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Technischer Ausschuss-Sitzung
Sitzung am 13.02.2019 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollAus dem Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung vom 23.01.2019
Es ist nichts bekannt zu geben.
- Tagesordnungspunkt 2
Bausache: Flurstück 3750 u.w., Bahnhofplatz 12;
Abbruch vorhandene Lagerhalle
ProtokollAz.:632.6:Bahnhofplatz 12/0007
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 15/2019 vor.
Herr Braun erläutert, dass am Bahnhofsplatz auf dem Firmengelände der Firma Franz Schneider GmbH & Co. KG eine alte Halle, die in Teilen über dem Katzentalbach errichtet ist, abgebrochen werden soll. Der Abbruch wird im Kenntnisgabeverfahren durchgeführt.
Der Technische Ausschuss nimmt vom Vorhaben
Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 3
Bausache: Flurstück 3750 u.w., Bahnhofplatz 12;
Neubau Lagerhalle
ProtokollAz.:632.6:Bahnhofplatz 12/0008
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 16/2019 vor.
Herr Braun führt aus, dass an der Bahnhofstraße als Ersatz für eine abgebrochene Halle auf einem Betriebsgrundstück eine neue Lagerhalle erstellt werden soll. Das Vorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Es ist daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Dies ist aus Sicht der Verwaltung gegeben.
Das Gremium erteilt das nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB erforderliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass das Bauvorhaben den Anforderungen an einen Hochwasserschutz entsprechend der ausgewiesenen Überflutungsflächen gerecht wird.
GR Donnerbauer bittet die Verwaltung um Prüfung der Parkierungssituation bei der Fa. Schneider. Man müsse Firma Schneider ansprechen, dass diese auch die Firmen-Parkplätze unterhalb des Ochsen nutze. Die derzeitige Situation sei nicht zufriedenstellend.
Ohne weitere Beratung ergeht folgernder einstimmiger
Beschluss:
Die Gemeinde erteilt das nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass das Vorhaben den Anforderungen an einen Hochwasserschutz gemäß der ausgewiesenen Überflutungsflächen gerecht wird.
- Tagesordnungspunkt 4
Bausache: Flurstück 9971, Klimmerdingenstraße 30;
Anbau eines Windfangs, Umbau Gastronomieräume im UG, Errichtung Terrasse
ProtokollAz.:632.6Klimmerdingenstraße 30/0003
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 17/2019 vor.
Herr Braun führt aus, dass an der Klimmerdingenstraße 30 der Anbau eines Windfangs an das bestehende Gebäude erstellt werden soll. Zusätzlich soll innerhalb des Gebäudes ein Umbau der Räumlichkeiten zu Gastronomieräumen stattfinden. Über der schon bestehenden Garage soll eine Terrasse mit Überdachung entstehen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Märzenäcker–Lerchenrain“, der am 23.01.1986 in Kraft getreten ist.
Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Verstöße gegen die bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans vor.
Der Technische Ausschuss nimmt vom Vorhaben
Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 5
Bausache: Flurstück 85/1, Hauptstraße 94;
Errichtung einer Plakatwand (Werbetafel)
ProtokollAz.:632.6:Hauptstraße 94/0007
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 18/2019 vor.
Nachdem am 05.12.18 das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Plakatwand (Werbetafel) in der Hauptstraße versagt wurde, fordert das Landratsamt die Gemeinde nun auf, über das gemeindliche Einvernehmen erneut zu entscheiden. Bei einem ablehnenden Beschluss soll das fehlende Einvernehmen durch das Landratsamt ersetzt werden.
Der Bürgermeister verweist auf die Sitzungsvorlage und darauf - wie bereits in der Sitzung am 05.12.2018 - dass nach Kenntnisstand der Verwaltung die Erteilung eines Einvernehmens unumgänglich sei.
Mehrere Gemeinderäte zeigen sich verärgert, weil mit zunehmender Häufigkeit das Einvernehmen der Gemeinde zu bereits realisierten Bauvorhaben gefragt ist.
Aus der Mitte des Technischen Ausschusses wird fehlende Sensibilität seitens des Landratsamts bemängelt. Zudem üben die Gemeinderäte Kritik an der Vorgehensweise mancher Grundstückseigentümer, welche erst bauen und dann eine Baugenehmigung beantragen. Die Räte fragen an, ob in solchen Fällen Möglichkeiten bestehen, dieser unerfreulichen Entwicklung zukünftig entgegenwirken zu können; beispielsweise durch Sanktionen wie Bußgelder oder höhere Gebührensätze.
Der vom Bürgermeister formulierte
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde erteilt das nach § 36 i.V. m. § 31 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen,
wird mit 2 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 6 Nein-Stimmen
abgelehnt.
- Tagesordnungspunkt 6
Bausache: Flurstück 10456, Zimmerer Höhe 31;
Aufstellung Wärmepumpe
ProtokollAz.:632.6:Zimmerer Höhe 31/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 19/2019 vor.
Herr Braun führt aus, dass am Neubau der Büro-Ausstellungs-Halle auf der Zimmerer Höhe 31 zwei Wärmepumpen außerhalb des Baufensters aufgestellt werden sollen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Zimmerer Höhe Nord II“, der am 22.11.2012 in Kraft getreten ist.
Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen zu einer Befreiung nach § 36 i.V. mit § 31 BauGB zu erteilen.Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Die Gemeinde erteilt das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB.
- Tagesordnungspunkt 7
Bausache: Flurstück 1264/1, Klausenstraße 3;
Aufstockung eines Mehrfamilienhauses
ProtokollAz.:632.6:Klausenstraße 3/0003
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 20/2019 vor.
Herr Braun erläutert das Vorhaben anhand der Vorlage.
Er verweist darauf, dass das bestehende Gebäude um ein Stockwerk erhöht werden soll. Damit weicht es aus seiner Sicht hinsichtlich seiner First- und Traufhöhe deutlich von den Gebäuden der Umgebungsbebauung ab. Insofern erscheint die geplante Erhöhung aus Sicht der Verwaltung kritisch.
Das Gremium stellt eine mögliche Genehmigung der Dachgauben in Aussicht, soweit das Maß der jetzigen Planung nicht überschritten wird. Eine Aufstockung des Gebäudes ist aus Sicht des Gremiums ausgeschlossen.
Der vom Bürgermeister formulierte
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde erteilt das nach § 36 i.V. m. § 31 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen,
wird mit 10 Nein-Stimmen einstimmig
abgelehnt.
- Tagesordnungspunkt 8
Sonstiges und Anfragen
ProtokollAnfragen
Az.:656.42: LED-Beleuchtung Bahnhofstraße
Der Vorsitzende berichtet von einer Anregung aus der Bürgerschaft wegen unzureichender Beleuchtung der Bahnhofstraße. Momentan sei nachts nur jede 2. Straßenlaterne in Betrieb. Die Bahnhofstraße solle auch aufgrund des Bahnverkehrs bis in die späte Nacht durchgängig beleuchtet werden.
Der Technische Ausschuss gab hierzu seine
Zustimmung.
Az.:564.22:0013/0001:Sanierung Sporthalle
GR Kurz erkundigt sich, ob die Vereine bei den Sanierungsplänen mit eingebunden sind.
Der Vorsitzende bejaht dies, die bisher die Sporthalle nutzenden Vereine betreffend. Eine Anfrage des RRKV wegen einer Ausführung des Sportbodens, die auch eine Nutzung mit Rollschuhen und Fahrrädern zulässt, wird derzeit vom Architekten geprüft.
Entsprechend wird auch der RRKV in die weitere Abstimmung einbezogen.
Az.: 112.212:VS 180703
Bushaltestelle Zimmerer Höhe
GR Donnerbauer erkundigt sich, ob auch die Bushaltestelle "Zimmerer Höhe Süd" ebenso wie die Bushaltestelle "Zimmerer Höhe Nord" so markiert werden kann, dass diese nicht als Zufahrt zur Tankstelle genutzt wird.
Der Vorsitzende sagt Prüfung zu.
Az.: 112.212:VS 180703
Brackenheimer Straße, Verkehrssituation
GR Altmann weist auf Probleme für den Verkehr in der Brackenheimer Straße hin, die dadurch verursacht werden, dass dort das Gehwegparken aufgehoben wurde. Er regt an, das wieder rückgängig zu machen.
Der Vorsitzende verweist darauf, dass die Folgen absehbar waren und zunächst beobachtet werden sollte, wie sich die Situation entwickelt.