Ratsinformationssystem Nordheim
Technischer Ausschuss-Sitzung
Sitzung am 19.09.2018 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDer Vorsitzende gibt das öffentliche Protokoll des Technischen Ausschusses vom 16.07.2018 in Umlauf.
Aus dem Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung vom 16. Juli 2018:
Herr Holzwarth verliest die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse vom 16.07.2018.
- Tagesordnungspunkt 2
Bausache: Flurstück 1354, Im Pfädle 8;
Anbau von Dachgauben
ProtokollAz.: 632.6:Im Pfädle 8/0003
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 99/2018 vor.
Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage und verweist auf den falsch formulierten Beschlussvorschlag. GR Willy bittet um sorgfältige Prüfung der Traufhöhe der Dachgauben, welche auf der Ansicht so aussehen, als seien diese über der Traufhöhe des Hauptbaukörpers.
Der Technische Ausschuss nimmt vom Vorhaben
Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 3
Bausache: Flurstück 112, Wassergasse 2;
Umbau Scheune in Wohnraum
ProtokollAz.: 632.6:Wassergasse 2/0005
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 100/2018 vor.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist GR Willy befangen und nimmt im Zuhörerraum Platz.
Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 4
Bausache: Flurstück 5120/5, Maybachstraße 8;
Neubau eines Carports mit Geräteraum und separatem Stellplatz
ProtokollAz.: 632.6:Maybachstraße 8/0003
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 101/2018 vor.
Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Er verweist auf den Verstoß, da der Carport außerhalb des Baufensters errichtet wurde und nun im Nachgang eine Genehmigung beantragt wurde. Die seitens der Gemeinde geforderten Mindestabstände (Pfosten 1 m, Dach 0,50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche abgerückt) sind eingehalten.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 5
Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung auf den Flurstücken 2097 und 2098;
Gewann „Hoernle“
ProtokollAz.: 364.412:2018/0003
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 102/2018 vor.
Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die bereits erfolgte Auffüllung.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 6
Bausache: Flurstück 2/1, Weststraße 24/Blumenstraße 19;
Ersatzneubau zweier Mehrfamilienhäuser mit Stellplätzen
ProtokollAz.: 632.6:Weststraße 24/0006, 632.6:Blumenstraße 19/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 103/2018 vor.
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist GR Perrot befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.
Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage. Er verweist auf die bauplanungsrechtlichen Verstöße hinsichtlich Gebäudelängen, Mindestabstände zum Nachbargrundstück sowie Gebäudehöhe. Vorliegende bauordnungsrechtliche Verstöße werden vom Landratsamt geprüft. Weiter erläutert er, dass nach mittlerweile erfolgter Absprache mit dem Landratsamt die in der Vorlage genannten Überschreitungen aufgrund der Balkone nicht vorliegen, da die Balkone als untergeordnete Bauteile gelten und nicht mit in die Beurteilung der Gebäudelänge bzw. des Grenzabstandes einberechnet werden. Somit sei vom Technischen Ausschuss lediglich über die Überschreitung der Gebäudehöhe des Gebäudes an der Blumenstraße sowie über die Überschreitung der Grundflächenzahl zu entscheiden.
Gemäß Bebauungsplan kann von einer Überschreitung der Grundflächenzahl bis 0,8 befreit werden, wenn dies zum Einfügen in das Orts- und Straßenbild geboten ist. Lt. Herrn Holzwarth haben die direkt umliegenden Grundstücke Grundflächenzahlen von max. 0,6. Somit sei die Notwendigkeit der Befreiung aus Gründen des Einfügens in das Orts- und Straßenbild nach Auffassung der Verwaltung nicht gegeben.
Der Vorsitzende führt aus, dass die Entscheidung über die erforderlich werdende Abstandsflächenbaulast zu Lasten Flst. 1/1, welches sich in Gemeindeeigentum befindet, in der kommenden GR-Sitzung getroffen wird.
Auf Nachfrage von GR Kurz erläutert Herr Holzwarth, dass für Stellplatz-Regelungen das Landratsamt zuständig sei, da es sich hierbei um Bauordnungs- und nicht um Bauplanungsrecht handelt.
Mit 4 Ja- und 5 Nein-Stimmen ergeht folgender
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 31 BauGB wird versagt.
- Tagesordnungspunkt 7
Bausache: Flurstück 3968, Hauptstraße;
Neubau eines 3-Familien-Wohnhauses mit Garage
ProtokollAz.: 632.6:Hauptstraße 3968/0001
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 104/2018 vor.
Herr Holzwarth erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
GR Willy bittet ausdrücklich um Überprüfung des Hochwasserschutzes.
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB wird unter der Bedingung erteilt, dass die Wasserbehörde dem Vorhaben aufgrund möglicher Eingriffe in Überflutungsflächen der Hochwassergefahrenkarte zustimmt.
- Tagesordnungspunkt 8
Sonstiges und Anfragen
ProtokollAz: 564.22:0013 Sporthalle;
Sachstand in Sachen Sporthallenboden und GeneralsanierungDie Verwaltung berichtet dem Technischen Ausschuss, dass sich der Sportboden in der Sporthalle in der jüngsten Zeit unerwartet schnell und heftig verschlechtert hat. Bisher steht eine Aussage der Unfallkasse Baden-Württemberg aus, ob überhaupt Sport stattfinden kann.
Die Überlegungen zur Erneuerung des Sportbodens, aber auch die sich in diesem Zusammenhang zwangsläufig stellende Frage einer Generalsanierung wurden deshalb vorgezogen. Nach einer Besichtigung der Sporthalle gemeinsam mit den Hausmeistern und Architekt Kuon hat Letztgenannter die voraussichtlich entstehenden Kosten auf 589.000 EUR geschätzt. Die Verwaltung klärt derzeit die sich in diesem Zusammenhang stellenden Fragen und wird dem Gemeinderat baldmöglichst berichten.
Az: 632.6:Hausener Straße 74/0000, Hausener Straße 74/0003
Herr Holzwarth erläutert, dass beim Bauamt eine Anfrage zur Errichtung eines Zaunes einging und erläutert dies an einem Luftbild. Die Eigentümer der Hausener Straße 74 möchten auf der an öffentliche Parkplätze grenzenden Garagenzufahrt einen Zaun errichten, da insb. die Hofeinfahrt, in der auch Kinder spielen, aufgrund der Kurvenlage der Hausener Straße nicht einsehbar ist. Gegen die Hausener Straße soll mit dem Hoftor gemäß Bebauungsplan ein Abstand von 1 m eingehalten werden. Da es sich bei den Parkplätzen ebenso um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt, wäre gemäß Bebauungsplan der Zaun um 1 m von der Grundstücksgrenze abzurücken. Straße und Parkplätze haben nach Auffassung der Verwaltung jedoch nicht dieselbe Qualität, weshalb der Zaun auf der Grenze errichtet werden könnte; das Hoftor jedoch um 1 m von der Hausener Straße abgerückt. Der Technische Ausschuss nimmt hiervon zustimmend Kenntnis.
691.06:0002
Gewässerentwicklungsplan Nordheim
Wie berichtet, hatte die Verwaltung Anfang August einen Förderantrag zur Aufstellung eines Gewässerentwicklungsplans (u.a. als Voraussetzung für eine Antragsstellung zum naturnahen Ausbau des Katzentalbaches im Bereich der Firma Schneider) gestellt. Auf Nachfrage beim Regierungspräsidium wurde der Verwaltung mit Mail vom 18.09.2018 mitgeteilt, dass derzeit hierfür keine Fördermittel mehr zur Verfügung stehen. Eventuell werden im Herbst / Winter Fördergelder zurückgegeben, dann könnte u. U. noch eine Bewilligung erfolgen.