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Technischer Ausschuss-Sitzung
Sitzung am 13.03.2019 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollDer Vorsitzende gibt die öffentlichen Protokolle des Technischen Ausschusses vom 23.Januar 2019 und vom 13. Februar 2019 in Umlauf.
Aus dem Protokoll der nicht öffentlichen Sitzung vom 13.02.2019
Es ist nichts bekannt zu geben.
- Tagesordnungspunkt 2
Bausache: Flurstück 5510/8, Schafhohle 10;
Geänderte Ausführung und Nutzungsänderung Neubau Verkaufs- und Ausstellungsräume
ProtokollAz.:632.6:Schafhohle 10/0003
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 25/2019 vor.
Herr Braun führt aus, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Schafhohle II" befindet und gegen dessen Festsetzungen verstößt. Die Traufhöhe ist auf max. 4,5 m festgelegt. Im Vorhaben soll diese um 1,81 Meter überschritten werden (auf 6,31 m). Die Gebäudehöhe selbst liegt 1,53 m unterhalb der maximal zulässigen Gebäudehöhe.
GR Willy erkundigt sich, welcher Teil des Bauvorhabens einer privaten Nutzung unterliegt. Der Vorsitzende erläutert, dass nur das Dachgeschoss als Wohnfläche vorgesehen ist.
Nach kurzer Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB wird erteilt.
- Tagesordnungspunkt 3
Bausache: Flurstück 2505, Falkenstraße 16;
Anbau an Wohnhaus mit Wohnraum und Garage
ProtokollAz.:632.6:Falkenstraße 16/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 26/2019 vor.
Herr Braun erläutert, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes "Gerolsgrund II" befindet und gegen dessen Festsetzungen verstößt. Der Anbau soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Die max. Gebäudelänge darf 15 Meter nicht überschreiten. Das Vorhaben soll 22,50 Meter messen und mit einem Flachdach errichtet werden. Der seitliche Mindestabstand von 2,0 m zur Verkehrsfläche wird nicht eingehalten.
GR WiIlly empfindet den Wohnraum neben dem Baufenster als sehr groß.
GR Seifert sieht das Vorhaben skeptisch und erkundigt sich nach vorhandenen Einwendungen gegen das Vorhaben.
Der Vorsitzende bestätigt, dass es Einwendungen gegen das beabsichtigte Vorhaben gibt.
Nach kurzer Beratung und Diskussion ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Die Gemeinde erteilt das nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass das Vorhaben den Anforderungen in Bezug auf den Mindestabstand zur Verkehrsfläche gerecht wird.
- Tagesordnungspunkt 4
Bausache: Flurstück 58, Hauptstraße 47;
Veränderte Planung Abbruch Scheune und Neubau Praxisräume und Wohnung
ProtokollAz.:632.6:Hauptstraße 47/0003
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 27/2019 vor.
Herr Braun verweist auf die Vorlage. Das Baugesuch beinhaltet die Umplanung einer Wohnung in einen Praxisraum.
Die vorliegende Planung fügt sich nach Ansicht der Verwaltung in die Umgebungsbebauung ein.
Der Vorsitzende verweist auf offene Fragen bezüglich des geplanten Stellplatzes. Derzeit geht die Verwaltung davon aus, dass die Schaffung dieses privaten Stellplatzes nicht möglich ist, weil es sich bei der dafür vorgesehenen privaten Grundstücksfläche um öffentliche Straßenfläche aufgrund unvordenklicher Verjährung handelt. Die Prüfung der Frage ist aber noch nicht endgültig abgeschlossen.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass seines Wissens der Bauherr unweit des Baugrundstückes, in der Wassergasse, mehrere "freie" Stellplätze hat, welche für einen erforderlichen Nachweis verwendet werden können.
Die Verwaltung wird vom Technischen Ausschuss beauftragt, die offenen Fragen zu klären und ermächtigt, sich daraus evtl. ergebende Entscheidungen zu treffen.
Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Die Gemeinde erteilt das nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen mit Ausnahme für den in der Kirchstraße geplanten Stellplatz.
- Tagesordnungspunkt 5
Bausache: Flurstück 1037, Kreuzstraße 9;
Abbruch und Neubau Maschinen- und Materiallager
ProtokollAz.:632.6:Kreuzstraße 9/0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 28/2019 vor.
Herr Braun führt aus, dass das Vorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegt. Es gilt der Baulinienplan "Klausenstraße". Das vorhandene Gebäude soll abgerissen und neu erstellt werden. Die vorliegende Planung fügt sich nach Ansicht der Verwaltung in die Umgebungsbebauung ein.
Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Die Gemeinde erteilt das nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen.
- Tagesordnungspunkt 6
Bausache: Flurstück 1264/1, Klausenstraße 3;
Erstellung eines Anbaus im Obergeschoss
ProtokollAz.:632.6:Klausenstraße 3/0004
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 29/2019 vor.
Herr Braun erläutert, dass das Vorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegt. Im Obergeschoss soll der vorhandene Balkon abgebrochen und ein Anbau errichtet werden. Darunter entsteht eine Terrasse. Die vorliegende Planung fügt sich nach Ansicht der Verwaltung in die Umgebungsbebauung ein.
Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Die Gemeinde erteilt das nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen.
- Tagesordnungspunkt 7
Bausache: Flurstück 9898, Lerchenstraße 57;
Anlegen einer Fahrzeugausstellungsfläche durch Einschotterung
ProtokollAz.:632.6:Lerchenstraße 57/0001
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 30/2019 vor.
Herr Braun führt aus, dass das Vorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Hofstatt" liegt. Es entspricht dessen Festsetzungen. Der Bauherr beabsichtigt die Herstellung einer Fahrzeugabstellfläche durch Einschotterung. Für die Klärung der Fragen im Zusammenhang mit der Entwässerung/Oberflächenbefestigung ist die Baurechtsbehörde zuständig.
Der Technische Ausschuss nimmt vom Vorhaben
Kenntnis.
- Tagesordnungspunkt 8
Sonstiges und Anfragen
ProtokollAz.: 656.22:0137 Straßenunterhaltung 2019; 785.3:0021 Feldwegunterhaltung 2019 - 2020
Herr Krauß informiert anhand von Beispielen über geplante Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen und Feldwegen. Teilweise sollen durch den Bauhof vorbereitende Maßnahmen ausgeführt werden. Größere Flächen und der Asphalteinbau sollen an einen Fremdunternehmer vergeben werden. Aktuell ausgeführte Straßenmarkierungen und Fräsarbeiten wurden an die Fa. Dollner aus Lauffen beauftragt.
Aus kurzer Diskussion wird deutlich, dass wie bisher einhellige Meinung des Technischen Ausschusses ist, dass nicht jede Verdrückung oder jeder kleine Schaden unverzüglich reapiert werden muss. Maßstab soll die Frage der Verkehrssicherheit sein, nicht unbedingt die reine Optik.
Hinterfragt wird u.a., ob am Weg entlang des Katzentalbaches im Bereich des früheren Kohleschuppens nach Entfernung der Asphaltdecke wegen Wurzelschäden wirklich gepflastert werden soll. Dabei spielt auch eine Rolle, dass derzeit Überlegungen hinsichtlich einer Überbauung der angrenzenden Fläche im Gange sind, welche den betreffenden Bereich erwartungsgemäß beeinträchtigen würde.
Der Technische Ausschuss nimmt von den Absichten der Verwaltung
Kenntnis.
Az.:632.0
Nachträgliche Genehmigung von Bauvorhaben
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass laut Auskunft des Landratsamtes bei einer nachträglichen Genehmigung von Bauvorhaben grundsätzlich die doppelte Bearbeitungsgebühr vom Antragsteller verlangt werde. Weil das Landratsamt in der Regel nicht weiß, ob der Bauantrag verspätet ist oder nicht, ist hier auch die Gemeindeverwaltung gefragt. In gravierenden Fällen des Bauens ohne bzw. vor einer Baugenehmigung kann vom Landratsamt auch ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Az.: 623.222:OK III/Gemeinderat
GR Haug erkundigt sich, ob es im Sanierungsgebiet Ortskern III, Karl-Heinrich-Straße, noch die Möglichkeit einer Förderung für Private gebe.
Der Vorsitzende sagt Klärung zu.