagerraum

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Weststraße 24/05, 632.6:Blumenstraße 19/01

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 41/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Das Vorhaben entspricht den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans. Aus bauordnungsrechtlicher Sicht wäre eine Befreiung erforderlich. (zu geringe Dachneigung des Lagergebäudes). Über eine Befreiung entscheidet hier jedoch das Landratsamt. Der Vorsitzende verdeutlicht nochmals den planerischen Willen der Gemeinde bei der Aufstellung des Bebauungsplans. Man wollte bewusst die Charakteristik des Waldenserortes erhalten und hat die Vorgaben im Bebauungsplan entsprechend festgelegt.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt das Vorhaben zur

    Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 3

    Flurstück 2/1, Weststraße 24;

    Abbruch baulicher Anlagen

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Weststraße 24/04

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 42/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Der Technische Ausschuss nimmt vom Vorhaben

    Kenntnis.

  • Tagesordnungspunkt 4

    Flurstück 4073, Heilbronner Straße 14;

    Erstellung Pkw-Stellplatz

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Heilbronner Straße 14/03

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 43/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 5

    Flurstück 2450, Falkenstraße 5;

    Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Falkenstraße 5/01

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 44/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf die Verstöße gegen die Festsetzungen bzgl. Überschreitung der Traufhöhe (14 cm) und Überschreitung der Baugrenze mit Carport und Hauseingangsüberdachung.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 6

    Flurstück 10539, Rieslingstraße 36;

    Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage und Carport

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Rieslingstraße 36/01

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 45/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Er verweist auf die Verstöße hinsichtlich der Überschreitung des Baufensters mit Carport und Treppenhaus.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 7

    Flurstück 4266/2, Seyboldstraße 19;

    Errichtung Stellplatz

    Protokoll

     

    Az.: 632.6:Seyboldstraße 19/03

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 46/2018 vor.

     

    Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGb wird erteilt.

  • Tagesordnungspunkt 8

    Beschaffung eines Universalrasenmähers für den Bauhof

    Protokoll

     

    Az.: 771.41:0003

    Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 47/2018 vor.

     

    Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Er verweist auf die spezifischen Eigenschaften des Mähers und erläutert, dass eine Ausschreibung lt. Herrn Krauß keinen Sinn mache, da ein Mäher mit diesen Eigenschaften nur von der Fa. Amazone hergestellt und von der Fa. Baywa vertrieben wird. Weiter verweist der Vorsitzende auf die Frühbezugsrabatte, die vom Angebotspreis inkl. MwSt. noch abgezogen werden dürfen. Bei einer Lieferung zwischen zwölf und max. 16 Wochen dürfen 6% abgezogen werden.

     

    Es ergeht folgender einstimmiger

    Beschluss:

    1. Der freihändigen Beschaffung des Mähers aufgrund des Angebotes der Fa. Baywa wird zugestimmt.
    2. Der Frühbezugsrabatt i. H. v. 6% für die Lieferzeit zwischen zwölf und max. 16 Wochen soll in Anspruch genommen werden, sofern dies vertretbar ist.
  • Tagesordnungspunkt 9

    Sonstiges und Anfragen

    Protokoll

     

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