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Technischer Ausschuss-Sitzung
Sitzung am 17.10.2018 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollBeschlüsse der letzten nichtöffentlichen Sitzung
Der Bauamtsleiter verliest die in nichtöffentlicher Sitzung vom 19.09.2018 gefassten Beschlüsse zu den TOP's 3-5.
Az.: ohne
Anfragen aus der Mitte des Gremiums
Piktogramme auf Fürterer Weg:
Die Piktogramme wurden auf Veranlassung des Heilbronner Landes vom Bauhof angebracht, da die Entfernung zwischen den Schildern beim REWE und an den Weinbergen bei Nordhausen zu groß ist. Ein weiteres Schild an der Wegkreuzung würde den landwirtschaftlichen Verkehr und die Bewirtschaftung der Felder stören.
Az.: ohne
Sanierungsarbeiten an der L 1106 durch Landratsamt Heilbronn
Bekanntgabe durch Herrn Krauß: Herr Käß, Straßenmeister aus Dürrenzimmern teilt hierzu folgendes mit: Die Reparaturarbeiten wurden durch eine Fachfirma ausgeführt. Durch sehr geringe Haushaltsmittel waren die Vorgaben an die Firma, dass nur Schäden (Risse, Asphaltabplatzungen) beseitigt werden. Durch die Menge der Schadstellen konnte auch abschnittsweise nicht die ganze Fahrbahnbreite überzogen werden. Das Ziel der Substanzerhaltung wurde erreicht und ist nicht zu beanstanden.
- Tagesordnungspunkt 2
Bausache: Flurstück 10221, Märzenäcker 1;
Nutzungsänderung Laden in Steh-Imbiss
ProtokollAz.:632.6:Märzenäcker 1/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 117/2018 vor.
Der Bauamtsleiter verweist auf die Vorlage.
Das Vorhaben entspricht den bauplanerischen Festsetzungen des Bebauungsplans.
Der Technische Ausschuss nimmt vom Vorhaben
Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 3
Bausache: Flurstück 10310, Hausener Straße 89;
Errichtung Gartenhaus und Abstellraum/Unterstand
ProtokollAz.:632.6:Hausener Straße 89/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 118/2018 vor.
Das geplante Gartenhaus soll komplett außerhalb des Baufensters und als Grenzbau erstellt werden. Gleiches gilt für den Abstellraum. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Befreiung denkbar. Ob der Angrenzer sich durch die Vorhaben in seinen nachbarlichen Belangen tangiert fühlt, bleibt diesem überlassen. Gegebenenfalls wäre über Einwendungen durch die Baurechtsbehörde zu entscheiden.
Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen zu einer Befreiung wird nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.
- Tagesordnungspunkt 4
Bausache: Flurstück 3044/1, 3042/2, Südstraße 5;
Nutzungsänderung: 3-Familienwohnhaus mit Werkstatt, 1 Stellplatz und 4 Garagen
ProtokollAz.:632.6:Südstraße 5/0007
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 119/2018 vor.
Der Bauamtsleiter erläutert anhand der Vorlage, dass sich das Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung in die Umgebungsbebauung einfügt.
Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 5
Sonstiges und Anfragen
Protokoll---