Ratsinformationssystem Nordheim
Gemeinderat-Sitzung
Sitzung am 22.03.2019 um 19:00 Uhr
Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 1
Bekanntgaben
ProtokollProtokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 22. Februar 2019
Die Protokolle gehen zur Unterschrift in Umlauf.
Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 22. Februar 2019Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.2.2019 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben.
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Gemeinderat ausdrücklich und herzlich zur Verabschiedung von Pfarrer Stephan Liebau
eingeladen ist, die am 31.3.2019 im Gottesdienst in der Bartholomäuskirche stattfindet.
Az.: 371.13:0005
Beteiligung an den Instandhaltungskosten des Turmes, der Uhr und der Glocken der Bartholomäuskirche
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.02.2019 (TOP 5) beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, wegen einer zeitgemäßen Ausgestaltung der alten Vereinbarung Gespräche mit der Evangelischen Kirchengemeinde Nordheim aufzunehmen. Diese sollen nun zunächst einmal solange verschoben werden, bis der neue Pfarrer im Amt ist. Den aktuell geplanten Sanierungsmaßnahmen in der Bartholomäuskirche steht dies allerdings nicht entgegen.
Die Gemeinde soll jedoch wie vereinbart am weiteren Verfahren der aktuellen Arbeiten beteiligt werden.
- Tagesordnungspunkt 2
Kommunale Jugendarbeit in Nordheim;
Weiterführung der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Nordheim und der Evangelischen
KirchengemeindeProtokollAz.: 453.033:0008
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 32/2019 vor.
Die Hauptamtsleiterin erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
Sie weist darauf hin, dass der neue Zeitraum, so er beschlossen wird, bis zum 31.12.2024 läuft, und nicht, wie versehentlich in der Vorlage dargestellt, bis zum 31.12.2025.
Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender
Beschluss:
Die bürgerliche Gemeinde bietet der Evangelischen Kirchengemeinde an, die Vereinbarung zur 25%igen Dienstbeteiligung des Gemeindediakons an der offenen kommunalen Jugendarbeit auf weitere 5 Jahre bis zum 31.12.2024, abzuschließen.
- Tagesordnungspunkt 3
Wahl des Kommandanten sowie der Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nordheim;
Zustimmung durch den Gemeinderat
ProtokollAz.: 131.17:0003/2019
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 33/2019 vor.
Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
Er erläutert den neuen Aufbau der Organisation der Feuerwehr, nachdem es künftig zwei Stellvertreter des Kommandanten gibt. Hintergrund für diese auf Wunsch der Feuerwehr entstandene Organisation ist der wachsende Aufwand, der vom Kommandanten zu bewältigen ist. Außerdem hat Herr Uzelmaier bereits angekündigt, dass die kommende Amtszeit als Kommandant seine letzte sein wird. Insofern ist die Regelung auch geeignet, frühzeitig potentielle Nachfolger heranzuführen.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass entsprechend den Regelungen der Feuerwehr-Entschädigungssatzung dadurch kein finanzieller Mehraufwand entsteht.
Den im Zuhörerraum anwesenden Herren Siegbert Uzelmaier und Michael Baier gratuliert der Vorsitzende nochmals zum herausragendem Wahlergebnis.
Weiter verweist er darauf, dass die Niederschrift der Wahl dem Bürgermeister vorgelegt wurde und der Gemeinderat Einsicht nehmen kann.
Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Der Wahl des Feuerwehrkommandanten Siegbert Uzelmaier, des 1. Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten Andreas Urban und des 2. Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten Michael Baier wird zugestimmt.
- Tagesordnungspunkt 4
Erarbeitung eines Medienentwicklungsplans (MEP) für die Kurt-von-Marval-Schule
ProtokollAz.: 209
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 34/2019 vor.
Die Hauptamtsleiterin erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage.
Zum Hintergrund erläutert sie, dass der Bundesrat zwischenzeitlich der Änderung des Grundgesetzes zugestimmt hat und der Weg damit frei ist für den DigitalPakt Schule und Investitionen in flächendeckende moderne digitale Infrastrukturen in Schulen.
Zur Beantragung von Mitteln aus diesem DigitalPakt Schule ist der Medienentwicklungsplan Voraussetzung.
Ohne weitere Beratung ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Die Firma Bechtle wird mit der Begleitung bei der Erarbeitung eines Medienentwicklungsplans für die Kurt-von-Marval-Schule beauftragt.
- Tagesordnungspunkt 5
Haushaltsplan 2019 und Finanzplanung bis 2022;
Einbringung des Entwurfs
Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs Wasserwerk Nordheim;
Einbringung des Entwurfs
ProtokollAz.:902.4124:0002
Dem Gremium liegt zu diesem TOP die Sitzungsvorlage 35/2019 vor.
Hierzu führt BM Schiek im Wesentlichen wörtlich wie folgt aus:
"Ungewöhnlich spät legt die Gemeindeverwaltung den Haushaltsentwurf für 2019 vor. Aus rechtlicher Sicht ist das unproblematisch, weil im bisherigen Verlauf des Haushaltsjahres weder ein neues Vorhaben begonnen noch Kredite aufgenommen wurden.
Grund für den späten Entwurf ist, dass wir mit den uns zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen andere, aus unserer Sicht wichtigere Aufgaben erledigt haben. Damit weise ich schon auf den Aspekt des Haushaltsplanes hin, der für mich immer wichtig, diesmal aber von herausragender Bedeutung ist – das Personal. Dazu nachher mehr.
Die Zahlen des Haushaltsplanes sind erfreulich, wie Ihnen unser Kämmerer nachher berichten wird. Wir haben wie alle Kommunen teil an der guten wirtschaftlichen Situation und das macht sich bemerkbar. Daran, Ihnen die Erhöhung von Steuern oder Gebühren vorzuschlagen, denken wir derzeit nicht.
Herr Schmidt und die Mitarbeiter des Kämmereiamtes haben einen absolut realistischen Haushalt aufgestellt, der das abbildet, was wir erwarten und was wir hoffen, leisten zu können. Der positive Saldo unseres Ergebnishaushaltes mit fast 1,5 Mio. EUR ist aus unserer Sicht zufriedenstellend.
Dabei wüssten wir genauso gerne wie die Gemeinderäte schon jetzt, wie hoch denn genau unsere Abschreibungen und Verzinsungen sind. Wir werden das dieses Jahr noch erfahren, gehen aber davon aus, dass die bisher geschätzten Werte (bei uns wie bei vielen Gemeinden) in etwa passen.
Mit diesem Zahlungsmittelüberschuss und mit aus Vorjahren vorhandener Liquidität können wir einen ganz wesentlichen Teil der Investitionen finanzieren, die in 2019 vorgesehen sind. Die wichtigsten herausgegriffen:
- Gut 1,1 Millionen stecken wir entsprechend bereits gefasster Beschlüsse in den Erwerb von Grundvermögen, das für die Zukunft der Gemeinde wichtig ist. Dabei zu beachten: Das Geld geht zwar weg, aber das Vermögen als beständiger Gegenwert ist da.
- Wir hoffen, dass wir den Endausbau der Gebiete Zimmerer Höhe Nord II und Südwest III dieses Jahr hinbekommen. Den Haushalt belastet das mit 380.000 EUR.
- Für die Baumaßnahme Rathaus sind in 2019 insgesamt rund 3,8 Mio. EUR eingeplant. Erfreulich ist, dass wir beim Neubau bisher gut liegen im Vergleich zur Kostenberechnung. Ob uns im Dachgeschoss des alten Rathauses festgestellte Schäden größere Sorgen bereiten, kann noch nicht gesagt werden. Wir hoffen: Nein.
- Für den weiteren Bau vom Kindergarten Südstraße (mit Vereinsräumen im UG) sind rund 3,5 Mio EUR in den Entwurf eingestellt. Wir haben bisher keinen Grund zur Annahme, dass wir negative Überraschungen erleben.
- Für die Sanierung der Sporthalle können wir leider nur 40.000 EUR einstellen, die für die weitere Vorbereitung gedacht sind. Aus gleich mehreren Gründen kann die zunächst angestrebte Umsetzung im laufenden Jahr nicht erfolgen; wir werden im Interesse der Nutzer voraussichtlich um ein ganzes Jahr verschieben und die Zeit nutzen, hoffentlich nicht nur gut zu planen, sondern nach Möglichkeit auch Zuschussquellen zu erschließen.
- Für die Sanierung in Nordhausen sind 96.000 EUR eingestellt. Das scheint nicht viel, sollte aber ausreichen, die ersten Schritte zu gehen. Auch hier gilt, dass zuerst Vorbereitung und Planung kommen, bevor die Gemeinde wesentlich mehr Geld in die Hand nehmen wird für die Neugestaltung der öffentlichen Bereiche. Vielleicht erleben wir 2019 erste Ordnungsmaßnahmen, den ein oder anderen Abbruch, oder können schon eine private Maßnahme fördern, aber im Wesentlichen geht es in diesem Jahr um die Vorarbeit.
Beim Land bedanken wir uns für die Aufnahme ins Sanierungsprogramm mit einem 1. Zuschussbetrag von 900.000 EUR. - Ein größerer Betrag von 275.000 EUR ist unser Anteil an verschiedenen Investitionen in die Kläranlage in Heilbronn. Im Laufe der späteren Jahre wird dieses Geld über die Abwassergebühren an uns zurückfließen.
- Schon in 2018 hatten wir Mittel veranschlagt für den neuen Geh- und Radweg zwischen unseren beiden Ortsteilen und für die Baumaßnahmen in beiden Friedhöfen. Weil aber das Geld nicht bzw. nur teilweise abgeflossen ist, sind 2019 nochmal 450.000 EUR zu veranschlagen.
Das erwähne ich vor allem deshalb, weil daraus klar wird, dass wir 2018 weniger Geld ausgegeben haben, als geplant. Das ist nur bedingt positiv. Es zeigt nämlich auch, dass wir nicht alles abarbeiten konnten, was wir uns vorgenommen hatten.
Immerhin hat das auch dazu geführt, dass wir in 2018 keinen Kredit gebraucht haben und einen Jahresabschluss mit guten Zahlen erwarten.
Nach der Auflistung der Investitionen, insbesondere der beiden voll im Bau befindlichen Großprojekte Rathaus und Kindergarten Südstraße, ist klar, dass wir nicht alles aus eigener Kraft finanzieren können. Der Haushaltsentwurf sieht eine Kreditaufnahme von 4,2 Mio. EUR vor. Ja, ich weiß, in den vergangenen Jahren haben wir schon oft von Kreditaufnahme geredet und wir haben sie bisher nicht gebraucht. Aber diesmal wird es wahr, denn selbst wenn die ein oder andere der geplanten Maßnahmen nicht kommen würde - alleine die Weiterführung der Großprojekte macht die Aufnahme von Geld notwendig.
Der „alte“ Gemeinderat kann sich trösten, er hat keine Schulden gemacht. Das wird der „neue Gemeinderat“ aber bald nach seiner Einsetzung tun müssen.
Aber auch für den neuen Gemeinderat gibt es gute Nachricht. Im Vorjahr hatten wir noch prognostizieren müssen, dass wir im Finanzplanungszeitraum (Haushaltsjahr 2018 und 3 Folgejahre bis 2021) dann, wenn wir alles realisieren wollen, was wir da an Maßnahmen reingeschrieben haben, gut 14 Mio EUR Kredite brauchen. Diesmal können wir aufzeigen, dass wir unter Einbeziehung eines weiteren Jahres (Finanzplanung reicht jetzt bis 2022) das auf etwa 8 Mio EUR reduzieren können. Dabei erfolgte keine größere Streichung von Projekten. Allerdings ist mir das immer noch zu hoch. Wie wir damit umgehen, wird in den Folgejahren der Gemeinderat zu entscheiden haben.
Weil sich das Gremium absehbar deutlich verändern wird, spare ich mir einen detaillierten Ausblick auf den Finanzplan der Folgejahre. Enthalten sind als Schwerpunkte die Ortssanierung Nordhausen, eine Ballsporthalle, Straßenbaumaßnahmen und der Einstieg ins Baugebiet Weihen III. Was aus diesen Fernzielen wird, bleibt abzuwarten.
Wichtigster Aspekt des Haushaltswerkes 2019 ist aus meiner Sicht weder der Ergebnishaushalt, noch der Finanzhaushalt, noch die Finanzplanung. Wichtigster Aspekt ist besonders diesmal und ganz klar für mich der Stellenplan, in welchem die Gemeinde die Zahl ihrer Beschäftigten ausweist.
Wenn ich sage, das sind rund 180, dann sehen Sie daran, dass es mir nicht auf die letzte Zahl ankommt. Von diesen 180 Stellen sind übrigens viele Teilzeitstellen, absolut nicht nur typische, z.B. bei den Reinigungskräften, sondern inzwischen in allen Bereichen völlig normal.
Nachher werden Sie am Schaubild zu den Personalausgaben von Herrn Schmidt sehen, wie die Verteilung auf die einzelnen Bereiche aussieht. Insbesondere die Entwicklung der letzten Jahre ist schon interessant. Insgesamt sind wir übrigens ganz ordentlich aufgestellt. Leider kann ich das derzeit nicht für die Verwaltung/für die Rathausmannschaft sagen.
Die Situation ist aktuell und schon seit einiger Zeit so, dass wir manche Aufgaben einfach nicht erfüllen können; sie liegen in der Warteschleife, die immer länger wird.
Grund für meine Aussage und die unbefriedigende Situation ist aber nicht, dass der Gemeinderat uns Stellen verweigern würde oder ähnliches.
Der Ursprung/Ausgangspunkt dieser Situation liegt (so meine Sicht) in den Blumensommerzeiten, während denen wir zwangsläufig manch anders stiefmütterlich behandeln mussten. Die in dieser Zeit angewachsene Aufgabenwelle konnten wir bis heute nicht abbauen; im Gegenteil ist sie größer geworden.
Wenn man nach Verantwortlichen sucht, nehm ich mich nicht aus, sondern stelle mich vorne hin. Es ist maßgeblich meine Aufgabe als Leiter der Gemeindeverwaltung, rechtzeitig auf Personalverstärkung hinzuarbeiten, wenn das notwendig ist. Das haben wir wahrscheinlich zu spät versucht. Fehlgeschlagene Stellenbesetzungen, unerwarteter Personalwechsel, langandauernde Krankheiten und altersbedingtes Ausscheiden wichtiger Mitarbeiter sind dazugekommen.
Die Situation in der Kernverwaltung ist so, dass wir eine relativ geringe Besetzung haben.
Wenn alles auf Kante genäht ist, dann schmerzt es umso mehr, wenn mehrere Mitarbeiter seit Monaten bzw. in den vergangenen Jahren überwiegend fehlen.
Zwei der unbesetzten Stellen werden ab 1.4. mit Mitarbeiterinnen besetzt, die in Teilzeit neu zu uns kommen. Außer diesen zwei Mitarbeiterinnen (ohne Rathauserfahrung) haben wir weitere fünf, die weniger als ein Jahr bei uns sind, die meisten davon erst seit wenigen Wochen. Und das ist immer noch nicht alles, sondern heute schon wissen wir, dass uns planmäßig innerhalb 2 Jahren mindestens weitere vier Mitarbeiter in die Rente verlassen.
Diese Umbruchsituation zu bewältigen bei gleichzeitiger Erfüllung der Aufgaben ist eine heftige Herausforderung. Wir haben verwaltungsintern und mit dem Personalrat skizziert, wie wir uns die Lösung vorstellen und haben das in den Stellenplan eingearbeitet. Je nachdem, wann wir uns um die Nachfolge der Ausscheidenden bemühen, wird der Personalstand möglicher Weise für kurze Zeit über dem Durchschnitt liegen. Um aber wenigstens Aussicht zu haben, dass wir wieder in „den grünen Bereich“ kommen, ist das unserer Überzeugung nach zwingend.
Um zu dokumentieren, dass wir diese Übergangsstellen nicht auf Dauer haben wollen, sind im Stellenplan derzeit zwei Stellen mit dem „Vermerk k.W.“ (künftig wegfallend) versehen.
Ansonsten ist der Entwurf für den Haushalt 2019 unspektakulär, zuversichtlich und erfreulich, weil er zeigt, dass unsere dauernde Leistungsfähigkeit auf stabilen Füßen steht. Das ist eine gute Basis für die Folgejahre, von denen wir allerdings mit Blick auf viele Herausforderungen nicht wirklich wissen, was sie bringen".
Anschließend erläutert Kämmerer Jochen Schmidt:
Das Planwerk für das Haushaltsjahr 2019 ist im Grunde die Fortführung des 2018er Haushaltes. Es gilt aus finanzieller Sicht betrachtet, die begonnenen Großprojekte Um- und Neubau des Rathauses und den Neubau des 6-gruppigen Kindergartens in der Südstraße abzuwickeln und im Rahmen der personellen Möglichkeiten die notwendigen Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten zu betreuen.
Im vorliegenden Haushaltsplan sind die Abschreibungen und Auflösungen leider immer noch nur geschätzt aufgeführt. Die Eröffnungsbilanz zur doppischen Haushaltsführung wird noch in diesem Jahr vorgestellt. Für den Haushaltsplan 2020 ist fest vorgesehen, die Ergebnisse der Vermögensbewertung, sprich die konkreten Abschreibungen auszuweisen.
Zur Haushaltssystematik:
Der Ergebnis- und der Finanzhaushalt sind nun feste Begriffe und die alte Zuführungsrate macht nun endgültig Platz für den „Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes“.
Leider kommt durch das neue Rechnungssystem nicht mehr Geld in die Kasse. Aber die Verpflichtung im neuen Haushaltsrecht, die Abschreibung ihrer Vermögenswerte zu erwirtschaften, um so den Ressourcenverbrauch auszugleichen wird sich als sinnvoll und konsequent herausstellen.
Was bedeutet das für Nordheim in 2019?
Im Ergebnishaushalt, der die Einnahmen und Ausgaben erfasst, werden die Erträge und Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit zusammengestellt.
Der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes beträgt 1.462.498 EUR und ist damit deutlich höher als im Vorjahr.
Warum dieser positive Zahlungsmittelüberschuss?
Beginnen wir mit den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde. Ganz oben steht der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.
Das voraussichtliche Gesamtsteueraufkommen des Anteils aller Gemeinden Baden-Württembergs wird für 2019 auf 7,0 Mrd. EUR (2018 6,6 Mrd. EUR) prognostiziert. Unser Anteil daraus beträgt nochmals gesteigerte 5.724.442 EUR und liegt damit um 353.612 EUR über dem Vorjahresansatz.
Die zweitwichtigste Einnahmequelle der Gemeinde sind die sog. Schlüsselzuweisungen.
Als Schlüsselzuweisungen veranschlagt wurden 3.263.700 EUR. Dieser Betrag liegt um rd. 507.000 EUR über dem Vorjahresansatz. Diese Finanzzuweisung hängt von 3 Faktoren ab:
Höhe des Kopfbetrages, die Einwohnerzahl und die eigene Steuerkraft.
Die Einwohnerzahlen steigen seit 2012 wieder an. Die Bebauung des Baugebietes „Zimmerer Höhe Nord II“ und seit 2016 „Südwest III“ setzt den Trend etwas abgeschwächt fort.
Wie sieht es bei den eigenen Steuern der Gemeinde aus?
Bei der Gewerbesteuer wird mit einem gegenüber dem Ansatz 2018 um 400.000 EUR wieder normalem Aufkommen gerechnet, nämlich 2.500.000 EUR. Damit pendeln wir uns wieder auf eine, entsprechend unserer Gewerbestruktur angepasste Größenordnung ein. Bei der Grundsteuer B (für bebaubare Grundstücke) wurde der Ansatz minimal um 5.000 EUR auf 1.045.000 EUR reduziert.
Kommen wir zu den Gebühreneinnahmen der Gemeinde. Das Gesamtaufkommen ist weiter gestiegen und liegt bei 2.152.200 EUR. Dies bedeutet eine Steigerung um 235.200 EUR gegenüber der Vorjahressumme. Grund sind höhere Gebühren bei der Einweisung von obdachlosen Menschen in gemeindlichen Unterkünften. Dafür sind natürlich auch die entsprechenden Ausgaben bei der Bewirtschaftung und Unterhaltung gestiegen.
Für 2019 werden vorerst keine Gebührenerhöhungen von der Verwaltung vorgeschlagen. Denkbar wäre, dass zum Herbst 2019 landesweite Vorschläge zur Anpassung der Kindergartengebühren herausgegeben werden.
Nun zu den Aufwendungen des Ergebnishaushalts:
Der größte Einzelposten sind die Personalausgaben. Dafür wurde ein Gesamtbetrag von gut 6,98 Mio. EUR veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um rd. 271.000 EUR. Verantwortlich hierfür sind weitestgehend tarifliche Lohnerhöhungen, verschiedene Höhergruppierungen und die Umbruchsituation in der Kernverwaltung.
Bei den Grundstücks- und Gebäudeunterhaltungskosten liegen die Ausgaben mit
991.940 EUR um 528.450 EUR unter dem entsprechenden Vorjahresbetrag. Zu nennen wäre die Unterhaltung der neu hinzugekommenen Häuser für die Unterbringung von Asylbewerbern in der Anschlussunterbringung und von obdachlosen Menschen, aber auch die anderen öffentlichen Einrichtungen und nach wie vor der Unterhaltungsbedarf bei den Straßen und im Kanalisationsbereich.Bei den Umlagebeträgen, die jede Gemeinde bezahlen muss, sieht es wieder etwas erfreulicher aus. Diese reduzieren sich minimal. Die Höhe der Finanzausgleichs- und der Kreisumlage ist abhängig von der Steuerkraft einer Gemeinde.
Gegenüber dem Vorjahr ist mit 2.324.081 EUR eine fast unveränderte FAG-Umlage zu bezahlen. Maßgebend für die Berechnung ist die Steuerkraftsumme des Jahres 2017. Diese war nur geringfügig höher als die aus 2016.
Die Kreisumlage beträgt 3.033.229 EUR. Trotz der geringfügigen Erhöhung der Steuerkraft in 2017, bewirkt die Reduzierung des Hebesatzes um einen Punkt eine Verringerung des Umlagebetrages gegenüber dem Vorjahr um 65.927 EUR.
Vergleicht man nun das bereinigte Ergebnis des Ergebnishaushalts, nämlich den Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 1.462.498 EUR mit den Ergebnissen der letzten 20 Jahre, so sind zum Teil erhebliche Ausschläge nach oben und nach unten erkennbar. Die reduzierten Planzahlen im Unterhaltungs- und Kanalbereich und die schon eingangs erwähnten positiven Auswirkungen bei den Finanzzuweisungen tragen zu dem erfreulichen Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit bei.
Das Ziel muss langfristig zumindest ein ausgeglichener Ergebnishaushalt sein, damit auch die Abschreibungen und Kredittilgungen erwirtschaftet werden können. Dazu müsste der Zahlungsmittelüberschuss für 2019 gut 1,6 Mio. EUR betragen.
Nun zum Finanzhaushalt, der auch die Investitionstätigkeit umfasst:
Es sind folgende Investitionen vorgesehen:
Erwerb von beweglichem Vermögen / Inventar 158.000 EUR
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 1.092.000 EUR
Endausbau Zimmer Höhe Nord II und Nordheim Südwest III Baumaßnahmen 380.000 EUR
Rathaus Baumaßnahmen 3.810.000 EUR
Kindergarten Baumaßnahmen 3.469.000 EUR
Kläranlage Heilbronn Kostenbeteiligung 275.000 EUR
Friedhöfe 350.000 EUR
Sonstige investive Maßnahmen u.a. Sanierung Nordheim und Nordhausen 316.000 EUR
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 9.850.000 EURWie sollen diese Ausgaben finanziert werden?
Zunächst wird der Zahlungsmittelüberschuss aus dem laufenden Verwaltungsbetrieb in Höhe von rd. 1.462.498 EUR eingesetzt.
Dann haben wir noch Liquidität aus den Vorjahren von 1,7 Mio EUR.
Darüber hinaus werden die erwarteten Zuschüsse von rd. 2,58 Mio. EUR eingesetzt.
Für die danach noch immer nicht gedeckten Ausgaben von
rund 4,2 Mio. EUR muss die Gemeinde einen Kredit aufnehmen.
Wie sieht es dann mit den Schulden der Gemeinde Ende 2019 aus?
Auf Ende 2019 wird der Schuldenstand laut Planung 4.532.322 EUR betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 549 EUR.
Der Landesdurchschnitt lag Ende 2017 bei 436 EUR/EW.
Nach Abwicklung der Vorhaben Rathausumbau und Neubau Kindergarten wird der Schuldenstand Ende 2022 laut Finanzplanung rund 7,4 Mio. EUR betragen.
Das ist für die Gemeinde nach Jahrzehnten des Schuldenabbaus und in den letzten Jahren quasi der Schuldenfreiheit eine nicht mehr vermeidbare „Trendwende“, denn die nun erforderlichen jährlichen Tilgungsleistungen und die Aufwendungen für die Zinslast, schränken die Handlungsspielräume in den folgenden Jahren ein.
Jetzt noch zum Wasserwerk:
2019 sind im Investitionsteil Maßnahmen in Höhe von 50.000 EUR eingeplant.
Eine Kreditaufnahme ist für 2019 nicht vorgesehen.
Der Schuldenstand Ende 2019 wird dann voraussichtlich
rd. 420.750 EUR betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 51 EUR. Der Landesdurchschnitt bei den Eigenbetrieben lag Ende 2017 bei 586 EUR. Als an den Gemeindehaushalt abzuführender Gewinn sind 97.000 EUR vorgesehen.Abschließend noch folgende Bemerkungen:
Die gravierendste Neuerung bei der Anwendung des neuen Haushaltsrechts ist, dass die Abschreibungen des Anlagevermögens der Gemeinde erwirtschaftet werden müssen.
Auch dem nun 3. doppischen Haushalt liegt noch keine Bilanz mit dem erfassten Vermögen der Gemeinde zu Grunde. Die geschätzten Abschreibungen zeigen jedoch jetzt schon, dass die Gemeinde noch nicht ganz in der Lage ist, im Haushaltsjahr und im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum diese Abschreibungen zu erwirtschaften. Solange noch nicht alle Kommunen auf das NKHR umgestellt haben, stellt dies allerdings kein rechtliches Hindernis dar.
Wie die Rechtsaufsichtsbehörde dann ab 2020 die Haushaltspläne beurteilt, bleibt abzuwarten.
Die Höhe des voraussichtlichen Schuldenstands zum Schluss des Finanzplanungszeitraums ist aus Sicht der Verwaltung vertretbar, vor allem, weil damit die geplanten weiteren Großvorhaben (bis auf den restlichen Anteil für die Ballsporthalle) finanziert sind.
Ich verbleibe mit einem großen Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speziell in der Kämmerei, die mit großem Engagement die Zahlen und Berechnungen für das vorliegende Planwerk zusammengetragen haben. Dies gilt auch für das Hauptamt und das Bauamt. Außerdem bedanke ich mich bei Bürgermeister Schiek für seinen in der Haushalts- und Finanzplanung so wichtigen Erfahrungsschatz, den er trotz aller weiteren Verpflichtungen und Belastungen immer bereitwillig einbringt.
Ohne weitere Aussprache wird der Haushaltsentwurf zunächst zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen.
- Tagesordnungspunkt 6
Annahme von Spenden
ProtokollBei der Gemeinde sind folgende Spenden eingegangen:
GR Donnerbauer ist zu Nr. 1 und Nr. 2 befangen und rückt vom Sitzungstisch ab.
1. Herr Thomas Donnerbauer, Nordheim: 100 EUR für die Jugendfeuerwehr
2. Herr Thomas Donnerbauer, Nordheim: 100 EUR für das Jugendhaus
3. Herr Günter Schaubel, Nordheim: 100 EUR die Kindergärten allgemein
Es ergeht folgender einstimmiger
Beschluss:
Die Spenden werden dankend angenommen
- Tagesordnungspunkt 7
Sonstiges und Anfragen
ProtokollAz.:615.01:0007
Betriebe in der Nordheimer Ortsmitte
Der Gemeinderat wurde informiert über aktuelle Gespräche mit Gewerbetreibenden der Ortsmitte und Gedanken zu Aktivitäten, die letztlich dazu dienen sollen, das bisher gute Angebot an Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen in der Ortsmitte bekannter zu machen, zu erhalten, vielleicht sogar zu verbessern.
Obwohl die Teilnahme der Betriebe am jüngsten Termin überschaubar war, wurden Ideen entwickelt, wie künftige Aktivitäten aussehen könnten. Weil der frühere Handels- und Gewerbeverein seit einiger Zeit nicht mehr aktiv ist, hat Bürgermeister Schiek vorgeschlagen, dass sich zunächst die Verwaltung mit in die Bemühungen einschaltet.
Dem hat der Gemeinderat zugestimmt, allerdings versehen mit dem Hinweis, dass die Möglichkeiten der Gemeinde hier begrenzt sind. Im Wesentlichen müssen Aktionen der Betriebe von diesen selbst gestaltet und getragen werden.
- Tagesordnungspunkt 8
Bürgerfragestunde
ProtokollAuf Nachfrage eines Bürgers, ob der Haushaltsplan-Entwurf ins Internet eingestellt und öffentlich zugänglich sein wird, sagt der Bürgermeister zu, dass dies möglichst rasch erfolgen soll.
Ein weiterer Bürger fragt an, wie hoch das gesamte Fördervolumen der beantragten Sanierungsmaßnahme Nordhausen II ist, nachdem in der Heilbronner Stimme zu lesen war, dass die Gemeinde eine erste Förderzusage über 900.000 EUR erhalten hat. Der Bürgermeister kann die Zahl nicht sofort nennen, sagt aber zu, sie im folgenden Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Die nun erfolgte Aufnahme ins Sanierungsprogramm und den gewährten Zuschuss als erste Teilfinanzierung für die geplanten Maßnahmen bewertet der Vorsitzende jedoch absolut positiv.
Ein Bürger teilt mit, dass es in der Imenstraße ein Schlagloch gäbe. Der Bauhof wird sich darum kümmern.
Feuerwehrkommandant Uzelmaier erkundigt sich, ob bezüglich der geplanten Sporthallen-Sanierung inzwischen bekannt sei, wie mit den alten Wandhydranten verfahren werden soll.
Der Bürgermeister teilt mit, dass diese Frage im Zusammenhang mit allen brandschutztechnischen Überlegungen noch zu klären ist.